Nach Mietminderung fristlose Kündigung der Garage

  • Hallo zusammen,

    seit 32 Jahren wohnen wir nun schon im selben Haus zur Miete.
    Vor 5 Monaten haben wir unserem Vermieter Mängel mitgeteilt die letzte Woche, nachdem wir eine Mietminderung vornahmen, behoben wurden. Gestern kam dann die Retourkutsche des Vermieters.

    Die Garage wurde uns fristlos gekündigt. Dazu folgender Sachverhalt: In unserem Mietzins ist die Garage mitenthalten.

    Die Mietminderung erfolgte von der Bruttomiete.

    Der Vermieter meint die Garage gehöre nicht zur Wohnung deshalb hätten wir die Garagenmiete vor der Minderung von der Bruttomiete abziehen müssen.

    Allerdings wurde damals die Wohnung mit Garage vermietet.
    Es existiert auch kein seperater Mietvertrag über die Garage.

    Im normalen Mietvertrag ist die Garage unter Nebenkosten aufgeführt. Dort steht unter §3 - Miete und Nebenkosten:

    1. Die Miete beträgt monatlich 550 DM
    2. Nebenkosten:

    Betriebskosten-Vorschuss gem. nachfolgendem Absatz 3 z.Zt. 135 DM

    Garage 55 DM

    Insgesamt sind z.Zt. monatlich zu zahlen 745 DM

    So steht es im Mietvertrag von 1980.

    Wie seht Ihr das? Kündigung rechtens? Gehört die Garage zur Mietsache und damit zur Bruttomiete?

    Bin gespannt auf Eure Antworten.

    Grüsse - Ratsche

  • Vielen Dank für Eure schnellen Antworten Mainschwimmer und Kolinum.

    Habt mir sehr geholfen.

    Also bist Du auch der Meinung das augdrund der von mir geschilderten Fakten die Garage mit zur Mietsache gehört.

    Was noch wichtig sein könnte:

    Neben unserer Garage stehen noch 5 andere die einzeln mit Mietvertrag vermietet sind. Diese stehen auf einem nicht zum Haus gehörendem Grundstück sind aber im Besitz des Vermieters.

    Die anderen Garagenmieter müssen teilweise bis zu 10 min. gehen bis sie an der Garage sind und haben ausser der Garage nichts mit dem Vermieter zu tun.

    In unserer Wohnung wohnte früher die Familie des Vermieters die selbst diese Garage direkt neben dem Haus nutzte.

    Als wir die Wohnung dann übernahmen wurde gesagt die erste Garage gehört zum Haus. Deshalb existiert auch kein seperater Mietvertrag und die Garage steht im Vertrag wie schon erwähnt unter Nebenkosten.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ratsche (26. Juli 2012 um 20:07)

  • Hallo Ratsche,

    die Garage ist bei den NK mit aufgeführt, also ohne eigenen MV.
    M.E. ist sie nicht separat kündbar.
    Die anderen Garagen haben nichts mit Deinem MV zu tun.

  • Auch Dir vielen Dank Berny.
    Toll wie schnell hier Antworten kommen und geholfen wird.:)

    Ich sehe das auch so. Der VM bekommt einen Brief das die Kündigung nicht akzeptiert wird und fertig.

    Soll er halt klagen.

  • hier spielen ggf. noch weitere Punkte eine Rolle

    Wie begründet der Vermieter denn die separate Kündigung der Garage?

    Ist die Garage auf dem gleichen Grundstück wie das Haus?


  • Wie begründet der Vermieter denn die separate Kündigung der Garage?

    Die Mietminderung erfolgte von der Bruttomiete.

    Der Vermieter meint die Garage gehöre nicht zur Wohnung deshalb hätten wir die Garagenmiete vor der Minderung von der Bruttomiete abziehen müssen.


    Ist die Garage auf dem gleichen Grundstück wie das Haus?


    Ja, es handelt sich um ein Grundstück, abgetrennt durch einen halben Meter hohen Jägerzaun der den Garten umschliesst.

    Als wir die Mietminderung vornahmen haben wir garnicht an die Garage gedacht. Erst jetzt nach der fristlosen Kündigung haben wir den alten Mietvertrag rausgekramt und nachgeschaut.

    Und da ist die Garage halt unter Nebenkosten auf geführt.

    Wie gesagt existiert kein separater MV über die Garage.

  • Hallo Ratsche,

    Zitat von Vermieter
    Wie begründet der Vermieter denn die separate Kündigung der Garage?

    "Die Mietminderung erfolgte von der Bruttomiete."
    Kann ja wohl nicht die Antwort sein...?

    "Der Vermieter meint die Garage gehöre nicht zur Wohnung - deshalb hätten wir die Garagenmiete vor der Minderung von der Bruttomiete abziehen müssen."
    Da der erste Teil nicht zutrifft, ist der zweite Teil gegenstandslos.

    "Wie gesagt existiert kein separater MV über die Garage."
    Und Teile eines Ganzen lassen sich soo leicht nicht kündigen.
    Ausserdem halte ich es für den VM als bezeichnend, dass er erst angesichts der Mietminderung sich bequemt hat, den Mangel zu beheben.


  • Zitat von Vermieter
    Wie begründet der Vermieter denn die separate Kündigung der Garage?

    "Die Mietminderung erfolgte von der Bruttomiete."
    Kann ja wohl nicht die Antwort sein...?


    Wir zahlen 500 Euro Bruttomiete. Darin enthalten sind 35 Euro Nebenkosten für die Garage.

    Der VM begründet die Kündigung damit das wir die 35 Euro für die Garage abziehen hätten müssen.

    Gemindert haben wir um 20%, macht bei 500 Euro Bruttomiete 100 Euro aus.

    Nach Rechnung des VM hätten wir bei der Minderung von einer Bruttomiete von 465 Euro ausgehen müssen.

  • Der VM begründet die Kündigung damit das wir die 35 Euro für die Garage abziehen hätten müssen.


    Jau, verstehe jetzt.
    Frei nach VM's Motto: Ich mache meine Rechnung so, wie ich sie am liebsten habe...
    Ich sehe also kein Problem für Euch bzgl. des Bestands der Mietsache(n).


  • Ich sehe also kein Problem für Euch bzgl. des Bestands der Mietsache(n).


    Das ist schon mal beruhigend.

    Eine Frage noch dazu:

    Muss ich auf diese schriftliche fristlose Kündigung regieren indem ich dem VM schriftlich mitteile das ich die Kündigung nicht akzeptiere?

    Oder kann ich das Schreiben in die Tonne stecken bzw. links liegen lassen?

  • Muss ich auf diese schriftliche fristlose Kündigung regieren indem ich dem VM schriftlich mitteile das ich die Kündigung nicht akzeptiere?
    Oder kann ich das Schreiben in die Tonne stecken bzw. links liegen lassen?


    Ich würde es wegheften in die Mietunterlagen.
    Ich würde auch nicht darauf reagieren. Auch bei Nichtreaktion wird etwas Ungültiges nicht gültig.
    Reagieren "muss" man erst auf Post vom Gericht...:rolleyes:

  • Tun Sie das, wofür Sie als Kind vielleicht erzogen wurden !


    Jetzt musste ich erst überlegen... Aus der Bekanntschaft ein Fastfünfjähriger setzt ggü seinen Eltern stets seinen Willen durch indem er in die Hosen schei***...:eek: Und seine Leute dürfen ihm den Hintern abputzen - womit wir äändlich back to subtopic sind.;)

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