Vermieter verweigert nach Auszug halbe Monatsmiete!

  • Hallo zusammen,

    Es handelt sich um eine 3er WG. Einer der Mitbewohner ist schon vor 3 Monaten ausgezogen und die beiden übrigen Mieter haben den Hauptmietvertrag übernommen. Da diese ja schon in der Wohnung gewohnt haben, ist laut dem Vertrag nie der Teil "Schlüsselübergabe" vom Vermieter ausgefüllt worden. Somit sind auch die schon vorhanden Mängel der Wohnung nirgends aufgeführt. Da die beiden Mieter damals bei dem 3. Mieter (welcher jetzt ausgezogen ist) eingezogen sind, haben diese auch an ihm die Kaution überwiesen.
    Die 2 übrigen Mieter sind jetzt auch zum 15. diesen Monats ausgezogen. Der Vermieter hat jetzt auf einmal Mängel gefunden, die eigentlich schon vorhanden waren und da der Vermieter die Kaution an den bereits vor 3 Monaten ausgezogenen Mieter kurz zuvor überwiesen hat, hat dieser auch keine Kaution von den beiden Mietern. Es wurde aber bereits ein neuer Mietvertrag mit komplett neuen Mietern ab dem 15. diesen Monats abgeschlossen. Diese ziehen aber erst 2 Wochen später ein. Da die Mängelliste so hoch war, haben die Mieter beim Auszug noch bis zum 22. gebraucht, diese zu beheben. Jetzt will der Vermieter aber die halbe Monatsmiete nicht auszahlen, weil er sich darauf beruht, dass dies bis zum 22. gedauert hat und weil die Mängel anscheinend immer noch so hoch sind. Ist der Vermieter hierbei im Recht?

    Vielen Dank für die Antworten

  • Hallo danibanani12,

    WG_Probleme nehmen in letzter Zeit leider deutlich zu.
    Das, was Du da schlderst, überfordert mich. Hier müsste man alle Mietverträge, Zusatzvereinbarungen, Übernahme- und Übergabeprotokolle einsehen können, um sich darüber eine Meinung bilden zu können.

  • Somit sind auch die schon vorhanden Mängel der Wohnung nirgends aufgeführt. Da die beiden Mieter damals bei dem 3. Mieter (welcher jetzt ausgezogen ist) eingezogen sind, haben diese auch an ihm die Kaution überwiesen.
    Die 2 übrigen Mieter sind jetzt auch zum 15. diesen Monats ausgezogen. Der Vermieter hat jetzt auf einmal Mängel gefunden, die eigentlich schon vorhanden waren und da der Vermieter die Kaution an den bereits vor 3 Monaten ausgezogenen Mieter kurz zuvor überwiesen hat, hat dieser auch keine Kaution von den beiden Mietern.


    Das ist doof. Wie willst du nachweisen, dass die Mängel bereits vorhanden waren? Vielleicht bringen Photos/Zeugen etwas?

    Es wurde aber bereits ein neuer Mietvertrag mit komplett neuen Mietern ab dem 15. diesen Monats abgeschlossen. Diese ziehen aber erst 2 Wochen später ein. Da die Mängelliste so hoch war, haben die Mieter beim Auszug noch bis zum 22. gebraucht, diese zu beheben. Jetzt will der Vermieter aber die halbe Monatsmiete nicht auszahlen, weil er sich darauf beruht, dass dies bis zum 22. gedauert hat und weil die Mängel anscheinend immer noch so hoch sind. Ist der Vermieter hierbei im Recht?

    Dann bekommt der Vermieter bereits die Miete der neuen Mietern seit dem 15. und kassiert gleichzeitig doppelt mit der Begründung, die Wohnung sei nicht bezugsfertig gewesen? Haben denn die neuen Mieter die Miete aufgrund der späteren Fertigstellung der Renovierung den Beginn des geschlossen Mietvertrags verschoben und zahlen nicht. Irgendeinen dadurch verursachten Schaden müsste der Vermieter schon nachweisen, um die Einbehaltung der "zuviel gezahlten" Miete zu rechtfertigen.

    Generell empfehle ich aufgrund persönlicher WG Streitigkeiten:
    Man sollte wohl als WG bei jedem Mieterwechsel ein Übernahmeprotokoll im Beisein des Vermieters aufnehmen. Ist total stressig, aber hilft, derartige Probleme in Zukunft zu vermeiden. Weiterhin ist es wohl für eine WG zweckmäßig, wenn man für die Mietkaution eine Bürgschaft (hier eine Vergleichsseite) benutzt. Der jährliche Beitrag lässt sich dann immer schön auf alle Mitbewohner aufteilen und niemand zahlt jemanden der auszieht die Kaution und das dann auch noch ohne Sicherheit, in welchem Zustand die Wohnung laut letztem Übernahmeprotokoll ist (kontrolliert wohl in der Praxis kaum jemand).

    @danibanani, ich hoffe, ich hab dich einigermaßen verstanden, war ein wenig konfus dein Text - vielleicht magst du dazu noch einmal Stellung nehmen?

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