fristgerechte Ankündigung

  • Unser Vermieter streicht seit Wochen die Aussenfassade selbst. Erst nach unserer Aufforderung wurden wir darüber schriftl. informiert wielange sich diese "Renovierung" hinzieht, damit wir unsere beweglichen Güter wie Markise, gartenbestuhlung etc. wegräumen können. Dies haben wir vor 3 Wochen dann auch prompt getan. Nun hing heute ein Schreiben bei uns an der Tür, dass wir bis morgen früh unsere Sichtschutzwände abbauen sollen, damit der Rest (um unseren Balkon rum) fertig gemacht werden kann. Wir sind der Meinung dass das unnötig ist, da es kein Gerüst etc bedarf, denn der Balkon(ebenerdig) ist überdacht und bequem ohne Gerüst oder Leiter zu erreichen. Wie lange muss denn so ein abbau angekündigt werden? doch nicht nur ein paar Std. vorher, oder?

    Wäre schön wenn wir darauf eine Antwort bekämen......:)

  • bei modernisierungen gibt es eine gesetzliche frist, darum scheint es sich aber hier nicht zu handeln. daher gilt die auslegbare "angemessenheit", wie lange dies im einzelfall sein muss ist hier schwer zu sagen, aber ein tag vorher ist sicherlich nicht angemessen.

    also vermieter am besten anrufen, mitteilen das es zu kurzfristig ist und gemeinsam einen termin finden...

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

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