Hallo zusammen,
seit 32 Jahren wohnen wir nun schon im selben Haus zur Miete.
Vor 5 Monaten haben wir unserem Vermieter Mängel mitgeteilt die letzte Woche, nachdem wir eine Mietminderung vornahmen, behoben wurden. Gestern kam dann die Retourkutsche des Vermieters.
Die Garage wurde uns fristlos gekündigt. Dazu folgender Sachverhalt: In unserem Mietzins ist die Garage mitenthalten.
Die Mietminderung erfolgte von der Bruttomiete.
Der Vermieter meint die Garage gehöre nicht zur Wohnung deshalb hätten wir die Garagenmiete vor der Minderung von der Bruttomiete abziehen müssen.
Allerdings wurde damals die Wohnung mit Garage vermietet.
Es existiert auch kein seperater Mietvertrag über die Garage.
Im normalen Mietvertrag ist die Garage unter Nebenkosten aufgeführt. Dort steht unter §3 - Miete und Nebenkosten:
1. Die Miete beträgt monatlich 550 DM
2. Nebenkosten:
Betriebskosten-Vorschuss gem. nachfolgendem Absatz 3 z.Zt. 135 DM
Garage 55 DM
Insgesamt sind z.Zt. monatlich zu zahlen 745 DM
So steht es im Mietvertrag von 1980.
Wie seht Ihr das? Kündigung rechtens? Gehört die Garage zur Mietsache und damit zur Bruttomiete?
Bin gespannt auf Eure Antworten.
Grüsse - Ratsche