und die kosten die sie tatsächlich verursacht haben wollen sie nicht bezahlen?
naja, ehrlich gesagt nicht. Es ist nicht zu erkennen wie sich der Vorauszahlungsbetrag errechnet. Deshalb ist es mir wahrscheinlich auch nicht aufgefallen da ich hier ehrlich gesagt auch nicht nachgerechnet habe.![]()
Es ist ja außerdem auch sein Fehler gewesen....
ZitatAlles anzeigenHallo Crazyangeltm,
Kleiner Tipp.
Eine E-mail nicht zu beantworten ist nicht problematisch. Keine Antwort - keine Kenntnis.
Einen Brief per Einwurf oder Einschreibenbestaetigung umso mehr.Ihr Mietverhaeltnis besteht nicht mehr, so ist in der Regel auch keine Verpflichtung (berechtigt oder unberechtig) mehr zwischen den alten Vermieter und Mieter. Die Grundlage zur Abrechnung durch den nicht mehr vorhandenen Mietvertag fehlt.
Wie moechte der Vermieter hier von sein Recht gebrauch machen? Kein Vertrag - keine Verpflichtung.
Tipp. Wenn Sie die Kuendigung ueber das ehm. Mietverhaeltnis haben, dann kann das gut fuer Sie sein.
Wenn Sie keinerlei Zustimmung (schriftlich, muendlich) zur Zahlung irgendwelcher Betraege erteilt haben umso besser.
Danke für den Tip.:) Haben auch bisher darauf noch nicht geantwortet. Werden wohl mal nen Anwalt fragen was er dazu sagt.
Gruß, Tanja