Nachbarschaftsstreit wurde handgreiflich, kann ich fristlos kündigen?

  • Hallo zusammen,

    ich wohne nun seit 4 Jahren in meiner Wohnung und seit einem knappen Jahr sind meine "Terror-Nachbarn" im Haus.

    Vom Hörensagen weiss ich, dass das junge Ehepaar (inzwischen Eltern eines 9 Monate alten Kindes) von Anfang an schon diversen polizeilichen Kontakt wegen häuslicher Gewalt hatte. Wegen einer Morddrohung sass der Ehemann vergangenes Jahr wohl 3 Tage in U-Haft.

    Anfang diesen Jahres nun kam es grundlos zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung zwischen dem Ehepaar und mir (angefangen von deren Seite) worauf hin ich Anzeige wegen Körperverletzung und Beleidigung erstattet habe. Ich setzte meinen Vermieter sofort davon in Kenntnis und machte klar, dass ich mir eine neue Wohnung suchen werde. Innerhalb weniger Tage erhielten die Nachbarn die Kündigung des Vermieters (ich eine Kopie). Fristlos wurde für Ende April, hilfsweise bis Ende Juli gekündigt.

    Seitdem herrscht von allen Seiten Funkstille. Mal abgesehen von den Schikanen und Provokationen, die die Nachbarn seit her zu jeder Tages und Nachtzeit betreiben (lautes Unterhalten im Treppenhaus, Treppen hochstampfen, Wohnungs- und Eingangstüren zu schlagen etc).

    Nun sind es nur noch wenige Tage bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist und ich werde von Tag zu Tag nervöser. Es gibt keine Anzeichen, dass die Nachbarn der Frist nachkommen und ausziehen werden und so langsam aber sicher zerren die Provokationen an den Nerven (auch wenn ich mir alle Mühe gebe es zu ignorieren um nicht noch weiteren Streit oder Eskalationen zu verursachen).

    Nun meine Frage:
    Kann ich fristlos kündigen (aus wichtigem Grund: Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses), wenn sich heraus stellt oder sichtbar ist, dass die Nachbarn nach dem 31. Juli immer noch in der Wohnung zu wohnen scheinen?

    Wie lange soll ich dem Vermieter für die Schlüsselübergabe Zeit lassen, bevor ich definitiv sicher sein kann, dass die Nachbarn der ordentlichen Kündigung nicht nachgekommen sind?

    Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen oder einen Ratschlag geben. Ich habe im Nachbarort eine potenzielle Wohnung gefunden, die ab 1.August einzugsbereit ist. Aber ich will natürlich nicht den Mietvertrag unterschreiben, wenn mein jetztiger Vermieter mich an die 3-Monate-Kündigungsfrist bindet bzw wenn ich kein Recht habe unter den Umständen fristlos zu kündigen.

    Danke für Eure Hilfe !

  • da kann man fristlos kündigen, fristlose kündigung bedeutet aber (wenn der mieter fristlos kündigt) am tag danach ist schlüsselübergabe. was sich im realen leben als problematisch in der praxis darstellt.

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • Hallo Maustigga,
    es besteht in der Regel die Moeglichkeit (in Ihren Fall) einer fristlosen Kuendigung. Wenn das Vertragsverhaeltnis zwischen den Vermieter und Mieter (Sie als Mieter/in) so gestoert ist, dass eine Fortsetzung unmoeglich erscheint. Siehe aus Paragraf 569 BGB.
    Alternativ ist ein Aufhebungsvertrag mit kuerzeren Kuendigungszeiten zwischen Ihnen und den Vermieter moeglich.
    Info: Sie sind der Anzeigepflicht beim Vermieter nachgekommen und nun sollte der Vermieter fuer die Herstellung des Hausfriedens sorgen.
    Eine Schluesseluebergabe ist in der Regel die letzte Aktion zwischen den Mieter und Vermieter die am Ende eines gekuendigtes Mietverhaeltnis steht.
    Wenn ein Mieter nicht freiwillig auszieht, steht in der Regel ein langer Weg via Gericht vor.
    Sie haben auch das Recht sich gegen Belaestigungen, Gewalt etc. zu wehren.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    2 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (30. Juli 2012 um 15:30)

  • In erster Linie handelt es sich hier um nachbarschaftliche Streitigkeiten, die nur bedingt mit Mietrecht etwas zu tun haben. Deshalb stehe ich hier einer fristlosen Kündigung durch den Mieter eher skeptisch gegegenüber.

    Und bitte bedenken Sie: Auch eine von Ihrem Vermieter ausgesprochene Kündigung gegen die Störenfriede (ob fristgemäß oder fristlos) bedeutet noch lange nicht, dass die Störenfriede auch zum besagten Termin das Feld räumen. Leider muss sich auch Ihr Vermieter dann an die vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen halten und eine Räumungsklage in die Wege leiten. Und bis eine solche letztendlich zum Abschluss kommt, kann sich hinziehen. Darauf hat auch Ihr Vermieter keinerlei Einfluss.

  • Vielen herzlichen Dank für all die Antworten.

    In der Zwischenzeit habe ich auf Nachfrage erfahren, dass der Vermieter eine Räumungsklage eingeleitet hat (und mich als Zeugin genannt hat). Leider hält er sich ansonsten bedeckt.

    Nun bleibt nur noch die Frage wie lange sich der Prozess der Räumungsklage hinziehen wird. Laut diversen Internetseiten kann dies zwischen 6 und 12 Monate dauern, je nach Gericht. Ob ich das solange mit den Schikanen und Provokationen der Nachbarn aushalte ohne den Verstand zu verlieren ...

    Von einer fristlosen Kündigung sehe ich inzwischen ab, denn er hat mir mit oben genannten Info's signalisiert, dass er bemüht ist den "Hausfrieden wieder herzustellen". Aber den Vorschlag einer Aufhebung des Mietverhältnisses nehme ich dankend zu Kenntnis !!!

    Fraglich bleibt, ob ich trotz Bemühen des Vermieters ausziehe (unabhängig von einer möglichen Aufhebung des Mietverhältnisses oder der rechtlich konformen 3 Monats-Kündigungsfrist) oder "ihm zu liebe" in Anbetracht seiner Bemühungen bleibe und das ganze einfach aussitze.

    Trotzdem allen nochmal Danke für die Ratschläge / Informationen und Antworten.

  • Hallo Maustigga,

    entgegen anderslautenden Aussagen bin ich nicht der Meinung, dass Du erfolgreich fristlos kündigen kannst. Du hättest auch schon vor längerer Zeit fristgerecht (3 Mon.) kündigen können.
    Richtig: "Laut diversen Internetseiten kann dies zwischen 6 und 12 Monate dauern, je nach Gericht."

  • Zitat

    Anfang diesen Jahres nun kam es grundlos zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung zwischen dem Ehepaar und mir

    Hier sehe ich genau wie Gruwo keinen Grund mehr für eine fristlose Kündigung. Wäre sie sofort erfolgt, hätte es keine Probleme gegeben, denke ich. Aber nach einem halben Jahr hätte man Zeit genug gehabt, fristgerecht zu kündigen.

  • Eine fristlose Kündigung wäre nur dann möglich gewesen, wenn der Vermieter in dieser Angelegenheit untätig geblieben wäre. Das ist er allerdings nicht, denn das Mietverhältnis mit dem Störenfried wurde gekündigt und die Räumungsklage in die Wege geleitet. Das heißt, der Vermieter hat in der ihm vom Gesetzgeber zugebilligten Verfahrensweise gehandelt.

  • Danke für die Mühen und Antworten.

    Inzwischen hat der Vermieter endlich Kontakt mit mir aufgenommen und wir haben uns geeinigt. Er hat ja die Räumungsklage eingereicht (ist also tätig; was ich bis vor 2 Tagen noch nicht wusste) und im Gegenzug bleibe ich sitzen und warte mal ab was sich daraus ergibt.

    Trotzdem tausend Dank für Eure Hilfen.

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