Beiträge von mmhh

    Moin,
    wir wohnen nun seit mitte 2011 in unserer Wohnung,und haben seit dem Tag des Einzugs auch Ärger mit zwei Nachbarn.
    Erst hat sie der Laute CD-Player unserer Tochter gestört (sie ist behindert und konnte bis vor kurzem sehr schlecht hören).
    Nun ist es der Schleudergang unserer Waschmachine der stört.
    Wir wohnen im 2.OG,besagte Nachbarn im 1.OG und EG direkt unter uns.
    Gestern stand auch jemand von der Hausverwaltung vor der Tür und hat uns zur Umsetzung der Hausordnung ermahnt.Wäsche waschen dürften wir nur bis 19:30 Uhr.
    "Rücksicht auf die übrigen Hausbewohner-Schutz vor Lärm
    Grundsätzlich soll in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr im Hause Ruhe herrschen. Auch zu anderen Tageszeiten sind störende Geräusche wie Türenwerfen, lärmendes Verhalten, Treppenlaufen usw. durch die die übrigen Hausbewohner belästigt werden oder die die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu unterlassen. Soweit bei Verrichtung hauswirtschaftlicher Arbeiten im Hause (einschließlich Keller und Hof)das Verursachen von Geräuschen nicht zu vermeiden ist, sind solche Arbeiten in die Zeit von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 19:30 Uhr an Werktagen zu legen, Samstags in die Zeit von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Gesang, Hausmusik und die Betätigung von Radioapparaten, Tonbandgeräten, Fernsehgeräten usw. darf nimals zur Störung der übrigen Hausbewohner führen. In der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und nach 22:00 Uhr ist das Musizieren untersagt. Radioapparate, Fernsehgeräte usw. sind stets aus Zimmerlautstärke einzustellen."
    Ist das erlaubt?


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