Bei uns muss im Kriechkeller ein Hausschwamm saniert werden. Nach einer längeren Vorgeschichte mit dem Vermieter, die ich hier aussparen möchte, lief der Kontakt inzwischen von unserer Seite durch den Mieterverein und auf der anderen Seite durch den Anwalt des Vermieters.
Nun mussten wir leider feststellen, dass wir mehr mit dem Mieterverein zu kämpfen haben als mit unserem Vermieter. Wiederholt wurde auf Anfragen des Anwalts nicht oder nur nach mehrfachen Ermahnungen reagiert. Vom Mieterverein wurde zuletzt ein Treffen zur Klärung der Sache vorgeschlagen. Leider wurden Anfragen auf einen Termin für das Treffen vom Mieterverein nicht beantwortet, so dass vom Anwalt des Vermieters jetzt einen "Galgenfrist" mit Androhung zur Festsetzung des Termins für die Sanierung gekommen ist.
Da auch ein letzter Versuch überhaupt noch jemanden beim Mieterverein erreichen zu können gescheitert ist, müssen wir diesen Termin nun wohl ohne Beistand wahrnehmen. Deswegen habe ich eine Fragen was unsere Rechte und Pflichten für die Sanierung angeht:
1) Für die Sanierung ist die Wohnung nicht bewohnbar. Muss der Vermieter für die Kosten der Unterbringung zwischenzeitlich aufkommen und wenn ja, was wäre da angemessen? Wir (2 Personen + 2 Katzen) würden in diesem Fall am liebsten auf eine Ferienwohnung mit Tierhaltung zurückgreifen.
2) Muss für den Zeitraum, in der die Wohnung nicht nutzbar ist , Miete gezahlt werden? Wenn nein, auch nicht bei Unterbringung durch den Vermieter?
3) Der Umfang der Arbeiten ist bisher nicht klar. Evtl. sind neben der Küche auch das Wohnzimmer von der Sanierung betroffen. Wir wollen vor Beginn der Arbeiten aber Klarheit wie lange wir nicht in unsere Wohnung können. Können wir hier im Vorfeld auf Klärung und ein "Gutachten" eines Sachverständigen bestehen, der sich die Situation im Vorfeld anschaut?
4) In welchem Umfang können wir den Termin für die Sanierung mitbestimmen? Grundsätzlich sollte ein Hausschwamm sicher schnell beseitigt werden - allerdings wurde der Schaden von uns bereits im Dezember angezeigt und lange hat sich der Vermieter auch nicht bewegt. Wie lange im Voraus müssten die Arbeiten angekündigt werden? Kann man Termine auch ablehnen?
5) Müssen wir in irgendeiner Weise aktiv an der Sanierung teilnehmen? Ausräumen der Wohnung, etc?
6) Im Wohnzimmer haben wir auf eigene Kosten Laminat verlegt. Muss der Vermieter dieses ersetzen, wenn es durch die Sanierung zerstört wird oder kann er dort einfach den ursprünglichen Bodenbeleg wieder reinlegen?
Das wäre es glaube ich im Wesentlichen. Ich würde mich freuen, wenn wir an dieser Stelle vielleicht etwas Hilfe bekommen könnten.
pantau