Lastschrifteneinzug berechtigt ?

  • Hallo ihr Lieben,

    ich hab heute eine Rechnung aus meinem Briefkasten geangelt.

    Mein Fenster in der Stube ist defekt und ich soll ein neues bekommen.
    Im Mietvertrag steht das ich bei Klein!reparaturen eine Selbstbeteiligung von 100 € habe. Jezt kam die Rechnung von 84,79€.

    Meine Miete wird per Lastschrift direkt abgebucht. Ich hab das Lastschriftendings NUR für die Miete unterschrieben.

    Wortlaut aus der Rechnung :

    Zitat

    Wir erlauben uns daher ihr Mietkonto , wie vertraglich vorgesehen, mit 84,79 € zu belasten. Da Sie am Lastschrifteneinzugsverfahren teilnehmen, veranlassen wir den Zahlungsausgleich mit der Monatsmiete Oktober 2012.

    In meinem Mietvertrag steht :

    Zitat

    Abs 5 : Der Mieter ermächtigt den Vermieter , den Mietzins im Lastschrifteneinzugsverfahren undeutlich im Voraus am ersten Werktag eines jeden Monats einzuziehen. Der Vermieter ist berechtigt, den Ausschluss vom Lastschrifteneinzugsverfahren einseitig zu erklären, wenn der Mieter zweimal widerrufen oder nicht für ausreichend Deckung auf seinem Konto Sorge getragen hat.

    Abs 6: Wenn der Vermieter gemäß Abs 5 das Lastschrifteneinzugsverfahren gekündigt hatte, so ist der Mietzins monatlich im Vorraus gemäß Abs 4 zu zahlen. Für die Rechzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zugang beim Vermieter, nicht auf die Absendung an.

    Auf dem Zettel den ich unterschreiben musste ( sonst hätte ich die Wohnung nicht bekommen ) steht :

    Zitat

    Hiermiet ermächtige ich sie wiederruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen wegen Miete / Wasser und Abwasser, Heizungskosten , sowie sonstigen vertraglich vereinbarten Betriebskosten und Nebenkosten bei Fälligkeit zu Lasten meines nachfolgendem Kontos mittels Lastschrift einzuziehen.

    Die Rechnung die ich erhielt :

    Zitat

    2,5 m Versiegelung / Silikon - E Preis 2,5 G - Preis 6,25
    1 Std. Montagekosten / Facharbeiter E- Preis 45 G - Preis 45
    1 KFZ Kostenanteil 20

    Nettobetrag 71,25
    Mehrwert 13,54
    Gesammt 84,79

    Ist das rechtens? Darf mir mein Vermeiter jezt einfach die 84 € mit abbuchen?
    Ich möchte nicht das mein Vermieter einfach so entscheidet das er mal eben die Rechnung abbucht.
    Zumal ich das garnicht auf einmal zahlen kann.

    ( Alleinerziehend, gerad angefangen zu arbeiten auf 400 € Basis, Harz 4 )

    Wenn ich das Lastschriftverfahren stoppe, was kann mir dann passieren? Ist das ein Kündigungsgrund?

    Ich wohne noch nicht ganz ein Jahr in dieser Wohnung.

    Danke schonmal.

    Ancilla

  • Mein Fenster in der Stube ist defekt und ich soll ein neues bekommen.


    Hallo Ancilla,
    welche Art von Defekt?
    Wer hat ihn verursacht?
    Wurde die Reparatur bereits ausgeführt?
    Wer hat die Reparatur veranlasst?

  • Ich wohne erst ca 1 Jahr hier. Habe Holzrahmen.
    Unten am Rahmen fehlt ein Stück..es ist eine große Kerbe drinne. Die Glaser sagen das sei wohl witterungsbedingt.

    Wasser tritt ein bei starkem Regen.

    Ich habe das bei meiner Vermietung angegeben und die haben dann die Glaserei beauftragt.

    Reparatur ist noch nicht erfolgt. Nur ein ansehen des defekts und eine Silkonfuge an meiner Balkontür ( was mit meinem Wohnzimmerfenster nichts zu tun hat ) .

    Am Montag soll der Glaser nochmals herkommen und vermessen. Erst dann bekomm ich ein enues Fenster.
    Soll aber jezt den ersten Besuch der Glaserei bei mir zahlen.

  • Zitat

    Im Mietvertrag steht das ich bei Klein!reparaturen eine Selbstbeteiligung von 100 € habe.

    Das wird immer gerne mißverstanden bzw. von einigen Vermietern "mißbraucht". Es gibt für Reparaturen an der Mietsache keine Selbstbeteiligung ähnlich wie der Kfz-Versicherung.

    Kleine Reparaturen bis Summe X muß der Mieter selbst zahlen. Alles was auch nur einen Cent darüber ist der Vermieter. Und zwar komplett.

    Wenn ein neues Fenster nötig ist,ist das keine Kleinreparatur, sondern eine Instandhaltung/-setzung. Und die Kosten muß der Vermieter tragen.

    Vorausgesetzt natürlich Du hast den Schaden nicht zu verschulden.

    Wußtest Du schon das man Lastschriften zurückbuchen lassen kann?;)

  • Ich versteh die Rechnung so :

    Es wurde noch die Balkontür versilikoniert. Da die Silokonfuge nicht durchgängig war sondern porös und brüchig.

    Es wurde mein Wohnzimmerfenster angeschaut und beschlossen, da muss ein neues her.

    Noch hab ich kein neues Fenster.

    Das heißt..die Rechnung basiert eigendlich nur auf der Versilikonierung.

    Und das MUSS ich jezt zahlen, da das unter die Kleinreparatur fällt.

    Ich weiß das ich Lastschriften zurückbuchen kann.
    Ich spiel derzeit eher mit dem Gedanken, das Lastschriftverfahren komplett zu wiederrufen und selbst zu überweisen.

    Den es werden ja auch bald die Nebenkosten fällig und die werden laut Vertrag, ebenfalls einfach mal mit der nächsten Miete abgebucht.

    Im Moment trägt das Job Center aber noch die Nebenkosten. Bis ich das dann zurück habe..

    Kann mir irgendwas von Vermieterseite aus passieren, wenn ich das Lastschriftverfahren kündige?
    Ist das ein Kündigungsgrund?

  • Das Lastschriftverfahren können Sie nicht widerrufen. Dieses ist Bestandteil des Mietvertrages.

    Jedoch Auf dem Zettel den ich unterschreiben musste
    haben sie die Ermächtigung widerruflich erteilt und somit können Sie diese Vereinarung wiederufen.

    Hiermit ermächtige ich sie widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen wegen Miete / Wasser und Abwasser, Heizungskosten , sowie sonstigen vertraglich vereinbarten Betriebskosten und Nebenkosten bei Fälligkeit zu Lasten meines nachfolgendem Kontos mittels Lastschrift einzuziehen.

    Dies bezieht sich aber nur auf die Betriebs- und Nebenkosten.
    Im übrigen gilt das von anderen Teilnehmern Gesagte.

  • Ancilla:

    "Ich wohne erst ca 1 Jahr hier. Habe Holzrahmen.
    Unten am Rahmen fehlt ein Stück..es ist eine große Kerbe drinne. Die Glaser sagen das sei wohl witterungsbedingt.
    Wasser tritt ein bei starkem Regen."
    Das sind m.E. Mängel an der Mietsache, welche nicht durch Dich entstanden sind bzw. durch den bestimmungsgemässen Gebrauch verursacht wurden.
    Lt. § 535 BGB ist der VM verpflichtet, die Mietsache i.O. zu halten.
    Dies hat auch mit einer evtl. Kleinreparaturklausel nichts zu tun.

    "Ich habe das bei meiner Vermietung angegeben und die haben dann die Glaserei beauftragt."
    Hast Du schriftlich, dass die Mängel bereits bei der Anmietung vorhanden waren?

    "Reparatur ist noch nicht erfolgt. Am Montag soll der Glaser nochmals herkommen und vermessen. Erst dann bekomm ich ein enues Fenster.
    Soll aber jezt den ersten Besuch der Glaserei bei mir zahlen."
    Was hast Du damit zu tun? Das würde ich nicht machen.
    Die Definition des Sachmangels im Mietrecht

  • Ergänzung, Ancilla:

    "Ist das rechtens? Darf mir mein Vermeiter jezt einfach die 84 € mit abbuchen?"
    Nein, darf er nicht, sind weder Miete noch Betriebskosten.

    "Ich möchte nicht das mein Vermieter einfach so entscheidet das er mal eben die Rechnung abbucht."
    Kannst bei der Bank widersprechen.

    "Zumal ich das garnicht auf einmal zahlen kann."
    Es spielt grundsätzlich keine Rolle, ob Du zahlungsfähig oder -willig bist. In diesem Falle DARF er nicht.

    "( Alleinerziehend, gerad angefangen zu arbeiten auf 400 € Basis, Harz 4 )"
    Das Gesetz kennt keine Sentimentalitäten...

    "Wenn ich das Lastschriftverfahren stoppe, was kann mir dann passieren? Ist das ein Kündigungsgrund?"
    Nein, aber ein Verstoss gegen den Mietvertrag. Der unberechtigten Abbuchung kannst Du freilich widersprechen. Sollte sie zusammen mit der Miete geschehen, müsstest Du dann sogleich die Miete überweisen.

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