Beiträge von Ebby

    Ja mein Zimmer ist zwar abschließbar, jedoch habe ich zwei Katzen die durch die Wohnung streunen und kann deshalb mein Zimmer nicht (ab-)schließen.

    Sie schrieb auch: "Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung bis 31.08.2012."
    Auf die Bitte muss ich doch auch in keinsterweise eingehen?
    Ich meine damit, ich muss meinen Widerspruch doch nicht binnen zwei Tagen geltend machen müssen. Mir ist nämlich eine Widerspruchsfrist von zwei Wochen geläufig.


    Vieeelen herzlichen Dank, Berny für deine Geduld mit nem mietrechtsfremden Küken :)

    Ich habe genau das aus dem Vertrag abgeschrieben, was drin steht.
    Mein Zimmer wurde dort nicht aufgeführt.

    Die Frage mit der weiteren Person die einziehen soll, ist für mich nachrangig.

    Wichtig wäre für mich zu wissen, ob sie mir mit der Begründung: Unüberbrückbare Differenzen ordentlich kündigen kann und ob ich ein Widerspruchsrecht als Untermieter habe.

    Ich wollte Ihnen nicht den Eindruck vermitteln, Sie zum Affen zu machen zu wollen!!!

    Ich bin die Untermieterin.

    Im Vertrag steht:
    § 2- Mietsache
    Vermietet werden die nachfolgend aufgeführten Räume im Haus:
    Ort, Strasse, Nummer, Stockwerk und Wohnungsnummer als Unterwohnung.
    Fogende Räume u Einrichtungen können vom Untermieter mitbenutzt werden: Küche, Bad, Toilette, Wohnzimmer, Keller, Waschküche.
    (Mein Zimmer wurde hierbei nicht aufgeführt.)

    Die Hauptmieterin wohnt ebenfalls in dieser Wohnung, in einem der drei Zimmer.

    Ich wohne in einem Untermietsverhältnis.
    Vertraglich habe ich die ganze Wohnung gemietet, wohne jedoch mit Hauptmieterin in dieser Wohnung.
    Da wir uns seit Monaten streiten, hat sie mir heute die Kündigung des Mietverhältnisses zukommen lassen.

    "hiermit kündige ich auf Grund unüberbrückbarer Differenzen, das Mietverhätnis mit Ihnen.
    Laut Vertrag ist diese Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten verbunden, das Mietverhältnis endet also am 30.11.2012"

    Des Weiteren, lässt sie ohne meine (schriftliche) Einverständnis ab 01.10.2012 eine Person in das Wohnzimmer einziehen, sodass sie mich ebenfalls in ihrer Kündigung um dessen Räumung bis 01.10. gebeten hat.
    Das darf sie doch ebenfalls nicht, oder?

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