Wir haben gestern nun endlich nach langer Suche einen Mietvertrag unterschrieben. Heute am 31.08. geben wir beim jetztigen Vermieter die Kündigung ab. Wir leben seit 12 Jahren in der Wohnung. Bis Dezember 2011 hatten wir dieselben Vermieter. Seit Januar 12 haben wir einen neuen Vermieter (Ehepaar). Strategie des "alten" Vermieters war, keine Investition, keine Renovierung "äußerlich" z.B. Holzfenster, Holzfassade Balkone, notwendige Reparaturen in der Wohnung wurden mit den billigsten Mitteln durchgeführt z.B. Schimmelschaden an Schräge durch undichtes Dach wurde einfach übertapeziert. Die Handwerksfirmen waren immer diesselben. Der Teppich ist 13-14 Jahre alt. Wir haben wegen Hundehaltung nie auf einen neuen Bodenbelag bestanden. Die Übernahme der Tapeten war damals bereits mehrmals übergestrichen. Durch Mängel in der Bausubstanz haben sich Risse in den Wänden gebildet. Wir haben die Wohnung immer gepflegt und gestrichen etc. aber diese Wohnung muss, um sie neu vermieten zu können komplett renoviert werden. Neuer Bodenbelag, tapezieren, eventuell Baderneuerung etc.
Eine einfache Küche ist auch in der Wohnung. Wie sieht es mit den Abnutzungserscheinungen aus?
Wir haben die Standardklauseln von 99 in unserem Mietvertrag. D.h. wir müssten die Wohnung gestrichen übergeben. Was kann der Vermieter von uns noch verlangen?
Der vorherige Vermieter war 2008 hier und hat sich die Mängel angeschaut und gesagt er würde mir den aktuellen Vertrag zu schicken, wo die Renovierungsklausel geändert ist, jedoch ist er schwer erkrankt und wir haben aus Rücksicht nicht weiter genervt. Er ist 2010 verstorben.
Vielen Dank