Hi,
ich bin 20 Jahre alt und werde befristet für ein Jahr bei meinem Arbeitgeber übernommen.
Nun, musste ich mir eine Wohnung suchen (vorher Internat) und nun liegt mir der Mietvertrag vor.
Nun ist mein Vater als Zweitmieter eingetragen.
Nun meine Frage, was ist besser, eine Bürgschaft oder als Zweitmieter im Vertrag?
Was ist, wenn ich nach einen Jahr arbeitzslos werde, muss dann mein Vater die Wohnung bezahlen, oder habe ich trotzdem einen Anspruch auf Wohngeöd und andere Sozialleistungen?
Würde mich über Antworten freuen.
Gruß
tuxfan283