Übernahmeprotokoll - dann folgt der Brief vom Anwalt

  • Hallo liebe Community,

    ich versuche den Fall mal so gut es geht und so kurz es geht zu beschreiben.

    Mein Freund ist aus seiner alten Wohnung zu mir gezogen. Er hatte seine Wohnung mit Mobiliar und Inventar gemietet. Als es zur Kündigung kam, haben wir uns mit den Vermietern (Ehepaar) und dem Nachmieter zusammen gesetzt.

    Es wurde besprochen, was alles noch getan werden muss, unter anderem erfolgte durch die Vermieter die Aussage zu den Möbeln: "Alles was ihr nicht mehr braucht, schmeißt ihr dann bitte weg - außer der Küche". LEIDER haben wir das nie schriftlich bekommen.
    In Absprache mit dem Vermieter haben wir einige Tage später Sperrmüll bestellt und so gut wie alles weggegeben.

    Zwei Monate später schreibt die Vermieterin einen Brief, in dem sie diese Aussage widerrufen möchte.

    Kurz darauf folgt die Übernahme. Von Möbeln keine Rede mehr, auch auf dem Übernahmeprotokoll sind bis auf ein paar kleine Mängel die Möbel nicht mehr weiter erwähnt.

    Der Nachmieter ist schon längst eingezogen. Nun kommt ein Schreiben vom Anwalt der Vermieter mit einer Auflistung, welche Möbel und Inventar alle vermisst werden mit der Aufforderung diese bis zu einem bestimmten Termin wieder in die Wohnung zurück zu bringen. Des weiteren seien Fensterdichtungen geschimmelt, die Sanitären Anlagen im Badezimmer seinen unbrauchbar verdreckt(auch hier nichts von im Protokoll).

    Jetzt ist natürlich die große Frage, wie man darauf noch reagieren soll?! Die Möbel sind weg, nach dem "sauberen" Protokoll haben wir uns sicher gefühlt. Jetzt droht auch noch eine Anzeige wegen Unterschlagung.

    Soll man warten, bis das ganze vor Gericht geht?

    Ist alles sehr kompliziert und ich hoffe, ihr könnt uns helfen. Bitte, bitte...

  • stehen die Möbel im Mietvertrag?

    ist das Übergabeprotokoll vom Vermieter unterschrieben und steht da nix von fehlenden Möbeln?

    Gibt es Vereinbarungen z.B. zwischen Nachmieter und Euch bezüglich der Möbel, kann der Nachmieter ggf. als Zeuge benannt werden?

    Das natürlich eine fiese Geschichte, hier empfiehlt sich ggf. ein Anwalt um diese unberechtigten Forderungen abzulehnen. Kostet aber natürlich Geld.

    Habt ihr schon die Kaution zurückerhalten? Dann wirds nämlich schwierig für den Vermieter ans Geld zu kommen weil er klagen muss.

  • - die Möbel stehen im Mietvertrag und wurden auch mit 100,- monatl. berechnet.

    - Übernahmeprotokoll ist vom Vermieter und Mieter unterschrieben und die Möbel sind dort nicht erwähnt.

    - der Nachmieter würde auf jeden Fall wahrheitsgemäß aussagen, wenn man ihn als Zeuge benennt.

    - Kaution gab's natürlich noch nicht zurück.

    - Können wir die Forderungen nicht auch selbst ablehnen? Muss das unbedingt ein Anwalt sein?

  • Hallo bahamama,
    zusätzlich zu meinem Vorredner, dem ich mich anschliesse, meine Meinung. Vorab: Du solltest Dich gaaanz präzise ausdrücken.

    "Mein Freund ... hatte seine Wohnung mit Mobiliar und Inventar gemietet."
    Im MV und/oder Übernahmeprotokoll genau nach Einzelteilen aufgeführt?

    "Als es zur Kündigung kam, haben wir uns mit den Vermietern (Ehepaar) und dem Nachmieter zusammen gesetzt."
    Stehen beide VM mit ihren Unterschriften im MV?

    "Es wurde besprochen, was alles noch getan werden muss, unter anderem erfolgte durch die Vermieter die Aussage zu den Möbeln: "Alles was ihr nicht mehr braucht, schmeißt ihr dann bitte weg - außer der Küche". LEIDER haben wir das nie schriftlich bekommen."
    Dumm... aber zumindest ein Gedächtnisprotokoll angefertigt (wer hat was wann gesagt, wer ist Zeuge?)?

    "In Absprache mit dem Vermieter haben wir einige Tage später Sperrmüll bestellt und so gut wie alles weggegeben."
    "wir" heisst, dass M + VM (und Du als Zeuge) Sperrmüllabfuhr bestellt habt und auch festgelegt, was entsorgt werden soll?

    "Zwei Monate später schreibt die Vermieterin einen Brief, in dem sie diese Aussage widerrufen möchte."
    Ähem, möchte? Entweder sie hat oder hat nicht. Was denn nun?

    "Kurz darauf folgt die Übernahme. [genauer: die Rückgabe der Mietsache] Von Möbeln keine Rede mehr, auch auf dem Übernahmeprotokoll sind bis auf ein paar kleine Mängel die Möbel nicht mehr weiter erwähnt."
    Gibt es vielleicht noch den Vermerk "in vertragsgemässen Zustand"?
    Bitte erstmal Deine Antworten.


  • "Mein Freund ... hatte seine Wohnung mit Mobiliar und Inventar gemietet."
    Im MV und/oder Übernahmeprotokoll genau nach Einzelteilen aufgeführt?


    Nein, es gibt wohl eine Auflistung die hat man meinem Freund beim Einzug aber nicht ausgehändigt. Im MV steht nur "Wohnung wird möbliert übergeben"


    "Als es zur Kündigung kam, haben wir uns mit den Vermietern (Ehepaar) und dem Nachmieter zusammen gesetzt."
    Stehen beide VM mit ihren Unterschriften im MV?


    Im MV steht nur die Ehefrau, allerdings hat der Mann sich immer gekümmert, wenn es Probleme gab.


    "In Absprache mit dem Vermieter haben wir einige Tage später Sperrmüll bestellt und so gut wie alles weggegeben."
    "wir" heisst, dass M + VM (und Du als Zeuge) Sperrmüllabfuhr bestellt habt und auch festgelegt, was entsorgt werden soll?


    Wir (M und ich) haben mit Ihm (Ehemann der VM) in der Wohnung gestanden und ihm gesagt, was alles da bleibt. Also Möbel, die der Nachmieter behalten wollte.


    "Zwei Monate später schreibt die Vermieterin einen Brief, in dem sie diese Aussage widerrufen möchte."
    Ähem, möchte? Entweder sie hat oder hat nicht. Was denn nun?


    Wortlaut des Schreibens: "(...)möchte ich meine bisherige Zusage, Ihnen den einen oder anderen Einrichtungsgegenstand zu überlassen, widerrufen." Dieses Schreiben haben wir ignoriert.


    Gibt es vielleicht noch den Vermerk "in vertragsgemässen Zustand"?


    Nein, so einen Vermerk gibt es nicht. Allerdings steht dort "Die Übergabe der Wohnung erfolgte in einem geräumten Zustand"

    Danke schon mal vorab, dass mein Anliegen ernst genommen wird!

  • Hallo bahamama,
    nachfolgend mal einige Bemerkungen, jedoch keine(!) juristischen Ratschläge:

    "Nein, es gibt wohl eine Auflistung die hat man meinem Freund beim Einzug aber nicht ausgehändigt. Im MV steht nur "Wohnung wird möbliert übergeben""
    Also wird der VM wohl kaum etwas nachweisen können.

    "Im MV steht nur die Ehefrau, allerdings hat der Mann sich immer gekümmert, wenn es Probleme gab."
    Ungünstig für dem Mieter, denn vor Gericht würde die Ehefrau=VM als Klägerin, der Ehemann als Zeuge auftreten.

    "Wir (M und ich) haben mit Ihm (Ehemann der VM) in der Wohnung gestanden und ihm gesagt, was alles da bleibt. Also Möbel, die der Nachmieter behalten [richtiger: erhalten?] wollte."
    Wenn der Ehemann aber i.A. der VM der Entsorgung zugestimmt hat, finde ich das rechtlich einwandfrei.

    "Wortlaut des Schreibens: "(...)möchte ich meine bisherige Zusage, Ihnen den einen oder anderen Einrichtungsgegenstand zu überlassen, widerrufen." Dieses Schreiben haben wir ignoriert."
    Yoo, ich möchte auch gerne, but who cares?
    Ausserdem war das Schreiben ja zwei Monate nach dem Ereignis geschrieben worden. *kopfklatsch*

    "Nein, so einen Vermerk gibt es nicht. Allerdings steht dort "Die Übergabe der Wohnung erfolgte in einem geräumten Zustand""
    Da nichts beanstandet wurde, finde ich das so schlüssig und i.O.

    "Der Nachmieter ist schon längst eingezogen. Nun kommt ein Schreiben vom Anwalt der Vermieter mit einer Auflistung, welche Möbel und Inventar alle vermisst werden mit der Aufforderung diese bis zu einem bestimmten Termin wieder in die Wohnung zurück zu bringen."
    Die reklamierten Einrichtungsgegenstände wurden in Absprache mit dem im Auftrag der Vermieterin handelnden Ehemann entsorgt.
    (ich kann Dir nicht empfehlen, so zu antworten, denn das könnte als unerlaubte Rechtsberatung gewertet werden).

    "Des weiteren seien Fensterdichtungen geschimmelt, die Sanitären Anlagen im Badezimmer seinen unbrauchbar verdreckt"
    Diese Reklamationen würde ich mit Nichtwissen bestreiten, denn sie wurden bei der Rückgabe der Mietsache weder gesehen noch im Protokoll vermerkt. Ausserdem ist die Mietsache inzwischen wieder bewohnt.

  • Danke Berny, für die ausführliche Antwort und deine Einschätzung!

    Es nimmt mir schon etwas den Schrecken an der ganzen Sache. Ich habe nun vor, dem Anwalt der VM mit der Kopie des Übergabeprotokolls zu antworten (ich kann ja nicht wissen, ob er dieses je gesichtet hat) und ihn bitten sich bei weiteren Fragen an die VM zu wenden.

    Ich war nicht sicher, ob dieser Widerruf überhaupt möglich ist, meine erste Reaktion auf dieses Schreiben der VM war "wir sind doch keine Telefongesellschaft!" Und wie ich das sehe war das im weitesten Sinne nicht falsch.

    Möchte auch klar stellen, dass ich so verunsichert war und nach einer ehrlichen Einschätzung eines Fachmanns gesucht habe, keinesfalls nach einer Rechtsberatung und werde daher natürlich den Wortlaut nicht kopieren.

    Danke noch mal und viele Grüße

  • Ich habe nun vor, dem Anwalt der VM mit der Kopie des Übergabeprotokolls zu antworten (ich kann ja nicht wissen, ob er dieses je gesichtet hat) und ihn bitten sich bei weiteren Fragen an die VM zu wenden.


    Sich von seiner Mandantin zutreffender informieren zu lassen.:)

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