Beiträge von Mpodnar

    Der Vermieter hat uns wegen Rueckkehr aus dem Ausland gekuendigt. Zum 1 Juli per Vermieterverein. Wor haben ein aertztliches Attest geschickt im Juni, dass wir wegen Krankheit erst zum August ausziehen koennen. Den Termin haben wir auch nicht ganz geschafft und so haben wir die Wohnung erst zum 4 August die Wohnung uebergeben. Nun verlangt der Vermieter die Miete fuer die vier Tage im August (Juli hatten wir natuerlich bezahlt) sowie die Unterstellkosten sowie Ab und Antransport seiner Moebel. Der Grund dafuer ist. dass ihm die Wohnung ueber uns auch gehoert hat under sie zu. 1 August verkauft hatte. Er hatte es so geplant, dass der Umzug von der oberen in die untere Wohnung stattfindet aber da wir nicht ausgezogen sind musste er sie unterstellen lassen. Ist das rechtmaessig, dass wir ihm die Miete und die Moebelkosten erstatten sollen?

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