Nebenkostenabrechnung Korrektur durch Vermieter nach 3 Jahren?

  • Hallo zusammen,

    ich habe mal ein Frage. Ich hoffe ihr könnt mir vielleicht weiterhelfen:

    Wir haben von 2005 -05/2011 in einer Mietwohnung gewohnt.
    Hier haben wir immer fristgerecht die Nebenkostenabrechnungen erhalten. Nun haben wir seit 2009 eine höhere Miete bezahlt als vorher da die Nebenkosten stiegen.

    Nun, nachdem wir schon 1 Jahr nicht mehr dort wohnen, haben wir von unserem ehemaligem Vermieter eine Mail erhalten. Er hätte wohl in den Abrechnungen seit 2009/2010/2011 einen Fehler gemacht (mit falscher Vorauszahlung gerechnet). Hierdurch würde eine Nachforderung von 300€ entstehen!

    Meine Frage - müssen wir das wirklich nachzahlen? Nur weil er sich verrechnet hat?

    Liebe Grüße,

    Tanja

  • Er hätte wohl in den Abrechnungen seit 2009/2010/2011 einen Fehler gemacht (mit falscher Vorauszahlung gerechnet). Hierdurch würde eine Nachforderung von 300€ entstehen!

    und stimmt das?

    nachforderungen die 1 jahr nach dem abrechnungszeitraum erhoben werden sind eigentlich unzulässig. ob das hier gilt bin ich mir aber nicht sicher, da es sich genau genommen nicht um einen nachforderung aus der abrechnung handelt.

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • und stimmt das?

    nachforderungen die 1 jahr nach dem abrechnungszeitraum erhoben werden sind eigentlich unzulässig. ob das hier gilt bin ich mir aber nicht sicher, da es sich genau genommen nicht um einen nachforderung aus der abrechnung handelt.

    Ob das so stimmt muss ich erst heute Nachmittag nachschauen.;)

  • und die kosten die sie tatsächlich verursacht haben wollen sie nicht bezahlen?

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • Hallo Crazyangeltm,
    Kleiner Tipp.
    Eine E-mail nicht zu beantworten ist nicht problematisch. Keine Antwort - keine Kenntnis.
    Einen Brief per Einwurf oder Einschreibenbestaetigung umso mehr.

    Ihr Mietverhaeltnis besteht nicht mehr, so ist in der Regel auch keine Verpflichtung (berechtigt oder unberechtig) mehr zwischen den alten Vermieter und Mieter. Die Grundlage zur Abrechnung durch den nicht mehr vorhandenen Mietvertag fehlt.
    Wie moechte der Vermieter hier von sein Recht gebrauch machen? Kein Vertrag - keine Verpflichtung.
    Tipp. Wenn Sie die Kuendigung ueber das ehm. Mietverhaeltnis haben, dann kann das gut fuer Sie sein.
    Wenn Sie keinerlei Zustimmung (schriftlich, muendlich) zur Zahlung irgendwelcher Betraege erteilt haben umso besser.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (30. Juli 2012 um 16:39)

  • und die kosten die sie tatsächlich verursacht haben wollen sie nicht bezahlen?

    naja, ehrlich gesagt nicht. Es ist nicht zu erkennen wie sich der Vorauszahlungsbetrag errechnet. Deshalb ist es mir wahrscheinlich auch nicht aufgefallen da ich hier ehrlich gesagt auch nicht nachgerechnet habe.:rolleyes:

    Es ist ja außerdem auch sein Fehler gewesen....

    Danke für den Tip.:) Haben auch bisher darauf noch nicht geantwortet. Werden wohl mal nen Anwalt fragen was er dazu sagt.

    Gruß, Tanja

  • Hallo Crazyangeltm,

    Nach meiner Kenntnis gelten BK_Abr. nach Ausgleich als erledigt.
    Ich werde mal googeln, kannst Dich ja daran beteiligen...:)
    Der Anwalt, den Du fragen möchtest, wird Dir ein Honorar berechnen, welches ... darüber sage ich mal nichts.:mad:

    PS: Wie schon gesagt, auf Mails würde (auch) ich eh' nicht reagieren.

    PPS: "Der Vermieter darf allerdings bei formell ordnungsgemäß erteilter Abrechnung innerhalb der Frist nach Ablauf der Abrechnungsfrist keine Korrektur der Nachforderungssumme zu Lasten des Mieters treffen."
    Quelle: http://www.123recht.net/Nachforderunge…n-__a28765.html

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (31. Juli 2012 um 13:18)

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