Hallo,
zur Situation: seit 1.12.2011 bewohne ich als Hauptmieter (HM) eine Wohnung gemeinsam mit einem Untermieter (UM1). Dieser zieht nun zum 31.7.2012 aus und ein neuer Untermieter (UM2) zieht wiederum ein. Die monatlichen Abschlagszahlungen (Strom, Gas) wurden von Dezember bis Juli zur Hälfte vom HM, zur Hälfte von UM1 bezahlt. Ab August zahlt dann UM2 die Hälfte der Abschlagszahlungen.
UM1 verlangt nun zum Auszug eine Ablesung des Heizungszählerstandes und möchte dann dementsprechend bei der Verbrauchsabrechnung im März 2013 nur den tatsächlich verbrauchten Anteil bezahlen.
Die Argumentation von UM1 lautet, er habe unmäßig viel Abschlagszahlungen gezahlt, da von ca. Mai bis Juli nicht geheizt wurde.
Konkret heißt das: UM1 möchte die Grundgebühren für Gas/Strom auf 12 Monate umlegen und die Hälfte davon (nach Monaten abgerechnet) zahlen. Die Verbrauchskosten sollen ausgerechnet werden und er würde die Hälfte der Kosten bezahlen, die noch in seiner Mietsperiode entstanden sind (bzw. die Differenz zu den Abschlagsforderungen erstattet bekommen).
Frage1: Ist diese Forderung zulässig? Eventuell würde dann bei der Abrechnung im März 2013 UM2 leer ausgehen und UM1 eine Rückzahlung erhalten (ich erwarte eine Rückzahlung) - ist das rechtlich zulässig? Sollte die Rückzahlung an UM1 und UM2 nicht einfach nach Monaten erfolgen?
Frage2: Muss HM für UM1 den Heizungszählerstand Ende Juli 2012 ablesen?
Danke im Voraus für eine Antwort - hoffe ich habe die Situation verständlich geschildert, kenne mich leider damit nicht besonders gut aus - danke jedenfalls schonmal ![]()