Frage Mieten / Fenster schliesst nicht Einzug war im Mai

  • Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
    Ich habe gestern gelüftet, Morgens nach dem Aufstehen in allen Zimmern, mit halb geschlossenen Rolläden und ganz geöffneten Fenstern. Habe dann noch die Wohnung durchgewischt, und nachdem alles trocken war wollte ich meine Fenster wieder schliessen.

    (Die Fenster sind aus weissen Kunsstoff/Altbauwohnung/)

    Die Fenster gingen von Anfang an an der Vorderseite des Hauses nie gut zu oder auf, man musste halt ziehen und drücken aber es GING! Hinten geht alles Problemlos Küche/Balkontür/Bad/Ein Kinderzimmer

    Im Wohnzimmer haben wir 2 Fenster die Klemmen etwas beim öffnen und schliessen, ebenso das Elternschlafzimmerfenster, und das weitere Kinderzimmer.

    Jedenfalls als ich die Fenster wieder schloss, gingen 2 nicht zu
    (Eltern+Kinderschlafzimmer) Man konnte sie nicht in den Rahmen reindrücken, also sie gehen nur soweit zu das quasi noch ein Spalt offen ist. Nach gefühlten 1000 versuchen habe ich das Elternschlafzimmer zu bekommen, und es nun "nur" eingeklappt. Das Kinderschlafzimmer Fenster ist aber immernoch offen (Rolladen ist komplett runter) Wie beschrieben ich kriege es nicht in den Rahmen reingedrückt! Ich glaube (GLAUBE,GLAUBE,GLAUBE!!!) es liegt im unteren mittel des Fensters das es da blockiert!
    Mein Vermieter möchte das wir uns bei Problemen an die Verwaltung wenden, diese ist aber nun 8 Tage in urlaub...

    In meinem Mietvertrag ist ne Klausel a lá 120 € Selbstbeteiligung/Kleinreperaturen etc.

    Wer muss denn dafür nun aufkommen? Was soll ich jetzt machen? Warum schliesst das blöde teil nicht mehr??? Wenn ich wüsste das der Vermieter dafür aufkommen muss, wäre mir der Grund schnuppe und ich hätte ihm den Schaden heute Früh gemeldet, aber ich habe Angst das ich auf den kosten sitzen bleibe :(

    Wer sich auskennt Fenster sind von Molter
    vor 2 Stunden - 4 Tagen offen für Antworten.
    Weitere Details
    Am Griff ist alles OK, kann es sogar aushängen (Einklappen) Was mir nichts bringt, wenn es ja nicht zu ist.

  • Kunststofffenster können innerhalb einer Toleranz ein- oder nachgestellt werden.
    Da muß man aber schon etwas polytechnischen Verstand dabei zu Rate ziehen.
    Auch gefühlte 2000 Versuche helfen da nichts.
    Haben Sie denn in Ihrem Umfeld tatsächlich keinen technisch etwas begabten Bekannten ?

  • Nein habe ich nicht!
    Und wer weiss vielleicht bekommt es einer hin, vielleicht aber macht er noch mehr schaden als nötig...

    Mir gehts um die Kostenfrage wer in diesem, also meinem Fall zahlen MUSS...

  • Dinge, zu welchen Sie einen regelmäßigen Zugriff haben, fallen unter die Kleinreparaturklausel. Ansonsten bemühen Sie einen Anwalt für Ihr gutes Geld. Dann schließen aber die Fenster immer noch nicht.

  • Hier kann niemand beurteilen, ob Verschleiß oder welche Ursachen überhaupt zu der Fehlfunktion führen.
    Bestellen Sie einen Fachmann vor Ort, welcher das richtig beurteilen kann. Sie müssten dann allerdings in Vorleistung gehen.
    Wie sie dann das Rechtliche klären, hängt vom Ergebnis der Untersuchung ab und dann werden Sie um eine Konsultation beim Anwalt nicht umhin kommen.

    Ein Problem lässt sich auch immer auf verschiedene Weise lösen; jeder auf seine Art.

  • Zitat

    Wer muss denn dafür nun aufkommen? Was soll ich jetzt machen? Warum schliesst das blöde teil nicht mehr??? Wenn ich wüsste das der Vermieter dafür aufkommen muss, wäre mir der Grund schnuppe und ich hätte ihm den Schaden heute Früh gemeldet, aber ich habe Angst das ich auf den kosten sitzen bleibe

    Auch Kunststofffenster bedürfen einer regelmäßigen Wartung, was aber leider von vielen Vermietern (den meisten) immer übersehen wird. Der Schilderung nach vermute ich mal, dass die Fenster justiert bzw. eingestellt werden müssen. Und dafür ist eigentlich der Vermieter zuständig. Der Kleinreparaturenregelung unterliegt lediglich der Fenstergriff, da nur dieser dem ständigen Zugriff des Mieters ausgesetzt ist.

    Letztendlich ändert aber alles nichts an dem Umstand, dass Sie den Vermieter von dem Mangel in Kenntnis setzen sollten. Nur dann werden Sie eine einvernehmliche Lösung herbeiführen können.

  • Hallo Nadien,

    ich würde dem VM nachweislich den Mangel schriftlich mitteilen und ihn unter Verweis auf § 535 BGB bitten, ihn innerhalb der nächsten zwei Wochen zu beheben, bevor der Schaden noch grösser wird, denn (auch) ich habe ein Interesse am Erhalt der Mietsache.

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