Beiträge von sven2012

    Hallo sven,

    "In den Unterlagen und laut Auskunft des Vermieters, ist nur die Sprache von EG - 3.OG.
    Ich aber wohne im ausgebauten Dachgeschoss, der laut Unterlagen den Mindestwärmeschutz erfüllt und keinerlei Maßnahmen vorgesehen sind.
    Dennoch soll ich die umlagefähigen jährlichen 11% Mieterhöhung mittragen !!
    1) Ist es richtig, dass es auf ALLE Mietparteien umgelegt werden kann ?"
    Nach meinem Kenntnisstand ja.

    "2) Und heißt 11% jährlich, dass sich die Miete jährlich um 11% erhöht und wie lange hat der Vermieter das Recht dazu ?"
    Nein. 11% der Kosten können jährlich auf die Mieter umgelegt werden.

    "Wenn ich bedenke, wie schlecht meine Dachgeschosswohnung isoliert ist, so das ich im Winter immer alle Heizungen auf Volldampf laufen lassen muss, halte ich die angegebenen "erfüllten" Mindestwärmeschutz für fragwürdig."
    Diesbezüglich würde ich beim VM intervenieren.

    "Ebenfalls auch die theoretisch Energieeinsparungswerte für das EG-3.OG die von der beauftragten Firma angenommenen wurden."
    Hauptsache, sie hat den Auftrag bekommen... *lachenderteufel*

    Hallo Berny,

    zu 2" Deiner Antwort: Nein. 11% der Kosten können jährlich auf die Mieter umgelegt werden.
    Die Antwort verstehe ich leider nicht.
    Wie ist es mit dem "Nein" gemeint ?

    Sind die 11% einmalig oder jährlich und wenn jährlich wie viele Jahre ?
    Der Vermieter hat die Aufstellung der 11% Mieterhöhung dargestellt. Wenn ich mir vorstelle, dass jetzt die Miete jedes Jahr 11% steigen kann, muss ich in spätestens 2 Jahren ausziehen :(.

    ja das wirst du wohl zahlen müssen. BGB - Einzelnorm

    in der mod-ankündigung müsste aber auch stehen um wie viel sich die miete (in €) erhöhen wird.

    Im Gesetzestext unter (2) Sind die baulichen Maßnahmen für mehrere Wohnungen durchgeführt worden, so sind die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen.

    Die baulichen Maßnahmen werden bezogen auf die Außenfassade für mehrere Wohnungen durchgeführt, die theoretisch auch was davon haben aber wir hier im Dachgeschoss, haben nichts davon weil wir nicht davon profitieren.
    Sollen aber genau wie alle anderen Mieter die vollen 11% Mieterhöhung zahlen.
    Ich stelle mir hierbei die Frage der "Angemessenheit" die im Gesetzestext steht ???

    Hallo zusammen,

    unser Mehrmieterhaus hat die schriftliche Modernisierungsankündigung erhalten, um die Substanz des Gebäudes zu erhalten und das Gebäude im Sinne der Energieeinsparverordnung 2009 energetisch zu ertüchtigen.

    In Unterlagen ist soweit alles beschrieben und theoretisch dargelegt.
    Der Mindestwärmeschutz ist für die Außenwände (EG-3.OG), Fenster Treppenraum, Decke an EG und Kellerdecke nicht erfüllt.

    Meine Fragen:

    In den Unterlagen und laut Auskunft des Vermieters, ist nur die Sprache von EG - 3.OG.
    Ich aber wohne im ausgebauten Dachgeschoss, der laut Unterlagen den Mindestwärmeschutz erfüllt und keinerlei Maßnahmen vorgesehen sind.

    Dennoch soll ich die umlagefähigen jährlichen 11% Mieterhöhung mittragen !!

    1) Ist es richtig, dass es auf ALLE Mietparteien umgelegt werden kann ?

    2) Und heißt 11% jährlich, dass sich die Miete jährlich um 11% erhöht und wie lange hat der Vermieter das Recht dazu ?

    Wenn ich bedenke, wie schlecht meine Dachgeschosswohnung isoliert ist, so das ich im Winter immer alle Heizungen auf Volldampf laufen lassen muss, halte ich die angegebenen "erfüllten" Mindestwärmeschutz für fragwürdig. Ebenfalls auch die theoretisch Energieeinsparungswerte für das EG-3.OG die von der beauftragten Firma angenommenen wurden.

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