Brauche schnell Hilfe

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu in in diesem Forum und die Zeit brennt glaub ich wirklich auf den Nägeln.
    Ich bin heute 14.08.2012 aus dem Segelurlaub zurückgekehrt und finde folgendes Schreieben in meinem Briefkasten:

    Datiert auf den 13.08.2012

    Zur Information:
    Ich bin Frührentner wegen massiver herzprobleme, ich kann keine Waschmaschine tragen.
    Der Raum steht zwar nicht im Mietvertrag, wurde uns aber vom Vorbesitzer zugewiesen.
    Dazu kommt das diesern Raum seit mittlerweile ca. 10 Jahren von uns als Waschraum genutzt wird.
    Das Haus wurde 2009 von unserem Vorvermieter verkauft, der neuer Vermieter verhält sich wie die Axt im Walde, wir haben bisher eigentlich alles des lieben Frieden willen geschluckt aber dieses schlägt dem Fass glaub ich den Boden aus.

    Leider habe ich bis jetzt keine Miet- oder Rechtschutzversicherung, das wird sich aber morgen schlagartig ändern, man weiß ja nicht was noch alles kommt.

    Meine Frage:
    Was habe ich für möglichkeiten?
    Kuschelzeit ist glaub ich jetzt definitiv vorbei.

  • Aber die können doch nicht mit 3 Tagen Vorlaufzeit einfach mein Privateigentum entsorgen ...
    und "rein zufällig" bis zum Stichtag nicht erreichbar sein.

    Irgendwo hab ich mal gelesen das eine mündliche Zusage und dauerhaft geduldete Nutzung von Räumlichkeiten auch ohne schriftliche Bestätigung zu den vertraglich gemieteten Räumlichkeiten gehört.

    Ich finde nur leider den Link nicht mehr :(

  • Zitat

    Ich finde nur leider den Link nicht mehr

    Der wird auch weiterhin unauffindbar sein.

    Wenn ich in dieser Situation wäre, würde ich genügend "starke Männer" in der Nachbarschaft finden, die mir helfen würden.

  • Hallo Alchi,

    ich würde mich mit den anderen Mietern zusammentun und einen Fachanwalt aufsuchen.
    Das mit dem Segelurlaub und den Herzproblemen lassen wir mal weg...:(

  • Hallo Alchi,

    ich würde mich mit den anderen Mietern zusammentun und einen Fachanwalt aufsuchen.
    Das mit dem Segelurlaub und den Herzproblemen lassen wir mal weg...:(

    Na Berny, ob das viel bringen wird? Unter Umständen gibt es für den Vermieter auch keine räumliche Alternative zum Einbau einer Sammelheizungsanlage....

  • Na Berny, ob das viel bringen wird? Unter Umständen gibt es für den Vermieter auch keine räumliche Alternative zum Einbau einer Sammelheizungsanlage....


    Naja, Gruwo, Versuch mach kluch...;)

  • Wenigstens hat sich die Vermieterin bereit erklärt die Waschmaschiene auf ihre kosten zu transportieren, wohin auch immer.
    Heikel ist doch die tatsache das wir danach keine möglichkeit mehr haben unsere Wäsche zu Waschen.
    Der Raum wird nach der Heizungsinstallation nicht mehr zur verfügung stehen.

  • Wenigstens hat sich die Vermieterin bereit erklärt die Waschmaschiene auf ihre kosten zu transportieren, wohin auch immer.
    Heikel ist doch die tatsache das wir danach keine möglichkeit mehr haben unsere Wäsche zu Waschen.
    Der Raum wird nach der Heizungsinstallation nicht mehr zur verfügung stehen.

    Dazu ist von Gesetz her auch verpflichtet, das fällt unter §554 BGB, erstaunlich das er keine Umlage erhebt.

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • Dazu ist von Gesetz her auch verpflichtet, das fällt unter §554 BGB, erstaunlich das er keine Umlage erhebt.


    Ich weiss jetzt nicht, was das mit einer Umlage zu tun haben soll.
    Viel wichtiger scheint mir, dass die Modernisierungsmassnahme nicht rechtzeitig 1/4 Jahr vorher gem. § 554 Abs. 3 BGB angekündigt wurde und somit b.a.w. nicht illegal wäre mit voller Schadenersatzpflicht des VM.

  • BGB § 554 wird hier wohl nicht anzuwenden sein.

    (3) Bei Maßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 hat der Vermieter dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme deren Art sowie voraussichtlichen Umfang und Beginn, voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung in Textform mitzuteilen. Der Mieter ist berechtigt, bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Mitteilung folgt, außerordentlich zum Ablauf des nächsten Monats zu kündigen. Diese Vorschriften gelten nicht bei Maßnahmen, die nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die vermieteten Räume verbunden sind und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen.

    Der Raum für die Waschmaschine wurde nicht mitvermietet.

  • Ich weiss jetzt nicht, was das mit einer Umlage zu tun haben soll.

    die meisten würden sich das geld für die neue heizung "wiederholen" wollen.... ganz einfach. fehlerhafte ankündigung führt nur dazu das die duldungspflicht nicht gegeben ist (und was ich nicht dulde muss ich auch nicht zahlen). aber hier unerheblich, außer wenn aus der (nicht verpflichteten) duldung eine heilung der fehlerhaften ankündigung wird - würde wieder umlagefhigkeit entstehen. aber da gibt es in der rechtsprechnung ein weites feld und das ist hier wirklich nicht zu beurteilen, allgemein kann man da nur sehr wenig sagen.... schadensersatz spielt hier keine rolle (gibt ja keinen schaden) :cool:

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  • BGB § 554 wird hier wohl nicht anzuwenden sein.
    Der Raum für die Waschmaschine wurde nicht mitvermietet.


    Hmm, richtig. Unser Fragesteller sollte im MV mal nachschauen, ob da von einem Stellplatz für Wamas die Rede ist.

  • BGB § 554 wird hier wohl nicht anzuwenden sein.

    (3) Bei Maßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 hat der Vermieter dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme deren Art sowie voraussichtlichen Umfang und Beginn, voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung in Textform mitzuteilen. Der Mieter ist berechtigt, bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Mitteilung folgt, außerordentlich zum Ablauf des nächsten Monats zu kündigen. Diese Vorschriften gelten nicht bei Maßnahmen, die nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die vermieteten Räume verbunden sind und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen.

    Der Raum für die Waschmaschine wurde nicht mitvermietet.


    da kann man unterschiedlicher auffassung sein, so einfach ist das mit den §§ nämlich nicht ;)

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