Hallo zusammen,
unser Mehrmieterhaus hat die schriftliche Modernisierungsankündigung erhalten, um die Substanz des Gebäudes zu erhalten und das Gebäude im Sinne der Energieeinsparverordnung 2009 energetisch zu ertüchtigen.
In Unterlagen ist soweit alles beschrieben und theoretisch dargelegt.
Der Mindestwärmeschutz ist für die Außenwände (EG-3.OG), Fenster Treppenraum, Decke an EG und Kellerdecke nicht erfüllt.
Meine Fragen:
In den Unterlagen und laut Auskunft des Vermieters, ist nur die Sprache von EG - 3.OG.
Ich aber wohne im ausgebauten Dachgeschoss, der laut Unterlagen den Mindestwärmeschutz erfüllt und keinerlei Maßnahmen vorgesehen sind.
Dennoch soll ich die umlagefähigen jährlichen 11% Mieterhöhung mittragen !!
1) Ist es richtig, dass es auf ALLE Mietparteien umgelegt werden kann ?
2) Und heißt 11% jährlich, dass sich die Miete jährlich um 11% erhöht und wie lange hat der Vermieter das Recht dazu ?
Wenn ich bedenke, wie schlecht meine Dachgeschosswohnung isoliert ist, so das ich im Winter immer alle Heizungen auf Volldampf laufen lassen muss, halte ich die angegebenen "erfüllten" Mindestwärmeschutz für fragwürdig. Ebenfalls auch die theoretisch Energieeinsparungswerte für das EG-3.OG die von der beauftragten Firma angenommenen wurden.