Folgende Frage: Wenn man über 10 Jahre in einer Mietwohnung wohnt, u.a. auch mit Kindern, ist irgendwann der Teppichboden und nach weiteren jahren auch der Kunststoffboden in der Küche abgenutzt, vor allem wenn es keine teure hochwertige Ware war. Wer muss für einen neuen Teppichboden u.a. Fußbodenbeläge aufkommen? Mieter oder Vermieter? Bei Einzug war ein Teppichboden drin. Im Mietvertrag steht nichts dazu, nur dass die Teppichböden im gereinigten Zustand bei Auszug übergeben werden müssen.
Ist Mieter für Fußbodenbeläge zuständig?
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Idefix -
23. Juli 2012 um 07:35 -
Erledigt
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Das ist eigentlich Vermietersache und begründet sich aus normaler Abnutzung.
Ob bei Ihnen eine Erneuerung notwenig ist, wäre hier reine Spekulation. -
Hallo Idefix:
"Wer muss für einen neuen Teppichboden u.a. Fußbodenbeläge aufkommen?"
Mieter bei Beschädigungen, VM bei Abnutzung durch ordnungsgemässem Gebrauch. Trifft auch bspw. bei Bedienelementen zu. -
Danke Euch! Es ist normale Abnutzung nach 14 Jahren bei einer Familie mit 2 Kindern, der Teppich im Flur sieht am schlimmsten aus (ein hellgrauer, hat inzwischen Flecken die nicht mehr rausgehen) und der Teppichboden im Wohnzimmer sollte neu gemacht werden, ebenso der Küchenboden (da ist ein PVC drin). Der im Schlafzimmer sieht noch am besten aus, den kann man noch lassen.
Was sagt man denn in der Regel so pauschal, nach wievielen Jahren, wenn die Wohnung täglich benutzt wird, ist neuer Bodenbelag notwendig?
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Ist das irgendwo nachzulesen, wo es gesetzlich geregelt ist, dass der Vermieter den Teppichboden nach Abnutzung erneuern muss?
Wenn er nicht von selber was sagt, soll man ihn darauf hinweisen?
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Was sagt man denn in der Regel so pauschal, nach wievielen Jahren, wenn die Wohnung täglich benutzt wird, ist neuer Bodenbelag notwendig?
Was "man" so sagt...
Was man so antwortet: Kommt drauf an.
Naja, Billigbelag 10-12 Jahre... ob "notwendig", kommt auch drauf an... -
Ist das irgendwo nachzulesen, wo es gesetzlich geregelt ist, dass der Vermieter den Teppichboden nach Abnutzung erneuern muss?
Nöö, nicht, dass ich wüsste. Diese Blösse würde ich mir auch nicht geben. Der Mieter kann sich, wenn ihm sein von ihm verschlissener TB nicht mehr gefällt, einen nach seinem Gusto auf seine Kosten hineinlegen. Wenn er auszieht, kann er ihn ja mitnehmen und den alten wieder hineinlegen. -
Ist das irgendwo nachzulesen, wo es gesetzlich geregelt ist, dass der Vermieter den Teppichboden nach Abnutzung erneuern muss?
ergibt sich aus §535 BGB
Wenn er nicht von selber was sagt, soll man ihn darauf hinweisen?
in der regel ist es nicht sehr hilfreich wenn mieter sowas schreiben, hängt im einzelfall aber an den beteiligten personen

das gespräch suchen ist meist die beste variante - mit freundlichkeit kommt man im leben weiter

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