Neuer Mietvertrag nach 22 Jahren

  • Hallo,

    bei mir ist die Situation folgendermaßen:
    Ich bewohne mit meiner Familie seit 1988 ein Einfamilienhaus.
    Da zwischenzeitlich beide Kinder aus dem Haus sind, möchten
    wir aus Kostengründen die Dachwohnung abgeben und nur noch das Erdgeschoß bewohnen. Nun haben uns die Vermieter einen neuen Mietvertrag vorgelegt, so als ob wir neue Mieter wären. Z.B. wird darin eine Kaution von 1000 € gefordert.
    Meine Frage ist die:
    Ist es ratsam, diesen Vertrag zu unterschreiben? Wir haben doch als alt eingesessene Mieter z.B. ganz andere Kündigungsfristen.
    Ist die Kaution zulässig? Und kann dem Mieter auferlegt werden, nach dem Auszug (wenn auch teilauszug) Schönheitsreparaturen zu bezahlen?
    Ich wäre sehr dankbar, wenn mir hier jemand kompetenten Rat geben könnte.

  • Wenn Sie einen Standardmietvertrag (Alt) haben, dann gilt für Sie eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und für den Vermieter von 9 Monaten.

    Wenn Sie die Dachwohnung "abgeben", müssen Sie mit einer Weitervermietung durch den Vermieter rechnen.

    Auch alles andere, was in dem neuen Mietvertrag vereinbart würde, hätte Gültigkeit.
    Warum vermieten Sie das Dachgeschoss nicht selbst an Untermieter? Was sagt Ihr Mietvertrag?

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