Ja mein Zimmer ist zwar abschließbar, jedoch habe ich zwei Katzen die durch die Wohnung streunen und kann deshalb mein Zimmer nicht (ab-)schließen.
Sie schrieb auch: "Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung bis 31.08.2012."
Auf die Bitte muss ich doch auch in keinsterweise eingehen?
Ich meine damit, ich muss meinen Widerspruch doch nicht binnen zwei Tagen geltend machen müssen. Mir ist nämlich eine Widerspruchsfrist von zwei Wochen geläufig.
Vieeelen herzlichen Dank, Berny für deine Geduld mit nem mietrechtsfremden Küken ![]()