Mitbewohner zahlt keine Miete! Benötige eure Hilfe!

  • Hallo ihr Lieben:)

    ich habe ein kleines Problem und bräuchte dringend einen Rat was ich machen kann?!
    Es geht um folgendes: Ich lebe in einer WG und mein Mitbewohner bezahlt die Miete.Jedensfalls habe ich das gedacht. Es ist durch einen Zufall heraus gekommen, das es einen Mietrückstand von 900 euro gibt. Ich habe aber regelmäßig meine Miete auf sein Konto überwiesen. Ich möchte natürlich jetzt so schnell wie möglich das Mietverhältniss beenden und ausziehen.
    Meine Frage ist, wie komme ich am besten aus der Sache raus, ohne das ich auch für die Schulden mithaften muss??
    Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen:)

    Liebe Grüße.

    Lisa

  • Wenn ihr beide im Mietvertrag steht, kannst du überhaupt nicht alleine kündigen. Das geht dann nur gemeinsam. Auch für die Mietzahlung bist du verantwortlich, wenn sich der Vermieter wegen der fehlenden Miete an dich heran tritt.

    Dir bleibt dann nur der Weg über einen Mahnbescheid das Geld von deinem Mitmieter zu holen.

  • lisaaa:

    "ich habe ein kleines Problem ..."
    Na, dann geht es ja noch...

    "Ich lebe in einer WG und mein Mitbewohner ..."
    Steht Ihr beide als Mieter im MV?

    "Ich habe aber regelmäßig meine Miete auf sein Konto überwiesen."
    Wie schön für ihn...:D
    Hat sich der VM schon wegen Mietrückständen gemeldet?

  • Jaa wir stehen im Mietvertrag beide als Hauptmieter.
    Der Vermieter hat sich noch nicht an mich gewant. Das Problem ist auch das wir einen Kündigung eingereicht haben und ich nur nachfragen wollte, wann ich die Kündigungsbestätigung bekomme. Und dabei ist halt rausgekommen, das es Mietrückstaäned gibt.
    Verzögert sich jetzt dadurch die Kündigung.?
    Ist es nicht möglich, wenn mein Mitbewohner mir schriftlich bestätigt, das er alleine für die Mietschulden haftet???

  • Zitat

    Das Problem ist auch das wir einen Kündigung eingereicht haben

    Wann, zu welchem Termin? Per Einschreiben, oder wie. Denn ihr müsst beweisen, dass der VM die Kündigung bekommen hat.

    Zitat

    wann ich die Kündigungsbestätigung bekomme.

    Eine Kündigung muss vom VM nicht bestätigt werden.

    Zitat

    Ist es nicht möglich, wenn mein Mitbewohner mir schriftlich bestätigt, das er alleine für die Mietschulden haftet???

    Nicht dir, sondern dem VM bestätigen, dass er für die Schulden aufkommt.

  • Jaa wir haben das ganze per Expressbreif rausgeschickt, also ich hab auch einen Beleg. 01.11.12 wäre die frist abgelaufen.
    Nur wir wollten schon vorher raus, indem wir einen Nachmieter suchen.
    Habt ihr eine Ahnung was ich indem Schreiben stehen muss? ALso das er für die Schulden alleine aufkommt...

  • Hier kann Ihnen leider niemand einen Brief formulieren - das wäre unzulässige Rechtsberatung.

    Wenn Sie beide fristgerecht gekündigt haben, ist das doch in Ordnung. Ob Sie durch Gestellung eines Nachmieters früher rauskönnen, ist reine Verhandlungssache.
    Genausso wie die Begleichung der Restschuld an Miete-

  • Zitat

    Habt ihr eine Ahnung was ich indem Schreiben stehen muss? ALso das er für die Schulden alleine aufkommt...

    Das im Himmel Jahrmarkt oder Weihnachten ab sofort im Sommer ist. Den Vermieter interessiert es nicht wer von mehreren Hauptmietern Schuld ist das die Miete nicht gezahlt wurde.

    Zitat

    Nur wir wollten schon vorher raus, indem wir einen Nachmieter suchen.

    Dazu braucht Ihr die Erlaubnis des Vermieters. Und selbst wenn Ihr die habt kann sich der Vermieter bis 3 Monate Zeit lassen um zu prüfen ob und welchen der vorgeschlagenen Interessenten er akzeptiert.

  • lisaaa:

    "Jaa wir stehen im Mietvertrag beide als Hauptmieter."
    Als Mieter.

    "... wir einen Kündigung eingereicht haben"
    Ihr beide habt unterschrieben?
    Wann hat der VM die Kündigung zu welchem Termin bekommen?

    "dabei ist halt rausgekommen, das es Mietrückstaäned gibt.
    Verzögert sich jetzt dadurch die Kündigung.?"
    Nein, haben nichts miteinander zu tun. Schulden bleiben bestehen.
    Jeder von Euch beiden haftet dem VM gegenüber zu 100%.
    Eure Interna interessieren den VM nicht.

  • Wir haben die Kündigung per Expressbrief rausgeschickt am 31.07.12.
    Sodass wir spätestens zunm 01.11.12 ausziehen können.
    @ berny: Meinst du es bringt etwas wenn mein Mitbewohner schriflich zugibt, das er für die Schulden verantwortlich ist?

  • lisaaa:

    "Wir haben die Kündigung per Expressbrief rausgeschickt am 31.07.12.
    Kenne ich nicht. Wann hat der VM die Kündigung (möglichst nachweislich) erhalten?

    "Sodass wir spätestens zunm 01.11.12 ausziehen können."
    Du meinst wohl zum 30.11. (es gilt immer der Monatsablauf).
    Falls der VM die Kdg nachweislich nicht bekommen hat, könnt Ihr vorsichtshalber noch einmal kündigen, sinnvollerweise per Einwurfeinschreiben oder persönlich mit Zeugen übergeben. Die kdg müsste ihm bis spätestens den 3. Werktag 18:00 zugegangen sein, um mit nächtmöglichen Termin 30.11. wirksam zu werden.

    "Meinst du es bringt etwas wenn mein Mitbewohner schriflich [wem ggü.?] zugibt, das er für die Schulden verantwortlich ist?"
    Nicht erforderlich, denn das ist lt. BGB sowieso der Fall.

  • Ich meine dem Vermieter gegenüber zugibt, das er alleine für die Schulde verantwortlich ist. Sodass mir meine Schulde entstehen.


    Lisaaaaa, es kann doch nicht so schwer sein!
    Der andere Mieter kann tausendmal etwas "zugeben" oder schriftlich bestätigen oder tausend Eide leisten: IHR BEIDE seid und bleibt dem Vermieter gegenüber in der Pflicht - er sei denn, er ist so blöde, äh, dumm und entlässt einen von Euch beiden aus dem Vertrag.

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