Kündigungsfrist bei Verkauf von Mietshaus?

  • Hallo,

    folgender trauriger Sachverhalt:
    Wir wohnen nun schon sehr glücklich seit 11 Jahren in einer Genossenschaftswohnung. Jetzt verkauft diese Genossenschaft das gesammte Gebäude an eine Investmentfirma, die in unsere Mietverträge einsteigt zum 31.12.2012. Wir haben einen unbefristeten Mietvertrag.
    Die Investmentfirma wird das Gebäude abreissen und neu aufbauen.
    Welche Fristen muss die Firma dabei einhalten und wie lange können wir dann noch hier wohnen bleiben. Bzw. welche Rechte haben wir nach dem Neubau, weiterhin hier ein Mietrecht zu bekommen?
    Über jede Antwort waären wir unheimlich glücklich. Von der Genossenschaft und der Investmentfirma bekommen wir nur Vertröstungen zu hören :(

  • Und was für eine Frist muss er uns da setzen, wenn wir ja eigentlich nicht sofor raus wollen? Ich habe da mal etwas von 9 Monaten ab 10 Jahren Mietzeit gehört?
    Und muss er nach dem Neubau nicht uns diesen Wohnraum zur Miete erst anbieten?
    Oder könnte er auf dem Grundstück auch eine schöne Villa zum selber bewohnen aufbauen?

  • bei einer Mietzeit ab 8 Jahren 9 Monate

    Und muss er nach dem Neubau nicht uns diesen Wohnraum zur Miete erst anbieten?

    Wenn Sie dann die Miete noch stemmen könnten.

  • paipel:

    "Und was für eine Frist muss er uns da setzen, wenn wir ja eigentlich nicht sofor raus wollen? Ich habe da mal etwas von 9 Monaten ab 10 Jahren Mietzeit gehört?"
    Ich auch.

    "Und muss er nach dem Neubau nicht uns diesen Wohnraum zur Miete erst anbieten?"
    Das wär mir neu. In der Zwischenzeit müsstet Ihr ja auch irgendwo wohnen...

    "Oder könnte er auf dem Grundstück auch eine schöne Villa zum selber bewohnen aufbauen?"
    Das wäre dann nicht mehr Eure Angelegenheit.

    PS@Kolinum: Über eine "angemessene" wirtschaftliche Verwertung werden die Parteien womöglich trefflich streiten können.

    Vielleicht bespricht unser Fragesteller die Angelegenheit mal mit seinen mitbetroffenen Nachbarn.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (3. September 2012 um 23:36)

  • Ich denke hier ist auch der Knackpunkt ob eine Kündigung wegen angemessener wirtschaftlicher Verwertung durchgeht.
    Ist das Haus so marode dass es abgerissen werden muss?
    Könnt und wollt Ihr eigentlich weiter da wohnen?
    Dann würde ich gegen die Kündigung vorgehen, notfalls kann man sich immernoch auf eine angemessen Entschädigung und einen Aufhebungsvertrag einigen.
    Wenn Ihr dagegen die Kündigung akzeptieren möchtet, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 9 Monaten.

    Im selben Objekt werdet ihr keine neue Wohnung bekommen können, zumindest nicht zeitnah, oft können aber Wohnungsbaugesellschaften alternativen Wohnraum zur Verfügung stellen. Bei mir in der Nähe werden gerade Siedlungshäuser renoviert und mir ist aufgefallen, dass sie einen Teil der Mieter in andere Häuser die bereits renoviert sind umgesetzt haben unter anderem den Irren aehm geistig Verwirrten, der die ganze Nacht rumgeschrien hat. Gottseidank jetzt weit genug weg. Stand zumindest in der Zeitung, dass er sich jetzt ein Megafon zugelegt hätte und die neuen Nachbarn da bissel was gegen haben. :)

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (4. September 2012 um 13:14)

  • So habe nun von Haus & Grund die Information, dass es wohl rechtens ist uns zu Kündigen wenn des ganze Gebäude aus wirtschaftlichen Gründen abgerissen wird. Wirklich extrem traurig. Der neue Eigentümer möchte dann mit dem Abriss auch möglichst Zeitnah beginnen. Sprich, wir Mieter werden wohl zum 01.01.2013 die Kündigung bekommen.
    Nun noch eine ganz wichtige Frage, die mir der Haus & Grund Rechtsberater auch nicht beantworten konnte: Wir wohnen seit 11 Jahren in diesem Gebäude. Sind allerdings vor vier Jahren von einer 2-Zimmer in eine 3-Zimmer Wohnung umgezogen. Damit haben wir natürlich auch einen neuen Vetrag bekommen. Heisst das nun, dass die vorherigen Jahre auf die Kündigungsfrist nicht angerechnet werden und wir an Stelle von 9 Monaten Frist nur drei bekommen?
    Das wäre wirklich schrecklich, denn dann müssten wir ja schon zum 31.03.2013 aus der Wohnung sein.
    Hat schon einmal jemand von so einem Fall gehört?

  • Wir wohnen seit 11 Jahren in diesem Gebäude. Sind allerdings vor vier Jahren von einer 2-Zimmer in eine 3-Zimmer Wohnung umgezogen. Damit haben wir natürlich auch einen neuen Vetrag bekommen. Heisst das nun, dass die vorherigen Jahre auf die Kündigungsfrist nicht angerechnet werden und wir an Stelle von 9 Monaten Frist nur drei bekommen?
    Hat schon einmal jemand von so einem Fall gehört?


    Antwort auf letzten Satz: Nein.
    Aber ich befürchte, dass Euer jetziger Mietvertrag die Messlatte ist.
    Ausserdem betrachte ich es als hinterlistig, uns erst jetzt darüber zu informieren.

  • Wenn es ein neuer Mietvertrag ist gilt tatsächlich die kürzere Frist.

    Sorry aber an der Nummer ist was faul, der Rechtsberater bei Haus und Grund müsste diese Frage aber locker beantworten können. Dass kann ich so nicht glauben oder er ist etwas zu einseitig gepolt, vielleicht mal einen unabhängigen Anwalt konsultieren.

    Mir würde man ein Haus nicht einfach so unter dem Hintern abreißen, wenn es nicht schon droht von alleine umzufallen und meine Fragen hast Du auch nicht beantwortet.
    Ist dass Haus so marode oder nicht?
    Wollte ihr da weiter wohnen oder nicht?

  • Mir würde man ein Haus nicht einfach so unter dem Hintern abreißen, wenn es nicht schon droht von alleine umzufallen und meine Fragen hast Du auch nicht beantwortet.
    Ist dass Haus so marode oder nicht?
    Wollte ihr da weiter wohnen oder nicht?

    Was sollen wir denn konkretes machen? Wenn ein Gutachter befunden hat,dass man das Gebäude witschaftlicher gestalten kann, wenn es abgerissen wird und energetisch besser neu aufgebaut wird, kann doch ein "Normalo" wie wir nicht dagegen tun. Über Anregungen würde ich mich freuen. Und wenn es abgerissen wird ist wohl auch eine Kündigung rechtens.
    Also haben wir ja wohl nicht viele Möglichkeiten oder?
    So traurig das auch ist.
    Bezüglich "marode" istdas natürlich von einem Laien nur subjaktiv zu beantworten. In meinen Augen ist das Haus überhaupt nicht marode, sondern eigentlich noch ganz gut in schuss. Von 1959 übrigens.
    Soviel übrigens zum Thema "unter dem hintern wegreissen": Home

  • Wer hat den Gutachter bezahlt?

    Ich würde der Kündigung widersprechen.
    Und wenn Ihr als Mieter Euch zusammentut, wirds schwierig Euch rauszubekommen. Wenn Ihr ja und Amen sagt, ist es natürlich Eure Entscheidung. Aber was man da machen kann, geht über den Rahmen eines Forums hinaus. Da schließt man sich zusammen und lässt sich von einem unabhängigen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt beraten. Am besten als Gruppe / Bürgerinitiative. Mir würde da schon was einfallen.
    Mietrechtlich ist es so, wenn Ihr die Kündigung so hinnehmt müsst Ihr nach 3 Monaten wohl raus. Sorry.

    und wenn es ein Haus wäre, für den der Kündigungsgrund "wirtschaftlicher Verwertung" wirklich zutreffen würde, würdet Ihr da sicher nicht mehr wohnen wollen. Dass sieht man auch als Laie.

    Zitat

    Hintergrund dieser Überlegungen ist die Einschätzung, daß die Spekulationsabsichten von Firma Frank nicht ausreichen, um Räumungsurteile zu erstreiten. Damit die Wohnungen nicht von Spekulant zu Spekulant weitergereicht werden, muß ein mieterfreundlicher „Exit“ offen stehen, wenn Frank einlenkt.

    dass sehe ich ähnlich oder hat sich seit 2007 schon was getan? scheint ja ne längere Geschichte zu sein...

    3 Mal editiert, zuletzt von Vermieter (5. September 2012 um 23:35)

  • Moltkestr. wurde bereits abgerissen und wird gerade bebaut.

    "und wenn es ein Haus wäre, für den der Kündigungsgrund "wirtschaftlicher Verwertung" wirklich zutreffen würde, würdet Ihr da sicher nicht mehr wohnen wollen. Dass sieht man auch als Laie."
    Selbstin dem Geschäftsbericht der Genossenschaft von 2011 steht, dass das Gebäude nicht modernisierungsbedürftig sein...
    Da kann sich in einem Jahr wohl nichts dramatisches dran verändert haben.

  • Wenn Ihr der Kündigung widersprecht und die Miete weiterzahlt, müssen die Klage erheben. Dann prüft ein Richter ob die angegebene Begründung für die Kündigung ausreicht. Ob Ihr das mitmachen wollt oder ggf. einen Aufhebungsvertrag z.B. für einen späteren Termin oder gegen eine Entschädigung anstrebt, ist Euch und Eurem Verhandlungsgeschick überlassen.

  • Wie sieht es eigentlich mit unseren Kauf, bzw. Vorkaufsrechten aus, wenn nach dem Abriss unseres Hauses neue ETW's hier gebaut werden.
    Müssen uns ehemaligen Mietern, denen ja zwischenzeitlich gekündigt wurde, die Wohnungen zuerst angeboten werden?

  • Nur wenn die bestehenden Wohnungen in ETW umgewandelt werden, dann habt ihr einen verlängerten Kündigungsschutz von 3 bis 10 Jahre je nach Wohnlage und ein Vorkaufsrecht.
    Wenn dass Haus abgerissen wird und Ihr vorher gekündigt wurdet, was beim Abriss zwingend erfolgen muss oder wenn ihr gekündigt habt besteht ja kein Vertrag und keine Ansprüche mehr.

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