Bürgschaft oder Zweitmieter, was ist besser ?

  • Hi,

    ich bin 20 Jahre alt und werde befristet für ein Jahr bei meinem Arbeitgeber übernommen.

    Nun, musste ich mir eine Wohnung suchen (vorher Internat) und nun liegt mir der Mietvertrag vor.

    Nun ist mein Vater als Zweitmieter eingetragen.

    Nun meine Frage, was ist besser, eine Bürgschaft oder als Zweitmieter im Vertrag?

    Was ist, wenn ich nach einen Jahr arbeitzslos werde, muss dann mein Vater die Wohnung bezahlen, oder habe ich trotzdem einen Anspruch auf Wohngeöd und andere Sozialleistungen?

    Würde mich über Antworten freuen.

    Gruß


    tuxfan283

  • Hi,
    ....., muss dann mein Vater die Wohnung bezahlen, oder habe ich trotzdem einen Anspruch auf Wohngeöd und andere Sozialleistungen?

    Vater muß dann zahlen wegen gesamtgesellschaftlicher Haftung.
    Möglich wäre auch eine Verweigerung von Sozialleistungen wegen dem Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft. Das erfragen Sie aber besser beim Sozialamt.

  • danke für Ihre Antwort.

    Wie ist das mit einer Bürgschaft, ist das besser, oder welche negativen Folgen kann dass für meine Eltern haben?

    Ich und meine Eltern wohnen in verschiedenen Städten.

    Danke mnochmal für Antworten.

    Gruß

    tuxfan283

  • die "mietsicherheit" also kaution, oder bürgschaft ist gesetzlich begrenzt auf auf drei nettokaltmieten (§ 551 bgb), mehr ist nicht zulässig.

    das ist also, für die eltern der bessere weg. sollte zu der kaution von drei nettokaltmieten eine bürgschaft kommen (was bei jügeren mietern üblich ist), ist die bürgschaft ein wertloser zettel, weil bürgschaft und kaution mehr als 3 nkm sind... ;)

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • Hallo tuxfan,

    als Vermieter würde ich nur Euch beide zusammen als Mieter akzeptieren.
    Jeder haftet grundsätzlich für alle Pflichten aus dem MV.

  • Für den Vermieter ist die Lösung mit dem Vater im MV besser.
    Daher wird er sich wohl auch auf nichts anderes einlassen, denn dass er den Weg gewählt hat, spricht dafür, dass er sich auskennt.

  • Für den Vermieter ist die Lösung mit dem Vater im MV besser.
    Daher wird er sich wohl auch auf nichts anderes einlassen, denn dass er den Weg gewählt hat, spricht dafür, dass er sich auskennt.


    ... vielleicht hat er sich im VM_Forum schlau gemacht...?

  • Hallo tuxfan283,
    Buergschaft oder Zweitmieter sind nur Sicherheitsgedanken vom Vermieter.
    Die Buergschaft ist fuer Sie zum Vorteil das die "vertraute" Person fuer den Buergschaftsvertrag mit haftet. Weitere Vorteil, das Sie alleiniger Mieter der Wohnung sind und spaeter event. eine weitere Person (Freundin) mit in der Wohnung aufnehmen koennten. Nachteil eventuell, der Vermieter spielt hier nicht mit.
    Zweitmieter fuer Sie zum Nachteil, das die Wohnung schon mit zwei Personen belegt ist (auf dem Papier) dadurch weitere Aufnahme einer echten Person event. schwieriger.
    Bei erforderlichen Zustimmungen wie Mieterhoehung, Maengelanzeige, Kuendigung etc. ist in der Regel eine Unterschrift vom Zweitmieter erforderlich.
    Vorteil fuer Sie, wenn Sie die Miete nicht zahlen haftet automatisch der Zweitmieter (auch umgekehrt / Gesamtschuldnerisch )
    Vorteil, wenn Vermieter bei form- fristgerechten Schreiben an Sie nur Ihren Namen und nicht des Zweitmieter erwaehnt kann ein Vorteil fuer Sie sein.
    Nachteil, Zweitmieter moechte mit in Ihrer (und seine) Mietwohnung einziehen. Zugang zur Wohnung durch Zweitmieter ist moeglich. Betriebskosten (je nach Verteilerschluessel) in der Regel durch zwei Personen hoeher. Nachteil eventuell bei Antrag von Sozialleistungen. (Wohnung zu gross, Doppelter Haushalt)

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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