Fehlende RWA Anlage

  • Hallo zusammen,

    hat jemand eine Ahnung ob eine RWA Anlage Pflicht ist in Mietshäusern?
    Wir wohnen seit einem Jahr in unserer jetzigen Wohnung, aber leider ist von den vorher angekündigten Reperaturen nichts passiert.
    Wir haben in 2 Räumen immer noch keine Heizung, immer noch einen Wasserschaden und nach wie vor keine RWA Anlage. Also keinerlei Brandschutz ist vorhanden. Das macht mir wirklich Angst, da wir auch zwei kleine Kinder haben und im DG wohnen - keinerlei Fluchtmöglichkeiten haben wenn es unter uns brennen sollte...

    Danke schonmal, ich hoffe mir kann jemand weiter helfen.

    lg L.Koch

  • In Gebäuden und mit mehr als fünf oberirdischen Geschossen ist der Einbau einer RWA-Anlage Pflicht.

    Wenn dies für Sie zutreffen sollte und auch die anderen Mängel so gravierend sind, sollten Sie die fristlose Kündigung nicht mehr länger aufschieben.

    Wenn Sie mehr Details liefern, kann man eventuell noch über eine Mietminderung reden.;)

  • Hallo

    vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.
    Also das Haus hat 4 Etagen+Keller (der ja bei der RWA Anlage wohl nicht wichtig ist)

    Ja die übrigen Mängel... also in unserem Schlafzimmer und in einem Kinderzimmer ist keine Heizung vorhanden. Wir haben uns in der Not schon selber E-Heizungen besorgt damit wir nicht erfrieren im Winter. Im anderen KiZi macht die Heizung so laute Knack-Geräusche das ich diese durch das Babyphone hören kann.

    Ebenfalls im besagten Kinderzimmer (das jetzt nicht mehr als solches genutzt werden kann) ist ein Wasserschaden über die gesamte Wand. Der Wasserschaden kommt vom Dach und ist schon älter - leider wurde er nicht wie versprochen repariert.
    Auf den Flecken wachsen mittlerweile Haare!!!

    Das Wohnzimmer kommt an kalten Tagen nicht über 15 Grad in der Raummitte.
    Die Treppe im Treppenhaus ist ein kompletter Mangel, dunkel gestrichen und glatt. Sie hätte meinem Freund beim Einzug fast das Leben gekostet (14 Tage intensiv Station nach Sturz)

    Das Treppengeländer ist sehr unstabil - die Stäbe viel zu weit auseinander, die Kinder können so die Köpfe durch stecken.
    Wir haben riesen Setzrisse, das passen locker meine Finger rein.
    Reicht das an Mängeln :)

    Das Problem ist das das Haus jetzt zum zweiten mal versteigert wurde und im Moment mal wieder in Händen einer Zwangsverwaltung liegt. Mit dem vorherigen Vermieter hatten wir eine Mietminderung von 100% ausgehandelt. Allerdings wird sich die Zwangsverwaltung nicht so ohne weiteres darauf einlassen.
    Beim ersten Kontakt hatten sie max. 20% vorgeschlagen.

    Und das größte Problem ist... im Moment ist keine Wohnung zu finden in der größe die wir bauchen :(

  • Nach der Beschreibung der Wohnung ist das Angebot von 20% Minderung eine Frechheit.

    Aber was wichtig ist steht dazu im § 536 BGB. Nicht der Vermieter bestimmt die Minderung sondern die Minderung tritt per Gesetz ein, wenn der Wohnungszustand sich von Mietbeginn an weiter verschlechtert. Dies alles ist eine sehr komplizierte Sachlage und auch eine nicht einfache Vorgehensweise.

    Sie wussten doch von Mietbeginn an um die nicht Beheizbarkeit von Zimmern. Hier können Sie dann auch nicht die Miete mindern. Denn sie haben diesen Mangel mitgemietet.

    Sie sollten wirklich eine andere Hilfe suchen. Mieterverein oder Fachanwalt, besser noch versuchen sofort aus dem Vertrag zu kommen.

  • Wir wussten von dem Mangel, das ist richtig. Allerdings wurde schriftlich festgehalten das die Mängel bis 15.02.09 (einzug war der 15.01) beseitigt sein sollten!!!
    Also haben wir den Mangel nicht mitgemietet. Im MV steht auch das alle Räume beheizbar sind!

    In erster Linie ging es mir ja auch um die RWA Anlage. Ob sie Pflicht ist oder nicht :)

    Vielen Dank aber für die ausführliche Antwort. Ich werde um einen Anwalt wohl nicht drumrum kommen. Dort wäre ich sicher auch schon gewesen - hätte sich meiner nicht entschieden Bürgermeister zu werden :)

    vielen Dank nochmal.
    lg L.Koch

  • Mit dem vorherigen Vermieter hatten wir eine Mietminderung von 100% ausgehandelt.

    Hallo,
    schriftlich, beweisbar?
    Dan hat der neue Eigentümer das zu übernehmen.

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