Die Denkweise von UM halte ich schon für falsch. Denn die hauptsäächliche Heizperiode erstreckt sich auf die Monate November bis März.
Ja, das mit der Heizperiode ist richtig. UM1 möchte ja in den Monaten, in denen die Wohnung nicht geheizt wurde (und er dort gewohnt und Abschlagszahlungen geleistet hat), quasi keine Heizungsabschläge zahlen.
Das war damit gemeint.
So gesehen wird über das Jahr 2012 verteilt der HK-Anteil von UM1 sicherlich höher als der von UM2 ausfallen, und eine Aufteilung nach Monaten kommt UM1 entgegen.
der Plan wäre quasi folgender:
Angenommen, es gibt im März 2013 eine Rückzahlung.
Dann soll diese Rückzahlung den Monaten entsprechend an die Mieter ausgezahlt werden (UM1 wohnte 9 Monate in der Wohnung, UM2 5 Monate). UM2 bekommt also weniger raus als UM1.
Die Frage ist dann, ob eine Rückzahlung in Abhängigkeit vom tatsächlichen Verbrauch vorgenommen werden darf bzw. ob das rechtlich so üblich ist?!