Beiträge von pantau

    Darum noch einmal ganz langsam zum Verstehen. Rechtsberatung darf der Mieterverein oder ein Anwalt vornehmen. Und was du von diesem Forum erwartest ist Rechtsberatung, auch wenn du es anders siehst. Aber scheinbar erwartest du vom örtlichen Mieterverein auch Dinge, die nur deren Anwalt bearbeiten darf, den Angestellten im dortigen Büro ist nämlich auch diese Art der Beratung verboten.

    Bei den "Angestellten" handelt es sich um ausgebildete Rechtsanwälte mit eigener Kanzlei. Ja, von denen erwarte ich Rechtsberatung und laut derer Webseite soll ich diese dort auch finden. Mag sein, dass ein Teil meiner Fragen in die Rechtsberatung fallen mögen. Andere grundsätzliche Fragen könnte man mir aber sicher beantworten oder zumindest hilfreiche Hinweise geben. Aber vielleicht habe ich mich auch im Forum vertan...

    Benny: naja, wir werden die Mitgliedschaft kündigen und zusammen mit den anderen Betroffenen eine Beschwerde schreiben. Hilft uns bei unserem Problem leider auch nicht.

    Ich denke, dass der Mieterverein seine Gründe für die Untätigkeit hat.

    Und auf Basis welcher Kenntnis begründest Du Deine Annahme? Also, dann doch lieber keine Antwort. Was wir hier mit unserem Mieterverein erleben ist eine Katastrophe. Jede Woche ruft man an und bittet um Erledigung des Schreibens. Immer heißt es, es wird eine Notiz hinterlassen und man kümmere sich darum. Ein persönliches Gespräch ist telefonisch nicht möglich. Ein Termin vor Ort kann nicht kurzfristig eingerichtet werden. So hat das erste Antwortschreiben alleine 6 Wochen Zeit in Anspruch genommen. Das zweite wird zunächst vollkommen entgegen der Absprachen entworfen und anschließend gar nicht mehr verfasst. Ich habe in den letzten Wochen alleine zwei weitere Personen kennengelernt, die die gleichen Schwierigkeiten mit dem Mietervein in unserer Stadt haben bzw. hatten. Entschuldige - ich hatte mir hier ehrlich gesagt etwas Unterstützung erhofft und nicht, dass man mir noch unterstellt selbst Schuld zu sein.

    Das Hinzuziehen eines Anwalts scheuen wir derzeit aus einfachen Kostengründen. Ich hatte erwartet, dass es eigentlich ziemlich klare Regelungen für den Ablauf so einer Sanierung geben muss und die Absprache für eben diese Sanierung auch mit Kenntnis der Regelungen und der sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten beider Seiten möglich sein müsste.

    Bei uns muss im Kriechkeller ein Hausschwamm saniert werden. Nach einer längeren Vorgeschichte mit dem Vermieter, die ich hier aussparen möchte, lief der Kontakt inzwischen von unserer Seite durch den Mieterverein und auf der anderen Seite durch den Anwalt des Vermieters.

    Nun mussten wir leider feststellen, dass wir mehr mit dem Mieterverein zu kämpfen haben als mit unserem Vermieter. Wiederholt wurde auf Anfragen des Anwalts nicht oder nur nach mehrfachen Ermahnungen reagiert. Vom Mieterverein wurde zuletzt ein Treffen zur Klärung der Sache vorgeschlagen. Leider wurden Anfragen auf einen Termin für das Treffen vom Mieterverein nicht beantwortet, so dass vom Anwalt des Vermieters jetzt einen "Galgenfrist" mit Androhung zur Festsetzung des Termins für die Sanierung gekommen ist.

    Da auch ein letzter Versuch überhaupt noch jemanden beim Mieterverein erreichen zu können gescheitert ist, müssen wir diesen Termin nun wohl ohne Beistand wahrnehmen. Deswegen habe ich eine Fragen was unsere Rechte und Pflichten für die Sanierung angeht:

    1) Für die Sanierung ist die Wohnung nicht bewohnbar. Muss der Vermieter für die Kosten der Unterbringung zwischenzeitlich aufkommen und wenn ja, was wäre da angemessen? Wir (2 Personen + 2 Katzen) würden in diesem Fall am liebsten auf eine Ferienwohnung mit Tierhaltung zurückgreifen.

    2) Muss für den Zeitraum, in der die Wohnung nicht nutzbar ist , Miete gezahlt werden? Wenn nein, auch nicht bei Unterbringung durch den Vermieter?

    3) Der Umfang der Arbeiten ist bisher nicht klar. Evtl. sind neben der Küche auch das Wohnzimmer von der Sanierung betroffen. Wir wollen vor Beginn der Arbeiten aber Klarheit wie lange wir nicht in unsere Wohnung können. Können wir hier im Vorfeld auf Klärung und ein "Gutachten" eines Sachverständigen bestehen, der sich die Situation im Vorfeld anschaut?

    4) In welchem Umfang können wir den Termin für die Sanierung mitbestimmen? Grundsätzlich sollte ein Hausschwamm sicher schnell beseitigt werden - allerdings wurde der Schaden von uns bereits im Dezember angezeigt und lange hat sich der Vermieter auch nicht bewegt. Wie lange im Voraus müssten die Arbeiten angekündigt werden? Kann man Termine auch ablehnen?

    5) Müssen wir in irgendeiner Weise aktiv an der Sanierung teilnehmen? Ausräumen der Wohnung, etc?

    6) Im Wohnzimmer haben wir auf eigene Kosten Laminat verlegt. Muss der Vermieter dieses ersetzen, wenn es durch die Sanierung zerstört wird oder kann er dort einfach den ursprünglichen Bodenbeleg wieder reinlegen?

    Das wäre es glaube ich im Wesentlichen. Ich würde mich freuen, wenn wir an dieser Stelle vielleicht etwas Hilfe bekommen könnten.

    pantau

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