Hallo, in einem anderen Forum geht es um folgendes:
Abrechnungszeitraum 1.10. - 30.9. des Folgejahres. Gesetzlich hätte ja der Vermieter Zeit die Abrechnung z. B. für den Zeitraum 1.10.10 - 30.9.11 bis zum 30.9.12 zu erstellen.
Nun hat sich der Vermieter aber vertraglich verpflichtet die Abrechnung immer zum 30.6. eines Jahres zu erstellen.
Der Fragesteller meint nun die Abrechnung sei ihm am 17.07.12 verspätet zugegangen und er müsse die Nachzahlung nicht mehr leisten.
Was meint Ihr?
Gruß anitari