Außerordentliche Kündigung durch Mieter

  • Hallo zusammen,

    Klärung des Sachverhaltes:

    ich habe vor 2 Wochen einen Standartmietvertrag Unterschrieben, über eine 3 Zimmer Wohnung, die bei Besichtigung (Vormieter noch wohnhaft) 2 Heizöfen hatte.

    Es wurde bei Unterzeichnung nicht darauf hingewiesen, dass sich die Öfen im Besitz des Mieters befanden, nun da ich den Schlüssel erhalten habe, sehe ich dass diese Fehlen.

    Nun da ebenfalls der Vormieter die Wohnung komplett räumte, sind diverse Mängel ersichtbar geworden, unter anderem

    - Leichter Schimmelbefall an der Decke (kleiner Fleck)
    - Schimmelbefall der Dichtung im Bad an der Badewanne (leicht)
    - SChimmelbefall im Bad am Fenster (leicht)

    Der Vermieter wies bei Unterzeichnung auf Wasser im Keller hin, dieser ist aber Stärker als das er es angesprochen hat, Raum ist somit nicht nutzbar, man könnte sagen es reicht um den Müll zwischen zu Lagern.

    Mietbeginn ist terminiert auf den 1.9.2012

    da ich diese Ganzen Mängel im vorhinein aber nicht erkannt habe und darauf auch nicht hingewiesen wurde, ist dies nun ein schlechter Witz.

    Kann ich auf diesen Gründen bassierend das Mietverhältniss Fristlos Kündigen.

    Also mein Neugeborenen Sohn lasse ich da nicht schlafen....
    Zusätzlich befindet sich der Vermieter momentan im Urlaub.


  • Mietbeginn ist terminiert auf den 1.9.2012

    Kann ich auf diesen Gründen bassierend das Mietverhältniss Fristlos Kündigen.

    Also mein Neugeborenen Sohn lasse ich da nicht schlafen....
    Zusätzlich befindet sich der Vermieter momentan im Urlaub.

    Wenn Ihnen ein Amtsarzt die Gesundheitsgefährdung bescheinigt, könnten Sie fristlos kündigen, ansonsten nur fristgerecht.

  • Zitat

    - Leichter Schimmelbefall an der Decke (kleiner Fleck)
    - Schimmelbefall der Dichtung im Bad an der Badewanne (leicht)
    - SChimmelbefall im Bad am Fenster (leicht)

    Klein und leicht reicht aus Meiner Sicht nicht für eine außerordentliche Kündigung. Bestenfalls, wenn der Vermieter die Mängel(chen) nicht behebt, für eine minimale Mietminderung.

    Zitat

    Der Vermieter wies bei Unterzeichnung auf Wasser im Keller hin, dieser ist aber Stärker als das er es angesprochen hat, Raum ist somit nicht nutzbar, man könnte sagen es reicht um den Müll zwischen zu Lagern.

    Zum wohnen sind Keller meißt auch nicht gedacht.

    Mehr Sorgen würden mir die fehlende Öfen machen. Oder gibt es andere Heizmöglichkeiten?

    Zitat

    Kann ich auf diesen Gründen bassierend das Mietverhältniss Fristlos Kündigen.

    und wo willst mit einem Neugeborenen von jetzt auf gleich hin. Unter der Brücke ist es zur Zeit wesentlich feuchter als in dem Keller.

  • Zitat

    Es wurde bei Unterzeichnung nicht darauf hingewiesen, dass sich die Öfen im Besitz des Mieters befanden, nun da ich den Schlüssel erhalten habe, sehe ich dass diese Fehlen.

    Darauf muss der Vermieter auch nicht hinweisen, denn üblicherweise sind Einzelöfen stets im Besitz des Mieters. Auf die Idee, den Vormieter nach den Öfen zu fragen, bist du wohl nicht gekommen?

    Bei den wenigen Häusern/Wohnungen ohne Zentralheizung, die es noch gibt, sollte man sich bei Abschluss des Mietvertrages nach den Heizmöglichkeiten erkundigen.

    Aber fast jeder Baumarkt hat heute noch Öfen und das passende Brennmaterial (Holz, Briketts) im Angebot.

  • Nach längerem Nachhacken, wurde mir vom Vormieter mitgeteilt, dass der Schimmelbefall stärker war, dieser vom Vermieter schon einmal behandelt wurde, so wie sich das nun zeigt jedoch nicht mit nachhaltigem Erfolg, eine andere Wohnmöglichkeit steht in Aussicht, dass währe nicht das Problem.

    Und das mit den Öfen wusste ich nicht, klar unwissenheit schützt nicht, ...

    Eine andere Heizmöglichkeit ist hier nicht vorhanden. Und die Beschaffung der Einzelöfen bedeutet für mich ja in diesem Fall wieder eine Zusätzliche nicht Kalkulierte Finanzielle Belastung.

    Es ist einfach ärgerlich, dass auf all diese Punkte nicht richtig hingewiesen wurde. Ehrlichkeit?

    Nach Beantragung der Mängelbeseitigung und nicht erfüllen ist ja ein eventueller Rücktritt möglich. Aber wie ist das von vornherein?

  • Nach Beantragung der Mängelbeseitigung und nicht erfüllen ist ja ein eventueller Rücktritt möglich. Aber wie ist das von vornherein?


    Wenn vom VM zu vertretende Mängel bei Mietbeginn sind bzw. waren UND diese Dir verborgen blieben, könnteste wohl deren Beseitigung einfordern. Ob sie soo eklatant sind einen Rücktritt zu begründen, vermag auch ich nicht zu beurteilen.

  • Muss dann trotz der Beantragung der Mängelbeseitigung die Miete des ersten Monats in voller höhe beglichen werden?

    Wohnen kann man darin momentan nicht, da sich nun nach 2 tägigem nicht lüften z.B. im Bad (da ich nicht in der Wohnung war) ein beisender Geruch in der Luft liegt.

    Minderung von vornherein Möglich??

  • daniel87:

    "Muss dann trotz der Beantragung der Mängelbeseitigung"
    Du bist kein Antragsteller (bei einer Behörde bspw.).

    "die Miete des ersten Monats in voller höhe beglichen werden?"
    Ich meine JA.

    "Wohnen kann man darin momentan nicht, da sich nun nach 2 tägigem nicht lüften z.B. im Bad (da ich nicht in der Wohnung war) ein beisender Geruch in der Luft liegt."
    Diesbezüglich solltest Du das Gesundheitsamt einschalten und Dir von einem Amtsarzt die Unbewohnbarkeit der Mietsache bescheinigen lassen.

    "Minderung von vornherein Möglich??"
    Jetzt kämen wir allmählich in den Bereich der unzulässigen Rechtsberatung, denn diese ist nur den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorbehalten.

  • Zitat

    ein beisender Geruch in der Luft liegt.

    Schon versucht, heraus zu finden, woher dieser Geruch kommt? Eine Mietminderung oder fristlose Kündigung wegen eines Geruchs, von dem du nicht sagen kannst, woher der kommt, ist aussichtslos.

    Ich vermute eher, dass du verzweifelt nach einem Ausweg aus deiner Lage suchst. Aber den wirst du mithilfe dieses Forums garantiert nicht finden.

  • ich suche eher nach einem eventuellen Präzidensfall der in eventueller gegebenheit so schon mal vorgekommen ist. und nach jemandem der das zufällig weiß. Schlechte lage für mich (klar)

    Der beisende Geruch ist durch Schimmel da es im Bad schlimmer ist und dort an beiden Fensterseiten, wo vorher Gardinen hingen schimmelbelag aufzeigen, sowie die Dichtungen der Badewanne.

    (Bad wurde schlecht gelüftet und es schimmelt, und wurde so gesehen bei Besichtigung gut verschleiert.)

    Diese Wohnung stellt sich im Nachhinein als sehr schlecht heraus, und dies empfinde ich als ärgerlich.

    Anlehnung an eine Unzumutbarkeit, aber ab wann wird diese als gegeben erachtet?

  • Hallo daniel87,

    auf Deine weiteren Einlassungen werde ich nicht eingehen.
    Deine Schuld, eine Bruchbude gemietet zu haben.
    Wenn Du jetzt kündigst (beide/alle Mieter MÜSSEN unterschreiben), wäre der nächste Termin der 30.11.2012.
    PS: Du würdest denjenigen, mit denen Du schriftlich zu tun hast, das Leben erleichtern und Dir mehr Sympatien einhandeln, wenn Du Dich der guten alten Gross- und Kleinschreibung bedienen würdest.

  • Berny
    Ich lasse mich auf die Schimmelproblematik garnicht mehr ein.
    In der Regel sind die Mieter selbst schuld und da muß es weh tun; sonst lernen sie nix.

    ja, wenn man schimmel nicht richtig sieht und der Vormieter zu blöd ist zu lüften ist das ne miese Sache. Und nur weil es einem sozusagen entgeht muss man unter der Blödheit anderer (Vormieter) leiden....

  • ja, wenn man schimmel nicht richtig sieht und der Vormieter zu blöd ist zu lüften ist das ne miese Sache. Und nur weil es einem sozusagen entgeht muss man unter der Blödheit anderer (Vormieter) leiden....


    Nee, unter der eigenen.

  • Zitat

    Anlehnung an eine Unzumutbarkeit, aber ab wann wird diese als gegeben erachtet?

    Garnicht bei diesen Lappalien. Die Wohnung wurde besichtigt, danach der Mietvertrag unterschrieben. Da heißt es dann angemietet wie gesehen.

    Den Rest entscheidet dann ein Gericht.

    Zitat

    Diese Wohnung stellt sich im Nachhinein als sehr schlecht heraus, und dies empfinde ich als ärgerlich.

    Wenn du bei der Besichtigung die Sonnenbrille abgesetzt hättest, hättest du den Zustand der Bruchbude erkennen können. Aber so, siehe oben.

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