Beiträge von Katharina3

    das ist schon mal gut zu wissen.

    Wenn er die Mieterhöhung dann noch einmal neu aufsetzt. Ist das dann auf jeden Fall nach 3 Monaten so oder muss ich der Mieterhöhung zustimmen?

    Eins ist mir noch eingefallen. Auf dem Schreiben stand zwar mein Name. aber nicht der meines Mannes, sondern der Name von dem vorherigen Besitzer der Wohnung. Wird dadurch das Schreiben nicht rechtskräftig oder ist das egal?

    Hallo,

    ich versuche mich kurz und knackig auszudrücken damit es übersichtlich bleibt.

    Also ich lebe seit 2006 mit meiner Familie in einer Mietwohnung, die von einer Immobilienfirma verwaltet wurde, da der ursprüngliche Vermieter insolvent war.

    Am Freitag erreichte mich ein Einschreiben ( vom neuen Vermieter), in dem mir mitgeteilt wurde das der Vermieter gewechselt hatte. Ausserdem wurde die Kündigung aufgrund von Eigenbedarf bis 31.10 und eine Mieterhöhung zum 1.8. ausgesprochen.

    Von der Verwaltungsfirma hatten wir bis dahin noch nichts gehört. Heute morgen habe ich dort telefonisch nachgefragt. Es ist richtig, dass die Wohnung den Vermieter gewechselt hat und sie werden nun ein entsprechendes Schreiben an uns rausschicken. In diesem wird dann auch geklärt ob die Kaution weiter geleitet werden darf oder nicht.

    Meine Frage ist: sind die angegebenen Fristen richtig? Darf man noch die Miete erhöhen auch wenn man gleichzeitig eine Kündigung ausspricht? Die vom neuen Vermieter eingesetzte Immobilienfirma kann ich nicht erreichen, da der dort zuständige Herr im Urlaub ist.


    Danke für jeden der sich die Zeit nimmt uns zu helfen.

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