Wohnungsübergabeprotokoll ohne Zustimmung.

  • Hallo liebe Mieter und Vermieten,

    erstmal vielen Dank für dieses Forum mit vielen Interessanten hinweisen.

    Bei mir liegt folgende Situation vor. Ich würde mich gerne mal für eure Meinung interessieren.

    Ich habe eine Wohnung mit einer bekannten bewohnt und haben diese vor etwa 4 Monaten verlassen. Leider konnte ich am Tag der Übergabe nicht anwesend sein. Ich hatte die beiden Nachmieter gebeten, mir frühzeitig Mängel unzuzeigen, damit ich diese vor Auszug beseitigen kann. Nach gemeinsamer Besichtigung wurde nichts festgestellt.

    Jetzt erhalte ich 4 Monate nach Auszug die Mitteilung ich solle 150 € dafür bezahlen, dass ein Zimmer nicht gestrichen war.
    Diese Mängel wurde auch im Übergabeprotokoll festgehalten. Das Problem ist, dass mir dieses Übergabeprotokoll nie vorgelegt wurde. Ich hatte meine ehemalige Mitbewohnerin gebeten, mir Dokumente über die Übergabe der Wohnung zuzusenden. Dem ist sie aber nicht nachgekommen.

    Muss ich jetzt dafür gerade stehen? Schliesslich hatte ich nie die Möglichkeit, diese Mängel zu beseitigen. Im Gegenteil dazu bin ich sogar davon ausgegangen, es sei alles okay.

    Freu mich über eure Meinung.

    Viele Grüße,

    Lammy

  • wer fordert das von dir (nachmieter oder vermieter)? wenn es der nachmieter ist, sehe ich keine grundlage. es sei denn ihr habt in der richtung eine vereinbarung getroffen.

    du kannst auch einfach die sache hinauszögern, forderungen aus schönheitsreparaturen verjähren nach 6 monaten ;)

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • Hallo Vollprofi,

    vielen Dank für deine schnelle Antwort.

    Die Forderung stammt von dem Vermieter. Er möchte diese nun mit der Auszahlung der Mitsicherheit verrechnen.

    Eine Frage ergibt sich für mich. Ist der Vermieter überhaupt verpflichtet die Behebung der Schäden zu fordern, oder obliegt es ihm, sie mir einfach in Rechnung zu stellen. Wie in meinem ersten Beitrag geschrieben, mir war zu keinem Zeitpunkt klar, dass irgendjemand auf die Beseitigung der Mängel besteht.

    Gruß,

    Lammy

  • also ein 100%iges ja oder nein gibt es hier nicht.

    einerseits hätte er dich erst anmahnen müssen, andererseits kann er sagen nach der rückgabe der schlüssel konnte er davon ausgehen, dass du nicht willens bist die mängel zu beseitigen und dies selbst tun....

    zu

    Zitat

    mir war zu keinem Zeitpunkt klar, dass irgendjemand auf die Beseitigung der Mängel besteht.

    darauf kannst du dich nicht berufen

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  • also ein 100%iges ja oder nein gibt es hier nicht.
    einerseits hätte er dich erst anmahnen müssen, andererseits kann er sagen nach der rückgabe der schlüssel konnte er davon ausgehen, dass du nicht willens bist die mängel zu beseitigen


    Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, würde ich als VM immer schriftlich nachweisbar die Beseitigung der Mängel fordern.

  • Hallo Vollprofi, hallo Berny.

    Viele Dank für eure Antworten.

    Ich habe meinen Vermieter auf den Sachverhalt hingewiesen, mal sehen was er antwortet. Ich werde euch auf dem Laufenden halten. Ehrlich gesagt tut mir die Sache wirklich Leid, da unser Vermieter immer ein sehr netter Mensch war. Allerdings ist mir nicht klar, was ich hätte machen können, damit diese Situation nicht entstanden wäre :(

    Naja, nochmal vielen Dank für eure Tipps.

  • Allerdings ist mir nicht klar, was ich hätte machen können, damit diese Situation nicht entstanden wäre :(

    naja beim nächsten mal einfach bei der übergabe anwesend sein ;)

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  • Das stimmt allerdings :)


    denn, wenn Du mal hier in Forum nachstöberst, wirst Du feststellen, dass soo viele Probleme hausgemacht und/oder vermeidbar sind bzw. waren.

  • Kann dir nicht wenigstens der Vermieter das Übergabeprotokoll zukommen lassen? Davor versuchs auf jeden Fall nochmal bei deiner ehemaligen Mitbewohnerin, auch wenn´s Krach gab (gabs denn?)

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