Hallo zusammen,
wir haben massiv Probleme mit unserem VM. Neben einer vorgeschobenen Eigenbedarfskündigung bezahlt er auch die Rechnung für Reparaturen nicht.
Wir haben nach Info an unseren VM eine vermeindliche Bagatellschaden kleiner als 80 Euro auf unsere Kosten reparieren lassen. Jetzt liegen die tasächlichen oberhalb von 90 Euro (lt. Mietvetrag haben wir Reparatzuren bis 80 Euro selber zu zahlen). Wir haben also unseren VM aufgefordert, den Betrag innerhalb von 10 Tagen an uns zu zahlen- erfolglos. Dann haben wir ihn wiederrum schriftlich in Verzug gesetzt und ihm eine weitere Zahlungsfrist gesetzt- wieder vergeblich. Dürfen wir jetzt die Kosten mit der nächsten Miete verrechnen, oder besser zum Anwalt damit, damit er die Kosten zzgl. seiner Kosten geltend macht?
Vermieter zahlt Reparatur nicht- Verrechnung mit Miete zulässig?
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bibbes67 -
4. September 2012 um 13:38 -
Erledigt
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Die verauslagten Kosten dürfen Sie nicht mit der laufenden Miete abgelten.
Gehen Sie zum Anwalt damit er den Betrag eintreibt.
Fragen Sie ihn aber vorsichtshalber vorher wegen der Anwaltskosten -
Zitat
Wir haben nach Info an unseren VM eine vermeindliche Bagatellschaden kleiner als 80 Euro auf unsere Kosten reparieren lassen.
Wurden Sie von Ihrem Vermieter dafür autorisiert, oder haben Sie die Reparatur von sich aus in Auftrag gegeben.
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Unser VM hat uns aufgefordert, die Reparatur zu zahlen, da er der Meinung war, dass die Reparatur nicht über der Bagatellgrenze liegt, liegt sie jetzt aber doch.
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Na, das hatten wir doch schon. Meine Frage war doch, wer den Auftrag erteilt hat, der Vermieter oder ihr? Oder anders gefragt, wer hat den Handwerker beauftragt?
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sorry, wir
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sorry, wir
Und wer die Musik bestellt, der ... wartet ausserdem mal die (richtige) Rechnung ab.:o
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