Mahngebühren??

  • Unser Vermieter schickte uns vor mehr als einem Jahr eine Mahnung zwecks Mietnachzahlung. Uns war nicht klar, wie er auf die Summe kommt, geschweige denn, dass wir überhaupt Rückstände haben. Ich rief dann in der Verwaltung an, um nachzufragen und habe mir eine Aufstellung erbeten, in der mir dargelegt wird, wie es zu diesem Rückstand kommt.
    Die kam prompt, jedoch war daraus rein gar nichts ersichtlich. Plus Minus, hier ne Zahl, da ne Zahl, am Ende stimmte nicht mal die Summe, die abschliessend dort stand mit der ganzen Rechnung überein. Wieder riefen wir an, jedoch wurden wir nur aufgefordert, den offenen Betrag sofort zu begleichen.
    Das taten wir nicht.
    Es war dann Ruhe. Seit Anfang diesen Jahres kommt jeden Monat eine Zahlungsaufforderung. Pro Schreiben erhebt der Vermieter eine Mahngebühr von 2,50 €. Immernoch ist nicht ersichtlich, wie er zu dieser Differenz kommt.
    Ist der Vermieter berechtigt, mir Mahngebühren aufzuerlegen, obwohl er mir nicht verständlich darlegen kann, wie es zum Rückstand kommt? Dass uns auch ein Fehler unterlaufen kann,ist klar, aber es muss doch möglich sein, die Differenz nachvollziehbar zu belegen. Er bezeichnet nicht einmal den Zeitpunkt der Fälligkeit, so dass wir kaum in der Lage sind, zu überprüfen, wann genau uns der Fehler unterlaufen ist. Ich sehe nicht ein, dass der Vermieter mir monatlich Kokolores schickt und dafür noch Mahngebühren verlangt. Zumal das Kuvert nicht einmal frankiert ist und es der Hausmeister wahrscheinlich in den Briefkasten wirft.

    Ich hoffe, ich konnte mein Problem einigermassen verständlich machen. Vielen Dank :)

    edit: die Summe entspricht nicht unserer monatlichen miete. es ist ein wesentlich kleinerer Betrag.

    Einmal editiert, zuletzt von Luzinde (23. März 2010 um 08:37)

  • Hallo.

    Also ich kann Dir hier leider keinen rechtliche Erklärung geben...aber persönlich sehe ich es genauso. Kann er es nicht belegen woher die offenen Posten kommen, dann kann er auch keine Forderung stellen.

  • Ich sehe das auch wie "Dommako", wenn der VM nicht den sauberen Nachweis bringt, dann sollte man nichts weiter tun.

    Nur einem Mahnbescheid sollte man allerdings widersprechen.

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