Hallo,
Ich habe meine Wohnung zum 1.6. dieses Jahres gekündigt. Insgesamt war ich zwei Jahre in der Wohnung.
Während dieser Zeit war das Verhältnis zum Vermieter, der im gleichen Haus wohnt sehr gut.
Bei der Wohnungsübergabe herrschte aber ein ganz anderer Ton:
Etwas zur Vorgeschichte:
Bei Einzug wurde mir, für Autoreifen, Gartenmöbel etc., ein Gartenhäuschen zugesagt. Dort könne ich diese Sachen lagern. Aus baurechtlichen Gründen musste der Bau unterbrochen werden und wurde bis Dato nicht fortgesetzt.
Auf Anfragen an den Vermieter, durfte ich meine Autoreifen und mein Fahrrad im Treppenhaus lagern. Um grobe Verschmutzung an der Wand zu vermeiden, wurden die Reifen in Folie gepacht.
Bei Einzug wurde mir mitgeteilt, der Fußboden (Fichte Dielenbretter, naturbelassen)musste aufgrund erhöhter Abnutzung abgeschliffen werden, die Kosten wurden dem Vormieter in Rechnung gestellt.
In meinem Übergabeprotokoll wurde Aufgeführt:
Die Mieter erklären, dass sich die Mietsache-wie bei der gemeinsamen Besichtigung festgestellt wurde-bis auf die nachstehenden näher bezeichnenden Beanstandungen , in ordnungsgemäßigtem Zustand befindet.
Beanstandungen: Die Holzböden weisen normale Gebrauchsspuren auf (handschriftlicher Eintrag).
Nun bei der Auszugsübergabe wurde mir eine übermäßige Abnutzung unterstellt, der Boden müsse nun wieder abgeschliffen werden.
Ausserdem müsse die Wand im Treppenhaus gestrichen werden, an der meine Reifen lagerten, wegen Verschmutzung.
Zudem störte sich die Vermieterin daran, das ich nicht ordenlich geputzt hätte, sie hätte mir die Wohnung ja schließlich auch blitzeblank geputzt Übergeben und das erwarte sie nun auch.
Die Wohnung war bei meiner Übergabe alles andere als schmutzig, es wurde gekehrt, gewischt, alle Armaturen entkalkt und gereinigt, Fließen und Fugen und Türen gereinigt...
Aus Ihrer Großzügigkeit heraus sollten dafür 150 euro bezahlt werden, normalerweise müsste sie das doppelte Verlangen.
Die Kosten würden mir von der Kaution abgezogen werden.
Dem Vormieter habe sie sogar den Arbeitaufwand für die nachträgliche Reinigung der Wohnung in Rechnung gestellt.
Ich zeigte mich damit erst nicht einverstanden, stimmte aber nach ewiger diskutiererei des Freidens Willens mündlich zu.
Die Wohnung wurde Übergeben, im Übergabeprotokoll tauchten nur die Zählerstände auf, die Mängel wurden nicht festgehalten von den Kosten ganz zu Schweigen.
Hat die Vermieterin hier irgendeine Grundlage mir die 150 euro von der Kaution abzuziehen?
Mietvetrag ist ein Standartmietvertrag (Einheitsmietvertrag 2873)
Vielen Dank schon mal für euer Bemühen..
Gruß
Bernd