Beiträge von Ratsche


    Ich sehe also kein Problem für Euch bzgl. des Bestands der Mietsache(n).


    Das ist schon mal beruhigend.

    Eine Frage noch dazu:

    Muss ich auf diese schriftliche fristlose Kündigung regieren indem ich dem VM schriftlich mitteile das ich die Kündigung nicht akzeptiere?

    Oder kann ich das Schreiben in die Tonne stecken bzw. links liegen lassen?


    Als ich nach ein paar Wochen meine Fernienwohnung (meinen Bereich) betreten wollte, kam ich nicht in meine eigene Wohnung, da der Untermieter das Schloss ausgetauscht hatte.

    Er hat faktisch meine gesamte Wohnung "annektiert", bewohnt und nutzt diese und verweigert mir den ungehinderten Zutritt.

    Mietrechtlich kannst Du wohl nur die üblichen Schritte einleiten.

    Aber, das ist doch alles auch strafrechtlich relevant.

    Wenn Dir jemand den Zutritt zu Deinem Besitz verwehrt muss die Polizei informiert werden, die dann auch, denke ich, aktiv wird.


    Zitat von Vermieter
    Wie begründet der Vermieter denn die separate Kündigung der Garage?

    "Die Mietminderung erfolgte von der Bruttomiete."
    Kann ja wohl nicht die Antwort sein...?


    Wir zahlen 500 Euro Bruttomiete. Darin enthalten sind 35 Euro Nebenkosten für die Garage.

    Der VM begründet die Kündigung damit das wir die 35 Euro für die Garage abziehen hätten müssen.

    Gemindert haben wir um 20%, macht bei 500 Euro Bruttomiete 100 Euro aus.

    Nach Rechnung des VM hätten wir bei der Minderung von einer Bruttomiete von 465 Euro ausgehen müssen.


    Wie begründet der Vermieter denn die separate Kündigung der Garage?

    Die Mietminderung erfolgte von der Bruttomiete.

    Der Vermieter meint die Garage gehöre nicht zur Wohnung deshalb hätten wir die Garagenmiete vor der Minderung von der Bruttomiete abziehen müssen.


    Ist die Garage auf dem gleichen Grundstück wie das Haus?


    Ja, es handelt sich um ein Grundstück, abgetrennt durch einen halben Meter hohen Jägerzaun der den Garten umschliesst.

    Als wir die Mietminderung vornahmen haben wir garnicht an die Garage gedacht. Erst jetzt nach der fristlosen Kündigung haben wir den alten Mietvertrag rausgekramt und nachgeschaut.

    Und da ist die Garage halt unter Nebenkosten auf geführt.

    Wie gesagt existiert kein separater MV über die Garage.

    Das ist aber starker Tobak Herr Vermieter.

    [quote='1']unglaublich
    Sie sollten sich mal an die eigene Nase fassen und es unterlassen dort Wäsche zu trockenen wo es Ihnen nicht zusteht.

    Dummes Geschwätz Herr Vermieter.:eek: Woher wollen Sie bitte beurteilen ob es dem Fragesteller zusteht dort Wäsche zu trocknen?

    In Deutschland gilt aber Recht und Gesetz.

    JAWOHL. Stillgestanden.

    Traurig nur, dass wirklich rassistisch diskriminierte Menschen durch solche Personen wie Sie es schwerer haben und schon automatisch in die entsprechende Ecke gestellt werden.

    Traurig nur, das Leute wie Sie Her Vermieter, statt Hilfestellung zu leisten solch unqualifizierte Antworten geben.

    [quote='1']Sie sollten sich schämen.

    Stimmt Herr Vermieter, Sie sollten sich schämen.

    Hilfestellung geben geht anders Herr Vermieter.
    Nehmen Sie sich ein Beispiel daran.
    Fragensteller wollen Ratschläge und kein dummes Geschwätz.

    DAS NENN ICH HILFE:
    https://forum.mietrecht.de/thread/3438-na…rage/#post18720

    Vielen Dank für Eure schnellen Antworten Mainschwimmer und Kolinum.

    Habt mir sehr geholfen.

    Also bist Du auch der Meinung das augdrund der von mir geschilderten Fakten die Garage mit zur Mietsache gehört.

    Was noch wichtig sein könnte:

    Neben unserer Garage stehen noch 5 andere die einzeln mit Mietvertrag vermietet sind. Diese stehen auf einem nicht zum Haus gehörendem Grundstück sind aber im Besitz des Vermieters.

    Die anderen Garagenmieter müssen teilweise bis zu 10 min. gehen bis sie an der Garage sind und haben ausser der Garage nichts mit dem Vermieter zu tun.

    In unserer Wohnung wohnte früher die Familie des Vermieters die selbst diese Garage direkt neben dem Haus nutzte.

    Als wir die Wohnung dann übernahmen wurde gesagt die erste Garage gehört zum Haus. Deshalb existiert auch kein seperater Mietvertrag und die Garage steht im Vertrag wie schon erwähnt unter Nebenkosten.

    Hallo zusammen,

    seit 32 Jahren wohnen wir nun schon im selben Haus zur Miete.
    Vor 5 Monaten haben wir unserem Vermieter Mängel mitgeteilt die letzte Woche, nachdem wir eine Mietminderung vornahmen, behoben wurden. Gestern kam dann die Retourkutsche des Vermieters.

    Die Garage wurde uns fristlos gekündigt. Dazu folgender Sachverhalt: In unserem Mietzins ist die Garage mitenthalten.

    Die Mietminderung erfolgte von der Bruttomiete.

    Der Vermieter meint die Garage gehöre nicht zur Wohnung deshalb hätten wir die Garagenmiete vor der Minderung von der Bruttomiete abziehen müssen.

    Allerdings wurde damals die Wohnung mit Garage vermietet.
    Es existiert auch kein seperater Mietvertrag über die Garage.

    Im normalen Mietvertrag ist die Garage unter Nebenkosten aufgeführt. Dort steht unter §3 - Miete und Nebenkosten:

    1. Die Miete beträgt monatlich 550 DM
    2. Nebenkosten:

    Betriebskosten-Vorschuss gem. nachfolgendem Absatz 3 z.Zt. 135 DM

    Garage 55 DM

    Insgesamt sind z.Zt. monatlich zu zahlen 745 DM

    So steht es im Mietvertrag von 1980.

    Wie seht Ihr das? Kündigung rechtens? Gehört die Garage zur Mietsache und damit zur Bruttomiete?

    Bin gespannt auf Eure Antworten.

    Grüsse - Ratsche

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