Was soll ich machen ??

  • Hallo an alle,
    In der Wohnung über mir gab es vor 4 tagen einen Rohrbruch. Und das Wasser ist über die Wände zu mir heruntergelaufen. Die Wände sind überalle feucht und mein Zimmer stand unter Wasser. Ich habe versucht den Vermieter zu verständigen, der sich jedoch noch im Urlaub befand und heute wiedergekommen ist. Ich musste den großteil der Möbels meines WG-Zimmers abbauen und das Wasser weg wischen. Auch nach 4 Tagen ist das Zimmer wegen des Gestankes nicht wieder bewohnbar. Der Vermieter heute meinte, ich solle die Heizungen ein paar Tage voll laufen lassen, davon würden die Wände trocknen. Ist dieses Vorgehen in Ordnung?
    Der Rohrbruch wird in den nächsten Tagen von einem Klempner repariert. Mein Zimmer ist aber nicht mehr bewohnbar, aufgrund der erhöhten Temperatur.
    Hätte der Vermieter eine Firma zum Trockenlegen der Wände holen müssen? Kann ich das eventuell verlangen?
    Und ab welcher Dauer der Nichtnutzbarkeit kann ich Mietminderung beantragen? Ich bin erst vor einem Monat eingezogen und würde am liebsten sofort wieder ausziehen.... :mad:
    Ich hoffe auf eure Hilfe!!

    MFG INPH

  • >Hätte der Vermieter eine Firma zum Trockenlegen der Wände holen müssen?
    >Kann ich das eventuell verlangen?

    Ja. Zwingend. Sonst wird sich eine herrliche Flora und Fauna entwickeln.

    >Und ab welcher Dauer der Nichtnutzbarkeit kann ich Mietminderung
    >beantragen? Ich bin erst vor einem Monat eingezogen und würde am
    >liebsten sofort wieder ausziehen....

    mit einem Wasserschaden sofort ab 1. Tag bis zur Behebung und Abschluss Trocknung. Sofern in der WG oder im Haus keine Alternative zur Verfügung steht würde ich meine Möbel auslagern und für die Dauer der Trocknung in ein Hotel ziehen. Schäden am Mobiliar trägt deine Hausrat, die Trocknung, dein Hotel usw. ggf. die Gebäudeversicherung.
    Vorher aber den Vermieter fragen ob er eine Alternative anbieten kann.
    Ggf. auch über eine fristlose Kündigung nachdenken oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter aushandeln.
    Hier ggf. Mieterverein oder Anwalt einschalten wenn er sich stur stellt.

    Die vorgeschlagenen Punkte sind natürlich auch je nach Beeinträchtigung dosiert anzuwenden. Eine Trocknung kann so locker 1 bis 2 Wochen dauern und dabei ist das Zimmer wirklich nicht bewohnbar, eventuell sogar die ganze Wohnung.

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (5. September 2012 um 12:10)

  • Danke erstmal für die Infos. :)
    Inzwischen hat der Vermieter, wohl aus versicherungstechnischen Gründen einen Trocknungsservice vorbeigeschickt, der erstmal nur gemessen hat wo die Feuchtigkeit in der Wand ist und wo nicht. Der Vermieter meinte vorher zu mir, ich sollte mich nicht zu einer Trocknung der Wand überreden lassen, dass sei nicht nötig....
    Entweder er hat sich nicht ausreichend gegen solche Fälle versichert oder der Verfall der Mietsache kommt ihm entgegen :mad:
    Die Trocknungsfirma will jedenfalls nächste Wochedie Decke durch Bohrungen trocknen. Wenn der Vermieter dies verhindert werde ich über eine fristlose Kündigung nachdenken

  • Hallo INPH,

    ich empfehle Dir, der Trocknungsfirma keinerlei Anweisungen o.ä. zu geben über den Geräteeinsatz bzw. auszuführende Arbeiten, um nicht zu riskieren, dass bei Dir Rechnungen im Briefkasten landen.
    Den VM trifft die Pflicht, schnellstmöglich die Bewohnbarkeit wieder herzustellen. Der finanzielle Aufwand dafür ist grundsätzlich zweitangig.
    Wir als VM sind für unsere Mieter stets per Handy erreichbar.

    PS: Das Trocknungsgerät muss einen eigenen verplombten Stromzähler haben. Zählerstnd notieren!

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (7. September 2012 um 15:38)

  • Wollte ich auch gerade sagen, da hat nur der Vermieter und ggf. der Versicherungsmensch was mit zu tun. Meist beauftragt die Versicherung direkt Partnerfirmen für die Trocknung.

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