Vermieter hat es auf den Mieter abgesehen!

  • Nun, kurz und bündig.
    Der Vermieter vermietete eine 40 Jahre Wohnung, wo er wirklich nie etwas daran gemacht hat. Alles alt; Fenster, Dach, Fassade, einfach alles. Er nimmt auch den Höchstsatz des Mietspiegels und behandelt diese Wohnung als reine Kapitalanlage. Der letzte Mieter (wohnte alleine nur 4 Jahre in dieser Wohnung) hat diese bis zum 31.08. gekündigt, und sich laut Vertrag an alles gehalten. Im Vertrag steht nichts vom Streichen (immer noch die Tapete wie vor 40 Jahren), trotzdem hat er die Nägel und Dübel entfernt und die Löcher gestopft. Die Teppiche raus usw.
    Das Problem bereitet das Badezimmer, im welchem auch nie etwas gemacht wurde. Die Badewanne hat 4 schwarze Stellen der Abnutzung und insg. gibt es in einigen Kacheln Bohrlöcher, die aber nicht vom besagten Mieter stammen, sondern den Vor-Vormietern. Im Übernahmeprotokoll wurden von dem Mieter diese Punkte notiert, jedoch im Nachhinein von dem Vermieter durchgestrichen, jedoch lassen sich die Punkte gut lesen.
    Ich befürchte, dass der Vermieter alles versuchen wird, dass man ihm das Bad komplett renovieren soll. Er wird die Wohnung nicht annehmen wollen, und sich stur stellen. Was tun? Ich habe Kontakt mit den Vormietern, die mir als Zeugen aussagen werden, dass diese Schäden im Bad schon vor ihrer Zeit gab.
    Kann der Vermieter das tun? Was für rechtliche Sicherheiten hat der Mieter?

    Danke und Gruß

  • Zitat

    Was für rechtliche Sicherheiten hat der Mieter?

    Vom VM Beweise für die Mängel zu verlangen (Protokoll mit Streichungen des VM!), die eigenen Zeugen ins Spiel zu bringen und auf ein Gericht zu setzen, dass dem Mieter die Kaution zuspricht. Vom Mieter zu verlangen, das Bad neu zu machen ist eh Nonsens.

    Weiteres sollte man aber erst fragen, wenn Fakten vorliegen. Über ungelegte Eier zu reden bringt nämlich nichts.

    Aber, das mit dem Protokoll verstehe ich nicht. Ein Übergabe/Übernahmeprotokoll wird immer 2fach geschrieben. Damit ist man vor Manipulationen sicher.

  • Hallo Goldmund,

    Du kannst ruhig in der Ich-Form schreiben.
    Zur mietvertraglichen Nutzung eines Bades gehört auch, dass der Mieter in Kacheln die für seine Nutzung erforderliche Menge an Löcher für Dübel bohren darf. Natürlich sind diese beim Auszug wieder ordentlich zu verschliessen.
    Aldi Süd hatte neulich, Kodi und Baumärkte haben ständig Paste in Tuben im Programm.

    "Die Badewanne hat 4 schwarze Stellen der Abnutzung"
    Das sollteste doch näher erklären.

    "Ich habe Kontakt mit den Vormietern, die mir als Zeugen aussagen werden, dass diese Schäden im Bad schon vor ihrer Zeit gab."
    Mit Foto, Datum und Unterschriften bitte, als Munition für alle Fälle...
    So würde ich es machen.

  • Hallo, und danke für die Antworten.
    Nun, es handelt sich tatsächlich nicht um mich, deshalb schrieb ich es nicht von mir aus.
    Die schwarzen Stellen sind knopfgroß und auf dem Boden der Acrylwanne. Ist mir nicht bekannt, wie sie da entstanden sind. Sonst wurden alle Dübellöcher im gesamten Haus gestopft. Gestrichen wurde nicht, da es nicht im MV steht.
    Die Zeugen bringe ich erst ins Spiel, wen der VM anfängt irgendwelche Faxen zu machen.

    Ich gebe Bescheid, wenn es zur Übergabe kommt.

    Gruß

  • Berny

    Zitat

    Natürlich sind diese beim Auszug wieder ordentlich zu verschliessen.

    Mieterhilfe ist da anderer Meinung. Angeblich sind sogar Löcher in Fliesen ohne Zustimmung des Vermieters ok, obwohl die meisten Urteile da andere Sprache sprechen. Und Dübellöcher müssten garnicht geschlossen werden, selbst wenn es explizit im MV steht. Die biegen sich dass Recht gerne wie es der Mandant hören möchte. :)

  • Langsam beginnt die Odyssee.
    Also, der Mieter war mein Großvater, der leider aufgrund starker Demenz im Heim ist und nicht mehr ansprechbar.
    Mein Vater hat die Patientenverfügung, und sorgte sich um die Angelegenheiten mit der Mietwohnung. Nun ist er für 3 Wochen im Urlaub und hat mir die Verantwortung für die Übergabe der Schlüssel übergeben. Das hat er auch dem VM per Email mitgeteilt. Dieser dann, antwortete empört, dass mein Vater nicht persönlich die Wohnung an ihn übergibt. Ich habe dem VM daraufhin eine Email geschrieben, dass ich gerne für eine Terminvereinbarung bin zwischen dem 24.08. und 31.08., da der VM nicht in gleicher Stadt wohnt, und deswegen extra kommen muss.
    Nun meine Fragen:
    1. Darf ich die Wohnung überhaupt übergeben?
    2. Was tun, wenn der VM per Email und telefonisch nicht antwortet?

    Danke und Gruß
    Euer Goldmund

  • >1. Darf ich die Wohnung überhaupt übergeben?

    Ja. Lassen Sie sich bevollmächtigen.

    >2. Was tun, wenn der VM per Email und telefonisch nicht antwortet?

    Einwurfeinschreiben. Frist setzen.
    Wenn Vermieter nachweislich die Übergabe verweigert, machen Sie mit Zeugen Fotos der Wohnung und schicken Sie die Schlüssel per Einwurfeinschreiben zu.

    Ansonsten

    Nehmen Sie zur Übergabe Zeugen mit.

    Eine normale Abnutzung kann der Vermieter nicht in Rechnung stellen, diese ist bereits mit der Miete abgegolten.
    Alles andere wäre im Einzelfall zu prüfen.

    Prüfen Sie den Mietvertrag auch mal auf starre Schönheitsreparaturfristen.

  • >

    Prüfen Sie den Mietvertrag auch mal auf starre Schönheitsreparaturfristen.

    Die Schönheitsreparaturen sind bei der Küche auf 3 Jahre gesetzt. Mein Großvater war knapp über drei Jahren im Mietverhältnis. Die Küche, die er von Vormietern käuflich übernahm, wurde abgebaut. Die leicht gelben Stellen hinter den Schränken werde ich streichen, sehe aber nicht vor die ganze Küche zu streichen, da diese sich im ansehnlichen Zustand befindet. Oder muss ich sie komplett streichen?
    Ich versuche den Vormieter als Zeugen für die Übergabe zu bekommen, sonst würde das meine Frau tun.

    Ich warte noch bis zum Freitag, dann schreibe ich ihm nochmals an.

    Ich sag schon vorab, dass der Vermieter alles tun wird, damit ich auf möglichst hohen Kosten sitzen bleibe.

  • Kleiner Nachtrag:
    Kann es sein, dass der VM als erstes die Kaution einbehaltet (1200€), weil er der Meinung sein wird, dass die Wohnung im schlechten Zustand ist, und zum zweiten eine weitere Miete für September fordern kann?

  • Mieterhilfe ist da anderer Meinung. Angeblich sind sogar Löcher in Fliesen ohne Zustimmung des Vermieters ok, obwohl die meisten Urteile da andere Sprache sprechen. Und Dübellöcher müssten garnicht geschlossen werden, selbst wenn es explizit im MV steht. Die biegen sich dass Recht gerne wie es der Mandant hören möchte. :)


    Eine Schwarzrockkrähe sticht dem anderen Schwarzkittel kein Auge aus.

  • Noch kurz paar Fragen:

    1. In dem MV steht bei den Schönheitsreparaturen Küche in etwas 3 Jahren (Mein Opa wohnte knapp 3 Jahre dort). Muss ich sie komplett streichen, oder kann ich das nur stellenweise, weil die Küche im guten Zustand ist.

    2. Falls der VM sich Sachen ausdenkt, was alles noch gemacht werden muss (und das wird es), und den Schlüssel nicht annehmen will, muss ich dann ab September weiter die Miete zahlen?

    3. Er schrieb auf den Vertrag, dass er die Kaution bei dem Aushändigen der Schlüssel übergibt. Kann ich darauf pochen, oder ist dieses Schreiben gegenstandslos? Ich meine, darf ich die Kaution gegen die Schlüssel verlangen?

  • Hier geht es nun so langsam in Richtung (unzulässiger) Rechtsberatung, weshalb dann bei weiterer Zuspitzung ein Fachanwalt hinzugezogen werden sollte.
    Es wäre auch abzuklären, ob Du (Enkelin) überhaupt in dieser Angelegenheit kompetent bist, was ich bezweifele. Eher sehe ich Deinen Vater in der Pflicht.

    Goldmund:

    "In dem MV steht bei den Schönheitsreparaturen Küche in etwas 3 Jahren (Mein Opa wohnte knapp 3 Jahre dort). Muss ich sie komplett streichen, oder kann ich das nur stellenweise, weil die Küche im guten Zustand ist."
    Fristenpläne hat der BGH gekippt. M.E. genügt es, wenn die Küche ohne jegliche Beschädigungen, sauber und besenrein übergeben wird.

    "Falls der VM sich Sachen ausdenkt, was alles noch gemacht werden muss (und das wird es), und den Schlüssel nicht annehmen will, muss ich dann ab September weiter die Miete zahlen?"
    Du als Nicht-Vertragspartner des VM wohl nicht.

    "Er schrieb auf den Vertrag, ..."
    Solch eine Formulierung kenne ich nicht. Entweder ist etwas vertraglich vereinbart oder nicht.

  • Danke Berny für deine Bemühungen.
    Also bezüglich der Kompetenz hatte ich in den letzten Wohnungsübergaben keine Schwierigkeiten.
    In diesem Fall soll ich mich um die Wohnung meines Opas kümmern, da mein Vater sich im Urlaub befindet, und ich schriftlich dazu bevollmächtigt wurde mich dieser Angelegenheit zu widmen.
    Ich habe heute mir den Mieterbund telefoniert, und werde jetzt von ihnen rechtlich gestützt.

    Vielen Dank bei allen, die mir geantwortet haben.

  • Der VM hat mich positiv überrascht. Er zeigt sich kooperativ, schaute sich die Wohnung an, gab die Kaution Bar zurück, und unterschrieb das von mir erstelle Übergabeprotokoll.
    Ich hatte auch einen unabhängigen Zeugen, der ebenfalls unterschrieb.
    Das ging alles so glatt, dass es für mich zu verdächtig glatt ging.
    Heute, 22.08. war die Übergabe. Steht auch alles dokumentiert auf dem Protokoll. Der Mietvertrag galt ja aber bis zum 31.08.
    Kann der VM irgendetwas noch rechtlich drehen?
    Er unterschrieb, dass die Wohnung im ordnungsgemäßen Zustand übergeben wurde.

    Danke und Gruß

  • Der VM hat mich positiv überrascht. Er zeigt sich kooperativ, schaute sich die Wohnung an, gab die Kaution Bar zurück, und unterschrieb das von mir erstelle Übergabeprotokoll.
    Ich hatte auch einen unabhängigen Zeugen, der ebenfalls unterschrieb.
    Das ging alles so glatt, dass es für mich zu verdächtig glatt ging.
    Heute, 22.08. war die Übergabe. Steht auch alles dokumentiert auf dem Protokoll. Der Mietvertrag galt ja aber bis zum 31.08.
    Kann der VM irgendetwas noch rechtlich drehen?
    Er unterschrieb, dass die Wohnung im ordnungsgemäßen Zustand übergeben wurde.


    Das hört sich ja prima an, freut mich!:)
    Ab jetzt ist die Mietsache in seiner Verantwortung. Er hat ja alle Schlüssel?

  • Das hört sich ja prima an, freut mich!:)
    Ab jetzt ist die Mietsache in seiner Verantwortung. Er hat ja alle Schlüssel?

    Ja, er hat alle Schlüssel bekommen, und das wurde auch im Protokoll festgehalten.
    Sollte er trotzdem auf einmal mit irgendwelchen Dingen kommen, melde ich mich.

    Vielen Dank nochmals für eure Unterstützung.
    Gruß

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