Kündigung Eigenbedarf

  • Hallo,

    ich versuche mich kurz und knackig auszudrücken damit es übersichtlich bleibt.

    Also ich lebe seit 2006 mit meiner Familie in einer Mietwohnung, die von einer Immobilienfirma verwaltet wurde, da der ursprüngliche Vermieter insolvent war.

    Am Freitag erreichte mich ein Einschreiben ( vom neuen Vermieter), in dem mir mitgeteilt wurde das der Vermieter gewechselt hatte. Ausserdem wurde die Kündigung aufgrund von Eigenbedarf bis 31.10 und eine Mieterhöhung zum 1.8. ausgesprochen.

    Von der Verwaltungsfirma hatten wir bis dahin noch nichts gehört. Heute morgen habe ich dort telefonisch nachgefragt. Es ist richtig, dass die Wohnung den Vermieter gewechselt hat und sie werden nun ein entsprechendes Schreiben an uns rausschicken. In diesem wird dann auch geklärt ob die Kaution weiter geleitet werden darf oder nicht.

    Meine Frage ist: sind die angegebenen Fristen richtig? Darf man noch die Miete erhöhen auch wenn man gleichzeitig eine Kündigung ausspricht? Die vom neuen Vermieter eingesetzte Immobilienfirma kann ich nicht erreichen, da der dort zuständige Herr im Urlaub ist.


    Danke für jeden der sich die Zeit nimmt uns zu helfen.

  • Meine Frage ist: sind die angegebenen Fristen richtig?

    kommt darauf an wann sie das schreiben erhalten haben

    Darf man noch die Miete erhöhen auch wenn man gleichzeitig eine Kündigung ausspricht?

    ja

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  • das war am 27.7.2012.

    Von einem bekannten wurde mir gesagt, dass wenn man 6 Jahre in einer Wohnung lebt, das man dann eine Frist von 6 Monaten hätte.

    da hat er recht. die kündigung ist erst zum 31.12. möglich. auch für die mieterhöhung gilt eine frist von 3 monaten, geht also auch nicht zum 1.8.

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  • das ist schon mal gut zu wissen.

    Wenn er die Mieterhöhung dann noch einmal neu aufsetzt. Ist das dann auf jeden Fall nach 3 Monaten so oder muss ich der Mieterhöhung zustimmen?

    Eins ist mir noch eingefallen. Auf dem Schreiben stand zwar mein Name. aber nicht der meines Mannes, sondern der Name von dem vorherigen Besitzer der Wohnung. Wird dadurch das Schreiben nicht rechtskräftig oder ist das egal?

  • das ist schon mal gut zu wissen.

    Wenn er die Mieterhöhung dann noch einmal neu aufsetzt. Ist das dann auf jeden Fall nach 3 Monaten so oder muss ich der Mieterhöhung zustimmen?

    wenn sie berechtigt ist ja. oder sie kündigen, dann müssen sie die erhöhung nicht zahlen aber ausziehen.

    Eins ist mir noch eingefallen. Auf dem Schreiben stand zwar mein Name. aber nicht der meines Mannes, sondern der Name von dem vorherigen Besitzer der Wohnung. Wird dadurch das Schreiben nicht rechtskräftig oder ist das egal?

    die mieterhöhung kann nur der eigentümer fordern, in sofern stellt sich hier schon die frage, in wie weit hier die berechtigung vorliegt. eigentümer ist wer im grundbunch steht diese umschreibung dauert aber immer etwas. sollte der neue eigentümer dies mit vollmacht des alten eigentümers tun, so müsste er ihnen eine vollmacht zeigen (hat er offenbar nicht). damit ist das ganze schon mal für die tonne.

    das ihr mann nicht erwähnt wird ist auch ein mangel, aber die vermutlich fehlenden berechtigung, macht je beides eh unwirksam ;)

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  • Hallo Katharina3,
    laut Ihrer Darstellung sind hier mehrere "Baustellen". Ich versuche Ihnen in den einzelnen Punkten Tipp und Infos mitzuteilen.

    Mietverhaeltnis laenger als 5 Jahre > Kuendigungsfrist (ordentliche) 6 Monate fuer den Vermieter.

    Neuer Vermieter > Hier ist zu beachten, das ein Vermieter nicht automatisch Eigentuemer ist. Eigentuemer ist der im Grundbuch steht (aber auch erst dann) Besondere Bedeutung bei Eigenbedarfkuendigung (Eigenbedarf ist fuer Eigentuermer gedacht)

    Kuendigung wegen Eigenbedarf > erfordert eine praezise Einhaltung von Form und Frist sowei ein nachvollziehbarer Kuendigungsgrund!

    Mieterhoehung (ortuebliche) > erfordert eine Zustimmung vom Mieter! Stimmt dieser nicht zu, dann besteht ein Sonderkuendigungsrecht fuer den Mieter und eine Klagemoeglichkeit zur Zustimmung vom Vermieter. Auch hier gilt praezise Form und Fristeinhaltung des Mieterhoehungsschreiben, sonst ist diese nicht gueltig und die Mieterhoehung verschiebt sich. (Hier Vermieter nicht darauf hinweisen, das die Zeitverschiebung fuer Sie zum Vorteil sein kann)

    Kaution > Ihr ehm. Vermieter hatte laut Mietvertragsvereinbarung die Kaution erhalten. Wenn Sie die Weiterleitung der Kaution zu den neuen Vermieter nicht zustimmen, muss sich der neue Vermieter etwas einfallen lassen. Die Kaution geht aber nicht verloren (ehm. Vermieter haftet dafuer). Bei Insolvent aber besten sicher gehen, dass Sie noch Zugriff zu Ihrer Kaution haben. Auszahlen lassen neu anlegen mit Bankbuergschaft etc.

    Fazit: Es sieht nach eine "hauruck" Aktion von Seiten Ihren neuen Vermieter aus. Durch die gesetzl. Form- und Fristeinhaltungen bei Kuendigung durch Vermieter und ortuebliche Mieterhoehungen besteht die Moeglichkeit das die Wuensche des Vermieters nicht so schnell (wenn ueberhaupt) erfuellt werden. Jeder Form und Fristenfehler und ins besondere der mangelde Kuendigungsgrund kann fuer Sie zum Vorteil werden.
    Tipp: Genaue Erkundigung der Form und Fristeregelungen und den Vermieter auf seine Fehler nicht hinweisen. Gegebenfalls Mieterschutzbund oder Fachanwalt.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    3 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (30. Juli 2012 um 16:08)

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