Rechtliche Stellung eines Untermieters bei Tod des Untervermieters

  • Hallo,

    ich bin Untermieter und ich würde gerne wissen, in welche rechtliche Position (hinsichtlich der von mir untergemieteten Wohnung) ich komme, wenn mein Untervermieter stirbt.

    Weiß jemand etwas dazu zu sagen?

    Danke,
    sebastian

  • dh. die Erben des Verstorbenen treten in den Mietvertrag gegenüber Dir und gegenüber dem Vermieter mit allen Rechten und Pflichten ein und können ggf. dann mit gesetzlicher Kündigungsfrist dir gegeneüber und oder von 3 Monaten gegenüber dem Vermieter kündigen.

  • Zitat

    Weiß jemand etwas dazu zu sagen?

    Ja,ich. Du bekommst einen oder mehrere neu Vermieter. Den/die Erben Deines Vermieters.

    Die entweder das Mietverhältnis mit Dir fortsetzen oder Dir fristgerecht kündigen, da sie selbst bei ihrem Vermieter kündigen/gekündigt haben.

  • Hallo an alle,

    danke für eure Antworten.
    Ich habe schon ein wertvolles Stück Klarheit gewonnen.

    Die Erben meines Untervermieters wären in diesem Falle ein Geschwister von mir und ich.
    Nur: Was heißt das nun für mich?

    1) Könnte mein Geschwister - auch gegen meinen Willen - den gemeinsam geerbten Mietvertrag kündigen?

    2) Falls ja, könnte ich mich davor mit einem Eintrag im Testament schützen?

    3) Z.B. dadurch, daß der Mietvertrag exclusiv an mich vererbt wird?
    4) Oder durch eine Regelung, die besagt, daß eine Entscheidung bezgl. des Mietvertrages nur im Einvernehmen zwischen meinem Geschwister und mir möglich ist?

    5) Oder noch etwas anderes?...


    sebastian

  • sebastian:

    "Die Erben meines Untervermieters wären in diesem Falle ein Geschwister von mir und ich.
    Nur: Was heißt das nun für mich?"
    Du wärst nun zu 50% Dein eigener VM geworden.

    "1) Könnte mein Geschwister - auch gegen meinen Willen - den gemeinsam geerbten Mietvertrag kündigen?"
    Kündigen können nur alle Mieter bzw. Vermieter.

    "2) Falls ja, könnte ich mich davor mit einem Eintrag im Testament schützen?
    3) Z.B. dadurch, daß der Mietvertrag exclusiv an mich vererbt wird?
    4) Oder durch eine Regelung, die besagt, daß eine Entscheidung bezgl. des Mietvertrages nur im Einvernehmen zwischen meinem Geschwister und mir möglich ist?
    5) Oder noch etwas anderes?..."
    Das wäre Erbrecht, nicht Mietrecht. Hier sollte Dir ein Fachanwalt Auskunft geben können.

  • 1) Könnte mein Geschwister - auch gegen meinen Willen - den gemeinsam geerbten Mietvertrag kündigen?

    Nein. Umgekehrt aber auch nicht. Ihr müsstet beide kündigen und der Vermieter kann mit Dir dann einen neuen Vertrag machen, muss er aber nicht und ein neuer MV bedeutet auch ggf. eine Mieterhöhung. Da bist Du auf die Kulanz des Vermieters angewiesen.

    Zitat

    2) Falls ja, könnte ich mich davor mit einem Eintrag im Testament schützen?


    warum so kompliziert?
    Wenn Du den MV weiterführen möchtest, lass Dich doch als Hauptmieter aufnehmen.

    Zitat


    3) Z.B. dadurch, daß der Mietvertrag exclusiv an mich vererbt wird?

    halte ich für nicht praktikabel.

    Zitat


    4) Oder durch eine Regelung, die besagt, daß eine Entscheidung bezgl. des Mietvertrages nur im Einvernehmen zwischen meinem Geschwister und mir möglich ist?

    Dies wäre ja der "Normalfall" der automatisch eintritt.
    Immer bedenken, auch dass der MV nur auf Dich läuft wäre dann vom Einverständnis aller Erben abhängig. Genauso wie die Kündigung. Für die Miete haften dann aber auch alle Erben.

    Zitat

    5) Oder noch etwas anderes?...

    Ich würde mit dem Vermieter sprechen, mich als weiterer Hauptmieter in den MV aufnehmen lassen mit der Individualvereinbarung dass im Fall des Todes des Mitmieters der MV mit gleichen Bedingungen auf mich übergeht, dann ist die ganze Erbengeschichte unwichtig.

    Aber ich kenne ja die familiären Verhältnisse nicht.

  • Vielen Dank für eure Antworten, ich gewinne immer mehr Durchblick!

    1) Wenn ich es richtig verstanden habe, könnten die Erben des Mietvertages (mein Geschwister und ich) nur im beiderseitigen Einvernehmen gegenüber dem Hauptvermieter (= Eigentümer) eine Änderung im Mietvertrag ankündigen. Dies trifft sowohl für eine komplette Kündigung als auch für den Fall zu, daß ich als alleiniger Mieter den Mietvertrag weiterführe - korrekt?

    2) Für den Fall, daß mein Geschwister und ich uns darauf einigen, daß ich als alleiniger Mieter den Mietvertrag weiterführe - muß der Vermieter diesem Umstand zustimmen oder wäre das durch eine Mitteilung an ihn gültig, im Sinne von: "Hiermit trete ich an Stelle meines Elternteils in den Mietvertrag ein."?

    sebastian

    2 Mal editiert, zuletzt von sebastian (8. September 2012 um 22:46)

  • Zitat

    Vielen Dank für eure Antworten, ich gewinne immer mehr Durchblick!


    ich befürchte noch nicht :)

    Zitat


    1) Wenn ich es richtig verstanden habe, könnten die Erben des Mietvertages (mein Geschwister und ich) nur im beiderseitigen Einvernehmen gegenüber dem Hauptvermieter (= Eigentümer) eine Änderung im Mietvertrag ankündigen. Dies trifft sowohl für eine komplette Kündigung als auch für den Fall zu, daß ich als alleiniger Mieter den Mietvertrag weiterführe - korrekt?


    Ihr tretet als Hauptmieter zusammen in den MV ein. Ihr könnt nur zusammen kündigen und haftet alle für die Mietzahlungen.
    Betonung liegt auf zusammen kündigen. Nur ein Teil kann nicht von sich aus aus dem Mietvertrag. Dazu wäre die Kulanz des Vermieters notwendig. Der muss nicht eine Partei alleine aus dem MV entlassen. Zwingend müssen beide kündigen und ggf. kannst Du dann einen neuen MV unterschreiben aber nur wenn der Vermieter einverstanden ist und die Bedingungen sind neu verhandelbar, dh. Mieterhöhung ausserhalb der gesetzlichen Einschränkungen wäre möglich, da es ja ein neuer Vertrag ist.

    Zitat


    2) Für den Fall, daß mein Geschwister und ich uns darauf einigen, daß ich als alleiniger Mieter den Mietvertrag weiterführe - muß der Vermieter diesem Umstand zustimmen oder wäre das durch eine Mitteilung an ihn gültig, im Sinne von: "Hiermit trete ich an Stelle meines Elternteils in den Mietvertrag ein."?


    Wie ausgeführt er muss zustimmen und einseitig von Euch wäre dies nicht möglich die Änderung gegen den Vermieterwillen zu erklären.
    Die Risiken habe ich oben schon ausgeführt, wenn Ihr Pech habt musst Du raus, weil der VM keinen neuen MV mit Dir alleine machen möchte.
    Kündigen können nur beide Mieter.

    so mehr schreibe ich dazu nicht mehr, oben habe ich eine Variante aufgeführt die sicherer ist, wenn das keine Option für Dich ist, lass Dirs fachanwaltlich nochmal erläutern.

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