Beiträge von daniel87

    Berny
    Ich lasse mich auf die Schimmelproblematik garnicht mehr ein.
    In der Regel sind die Mieter selbst schuld und da muß es weh tun; sonst lernen sie nix.

    ja, wenn man schimmel nicht richtig sieht und der Vormieter zu blöd ist zu lüften ist das ne miese Sache. Und nur weil es einem sozusagen entgeht muss man unter der Blödheit anderer (Vormieter) leiden....

    ich suche eher nach einem eventuellen Präzidensfall der in eventueller gegebenheit so schon mal vorgekommen ist. und nach jemandem der das zufällig weiß. Schlechte lage für mich (klar)

    Der beisende Geruch ist durch Schimmel da es im Bad schlimmer ist und dort an beiden Fensterseiten, wo vorher Gardinen hingen schimmelbelag aufzeigen, sowie die Dichtungen der Badewanne.

    (Bad wurde schlecht gelüftet und es schimmelt, und wurde so gesehen bei Besichtigung gut verschleiert.)

    Diese Wohnung stellt sich im Nachhinein als sehr schlecht heraus, und dies empfinde ich als ärgerlich.

    Anlehnung an eine Unzumutbarkeit, aber ab wann wird diese als gegeben erachtet?

    Muss dann trotz der Beantragung der Mängelbeseitigung die Miete des ersten Monats in voller höhe beglichen werden?

    Wohnen kann man darin momentan nicht, da sich nun nach 2 tägigem nicht lüften z.B. im Bad (da ich nicht in der Wohnung war) ein beisender Geruch in der Luft liegt.

    Minderung von vornherein Möglich??

    Nach längerem Nachhacken, wurde mir vom Vormieter mitgeteilt, dass der Schimmelbefall stärker war, dieser vom Vermieter schon einmal behandelt wurde, so wie sich das nun zeigt jedoch nicht mit nachhaltigem Erfolg, eine andere Wohnmöglichkeit steht in Aussicht, dass währe nicht das Problem.

    Und das mit den Öfen wusste ich nicht, klar unwissenheit schützt nicht, ...

    Eine andere Heizmöglichkeit ist hier nicht vorhanden. Und die Beschaffung der Einzelöfen bedeutet für mich ja in diesem Fall wieder eine Zusätzliche nicht Kalkulierte Finanzielle Belastung.

    Es ist einfach ärgerlich, dass auf all diese Punkte nicht richtig hingewiesen wurde. Ehrlichkeit?

    Nach Beantragung der Mängelbeseitigung und nicht erfüllen ist ja ein eventueller Rücktritt möglich. Aber wie ist das von vornherein?

    Hallo zusammen,

    Klärung des Sachverhaltes:

    ich habe vor 2 Wochen einen Standartmietvertrag Unterschrieben, über eine 3 Zimmer Wohnung, die bei Besichtigung (Vormieter noch wohnhaft) 2 Heizöfen hatte.

    Es wurde bei Unterzeichnung nicht darauf hingewiesen, dass sich die Öfen im Besitz des Mieters befanden, nun da ich den Schlüssel erhalten habe, sehe ich dass diese Fehlen.

    Nun da ebenfalls der Vormieter die Wohnung komplett räumte, sind diverse Mängel ersichtbar geworden, unter anderem

    - Leichter Schimmelbefall an der Decke (kleiner Fleck)
    - Schimmelbefall der Dichtung im Bad an der Badewanne (leicht)
    - SChimmelbefall im Bad am Fenster (leicht)

    Der Vermieter wies bei Unterzeichnung auf Wasser im Keller hin, dieser ist aber Stärker als das er es angesprochen hat, Raum ist somit nicht nutzbar, man könnte sagen es reicht um den Müll zwischen zu Lagern.

    Mietbeginn ist terminiert auf den 1.9.2012

    da ich diese Ganzen Mängel im vorhinein aber nicht erkannt habe und darauf auch nicht hingewiesen wurde, ist dies nun ein schlechter Witz.

    Kann ich auf diesen Gründen bassierend das Mietverhältniss Fristlos Kündigen.

    Also mein Neugeborenen Sohn lasse ich da nicht schlafen....
    Zusätzlich befindet sich der Vermieter momentan im Urlaub.

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