Hausreinigungskosten ungleich auf Mieter umgelegt

  • Hallo

    Ich habe Fragen bezüglich der Betriebskostenabrechnung.

    Die Hausreinigung wird einmal die Woche von der Hausmeisterfirma erledigt, dabei wird nur das Erdgeschoss wo ich wohne gereinigt.Die restlichen Etagen machen die Mieter selbst.

    Die Hausverwaltung legt die Gesamtkosten lediglich auf die 2 Wohnungen im Erdgeschoss um, so das ich fast die Hälfte der Gesamtkosten tragen muss. Ist das rechtens?

    Darf die Hausreinigung gesondert abgerechnet werden, wenn das eine Tätigkeit ist, die der Hausmeister übernimmt. Den bezahle ich ja auch schon?!

    Dürfen die Kosten die der Verwaltung für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung entstehen, auf die Mieter umlegen?

    Grüße Preisel

  • Zitat

    Ist das rechtens?

    Aber klar, oder willst du, dass die anderen Mieter, die Ihr Treppenhaus selbst putzen, für deine Faulheit mitbezahlen?

    Zitat

    Darf die Hausreinigung gesondert abgerechnet werden, wenn das eine Tätigkeit ist, die der Hausmeister übernimmt.

    Aber sicher. Dieser Service ist allein für dich, darum darfst du ihn auch bezahlen.

  • Oh danke, welch nette Antwort!

    Das das EG gereinigt wird,liegt nicht an meiner Faulheit sondern an der festgesetzten Regelung der Verwaltung.

    Also geh ich davon aus, das die anderen Mieter des Hauses durchs Erdgeschoss schweben?


  • Die Hausreinigung wird einmal die Woche von der Hausmeisterfirma erledigt, dabei wird nur das Erdgeschoss wo ich wohne gereinigt.Die restlichen Etagen machen die Mieter selbst.

    Die Hausverwaltung legt die Gesamtkosten lediglich auf die 2 Wohnungen im Erdgeschoss um, so das ich fast die Hälfte der Gesamtkosten tragen muss. Ist das rechtens?

    Wäre interessant zu wissen, warum ausgerechnt im Erdgeschoß durch Firmen geputzt wird und nicht im ganzen Haus. Vielleicht kann man das hier im Forum erfahren:rolleyes:

    Zitat

    Darf die Hausreinigung gesondert abgerechnet werden, wenn das eine Tätigkeit ist, die der Hausmeister übernimmt.

    Automatisch muß der Hausmeister keine Hausreinigung durchführen. Vielleicht weiß das jemand hier im Forum, wie das bei Ihnen gehandhabt wird.

    Zitat

    Dürfen die Kosten die der Verwaltung für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung entstehen, auf die Mieter umlegen?

    Ja!

  • Auch wenn der Hausmeister die nicht zwingend selbst vornimmt, ist vereinbart das es zu seinen Aufgaben gehört.

    Also geh ich eigentlich davon aus, das die Hausreinigung in den Kosten für den Hausmeister mit inbegriffen sind?!

    Aber danke erst mal für die Antwort :)

  • Hallo Preisel,
    laut Ihre Darstellung sind hier mehrere Problem Punkte.
    Es gibt ein Grundsatz im Mietrecht, das besagt das Vereinbarungen nicht zum Nachteil des Mieter erfolgen sollten. Es sieht so aus, wenn es eine Vereinbarung zwischen den einzelnen ETW Eigentümer gibt. Ihr Vermieter kann die Hausreinigung mit in den Betriebskosten aufnehmen.

    Wenn aber ein Hausmeister für diese Tätigkeit vorhanden ist, dann ist eine doppelte Umlegung der Hausreinigung durch die Reinigungsfirma und den Hausmeister nicht OK.
    Da sollten Sie die Abrechnungsunterlagen von Ihren Vermieter verlangen (entweder vor Ort beim Vermieter oder per Kopie, 0,50 pro Kopie möglich) und genau nachsehen was der Hausmeister für Tätigkeiten durchgeführt hat.
    Wenn eine doppel Belastung vorliegt, den Vermieter schriftlich klar und deutlich machen, dass es so nicht in Ordnung ist und die Abrechnung korriegieren lassen. (Reaktion abwarten)

    Verwaltungskosten sind keine Betriebskosten die der Mieter zu zahlen hat.

    Fazit: Abrechnungsunterlagen überprüfen. Falls Nachzahlung, dann unter Vorbehalt. Unstimmigkeiten von Vermieter am besten schriftlich erklären lassen. Doppelbelastungen und Verwaltungskosten sind nicht vom Mieter zu bezahlen.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Fehlerkorrektur meines Beitrages:

    Die Kosten der Erstellung der Betriebskostenabrechnung sind Verwaltungskosten un dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden.

    Die Kosten der Erstellung der Heizkostenabrechnung durch eine Fremdfirma schon.

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