Der Vermieter hat uns wegen Rueckkehr aus dem Ausland gekuendigt. Zum 1 Juli per Vermieterverein. Wor haben ein aertztliches Attest geschickt im Juni, dass wir wegen Krankheit erst zum August ausziehen koennen. Den Termin haben wir auch nicht ganz geschafft und so haben wir die Wohnung erst zum 4 August die Wohnung uebergeben. Nun verlangt der Vermieter die Miete fuer die vier Tage im August (Juli hatten wir natuerlich bezahlt) sowie die Unterstellkosten sowie Ab und Antransport seiner Moebel. Der Grund dafuer ist. dass ihm die Wohnung ueber uns auch gehoert hat under sie zu. 1 August verkauft hatte. Er hatte es so geplant, dass der Umzug von der oberen in die untere Wohnung stattfindet aber da wir nicht ausgezogen sind musste er sie unterstellen lassen. Ist das rechtmaessig, dass wir ihm die Miete und die Moebelkosten erstatten sollen?
Schadensersatzforderung legitim?
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Mpodnar -
1. September 2012 um 06:17 -
Erledigt
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Zitat
dass wir wegen Krankheit erst zum August ausziehen koennen.
Krankheit und deren Folgen sind im Mietrecht nicht vorgesehen, leider.
ZitatIst das rechtmaessig, dass wir ihm die Miete und die Moebelkosten erstatten sollen?
Auch das ist das Recht des Vermieters, dass der Mieter für die entstandenen Kosten aufzukommen hat. Dazu gehört dann auch die Miete für die 4 Tage.
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Hallo Mpodnar,
wenn Ihre Kuendigung ordnungsgemäß erfolgte, so sollten Sie dann auch die Wohnung zum vereinbarten Termin freigeben bzw. die Abnahme durchführen. Siehe auch § 546 BGB. Und wenn die Rückgabe später erfolgte, so hat der Vermieter die Möglichkeit eine Nutzungsentschädigung zu verlagen. Siehe § 546a BGB.
Tipp: Vielleicht sind Schönheitsreparturen, noch auszuführende Mängelbeseitigung (obere Wohnung), die je nach Vereinbarung in der Regel mit einer Mietvertragsbeendigung anstehen können, höher als die verlangten Kosten von Vermieter zu bewerten.
Da kann Ihnen ein fachkundiger Rechtsanwalt oder der Mieterschutzbund in der Regel gut beraten, auch wegen den Umstand durch die Krankheit.Sollten Sie keine Einigung mit Ihren Vermieter finden, so ist eventuell der ganzen Vorgang der Wohnungskündigung - Verkauf - Mietwohnung - ETW usw. noch einmal genau zu überprüfen. Wenn es eine Mietwohnung war und dies umgewandelt wurde in eine ETW. Dann ist eine besondere Aufmerksamkeit gefordert.
Alles weiteren Möglichkeiten sind aufgrund der wenigen Angabe nicht nur schwer darstellbar. -
Mpodnar:
"Der Vermieter hat uns wegen Rueckkehr aus dem Ausland gekuendigt. Zum 1 Juli per Vermieterverein."
Ich denke nicht, dass ein VM_Verein so dilletantisch handelt."Wor haben ein aertztliches Attest geschickt im Juni, dass wir wegen Krankheit erst zum August ausziehen koennen. Den Termin haben wir auch nicht ganz geschafft und so haben wir die Wohnung erst zum 4 August die Wohnung uebergeben. Nun verlangt der Vermieter die Miete fuer die vier Tage im August"
Zurecht."... sowie die Unterstellkosten sowie Ab und Antransport seiner Moebel. Der Grund dafuer ist. dass ihm die Wohnung ueber uns auch gehoert hat under sie zu. 1 August verkauft hatte. Er hatte es so geplant, dass der Umzug von der oberen in die untere Wohnung stattfindet aber da wir nicht ausgezogen sind musste er sie unterstellen lassen. Ist das rechtmaessig, dass wir ihm die Moebelkosten erstatten sollen?
Das wäre nicht Mietrecht, sondern Bürgerliches Recht (Schadensersatz).
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