Beiträge von Alexandra1909

    Vielem Dank für die Einschätzung

    Meine Unsicherheit rührt daher, dass die Vermieterin uns mit einer vorzeitigen Kündigung entgegen gekommen ist und wir daher meiner Ansicht nach keine Regelungen die bei fristgerechter Kündigung und Übergbe zutreffen geltend machen können.

    Außerdem finde ich die Definition "helle Farbe" sehr weit auslegbar, daher die hochgeladenen Fotos mit der Bitte um Einschätzung ob es sich um helle Farbe handelt, wie sie im Mietvertrag erwähnt wird.

    Hallo,

    in unserem Mietvertrag steht, die Wohnung sei in heller Farbe bei Beendigung des Mietverhältnisses zu übergeben.
    Des Weiteren wurde mit der Vermieterin vereinbart, dass die Wohnung immer bei Einzug gestrichen wird.

    Nun sind wir frühzeitig aus dem Mietverhältnis ausgestiegen, haben aber nach Absprache mit der Vermieterin Nachmieter vorgestellt, die sie akzeptiert und auch schon den neuen Vertrag unterschrieben haben.

    Diese haben nun mit ihr vereinbart, dass wir die Wände weiß streichen sollen, momentan sind diese wie auf den Fotos zu sehen ist in hellen Cremefarben.

    Müssen wir weiß streichen, obwohl wir die gesamte Wohnung vor 1,5 Jahren in hellen Farben gestrichen haben?

    Vielen Dank für eure Antworten!

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