Fussbodenbelag - Vermieter nicht verantwortlich?

  • Hallo.

    Ich habe mich schon mehrfach im Netz darüber informiert, werd aber irgendwie nicht schlau drauß weil überall was anderes steht.

    Daher war ich gerade bei meinem Vermieter und frug nach.

    Folgendes -> Februar 2006 zog ich mit meinem damaligen Partner in eine ca. 60qm Wohnung, diese war unrenoviert. Wir haben also tapeziert und gemalert. Der PVC wurde überall neu verlegt und der Flur frisch "überfließt", wortwörtlich.

    Nach nun 6 1/2 Jahren sieht der Wohnzimmer-Belag nicht mehr so toll aus. Jede Menge Abnutzungsspuren, kleine Löcher und Risse die mittlerweile schwarz sind. Es ist zwar sauber aber dennoch ist es mir immer wieder unangenehm sobald jemand neues in meine Wohnung kommt.

    Tja, Vermieter fühlt sich nicht verantwortlich. Sagt ich müsse das selbst machen, könne aber den Belag bei Auszug dann mitnehmen, also den neuen den ich verlegen würde, irgendwann.

    Ist das aber so korrekt?

    Grüße

  • Sie sind in eine Wohnung unrenoviert eingezogen und haben diesen Zustand in Kauf genommen.
    Anschließend haben Sie einen eigenen Fußbodenbelag gelegt und wenn dieser nun mit der Zeit unansehnlich geworden ist muß man ihn erneuern.
    Das geht den Vermieter garnichts an.


  • Anschließend haben Sie einen eigenen Fußbodenbelag gelegt

    Nein, den Belag und die Fließen hat der Vermieter vor Einzug neu verlegt. War ungenau geschrieben, verzeihung.

  • Nein, den Belag und die Fließen hat der Vermieter vor Einzug neu verlegt. War ungenau geschrieben, verzeihung.

    dann ist auch der vermieter dafür verantwortlich

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • Zitat

    Nein, den Belag und die Fließen hat der Vermieter vor Einzug neu verlegt.

    Da die theoretische Lebensdauer eines PVC-Bodenbelags bei angenommenen 10 Jahren liegt, hätte Ihr Vermieter noch etwas Zeit, um sich über einen Austausch Gedanken zu machen.

    Mietrecht - PVC-Bodenbelag

    Aber eine Verpflichtung für den Vermieter besteht nicht unbedingt. Wenn ich an eurer Stelle wäre, hätte ich mir schon längst einen neuen Boden verlegt. Schließlich müsst ihr in der Wohnung leben und die würde ich mir so einrichten, dass sie mir gefällt. Dann müsst ihr euch auch nicht mehr schämen, wenn Besuch kommt:

    Zitat

    Es ist zwar sauber aber dennoch ist es mir immer wieder unangenehm sobald jemand neues in meine Wohnung kommt.

  • Der Vermieter sagt aber er sei dafür nicht verantwortlich, und das auch nicht nach 10 Jahren!

    Ich selbst bin seit 2007 Alleinerziehend, das ist alles garnicht so einfach sich da genügend Geld beiseite zu legen.

  • Der Vermieter sagt aber er sei dafür nicht verantwortlich, und das auch nicht nach 10 Jahren!

    er ist für seinen fussboden genauso verantwortlich, wie für sein dach, seine fenster usw. da kann er sagen was er will.

    Ich selbst bin seit 2007 Alleinerziehend, das ist alles garnicht so einfach sich da genügend Geld beiseite zu legen.

    das ist für die rechtslage unerheblich, der vermieter kann sich mit ich hab kein geld übrigens auch nicht rausreden ;)

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  • Wenn der Belag beim Einzug vorhanden war ist der Vermieter für die Erneuerung verantwortlich; normale Abnutzung vorausgesetzt.
    Wann eine solche Erneuerung vorgenommen werden muß, kann hier nicht beurteilt werden.
    Wenn es dazu unterschiedliche Meinungen gibt bleibt Ihnen nur der Klageweg.

  • Gibts denn da nicht irgendwelche Gesetze oder Paragraphen?

    Nein, dafür gibt es, Gott sei dank, keine.
    Wo sollte sowas auch hinführen, wenn es noch Gestze über die die Abnutzung von Fußboden geben soll.:confused:

  • Der PVC wurde überall neu verlegt und der Flur frisch "überfließt", wortwörtlich.


    Hallo Engel,
    da die Bodenbeläge von Euch eingebracht und verlegt wurden, hat der VM damit nichts zu tun.
    Sollte eigentlich auch einleuchten...:cool:

  • Hallo Engel,
    da die Bodenbeläge von Euch eingebracht und verlegt wurden, hat der VM damit nichts zu tun.
    Sollte eigentlich auch einleuchten...:cool:

    Nein, das wurde vom Vermieter erledigt, wir haben nur tapeziert und gestrichen.

  • Nein, das wurde vom Vermieter erledigt, wir haben nur tapeziert und gestrichen.


    Dann gehören die Bodenbeläge zur Mietsache. Ich verweise dann auf § 535 BGB.

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