Hallo,
Wenn man eine Mieterhöhung erhalten würde, in der eine Steigerung der Netto-Kaltmiete genannt werden würde, die über der Angabe "Mittelwert" im Mietenspiegel liegt, wäre diese Erhöhung zulässig?
Anders gefragt: darf der Vermieter bei einer Mieterhöhung den unter "Mittelwert" angegeben Betrag als Maximum für die Berechnung (pro qm) nehmen oder darf er sich auch über diesem Mittelwert bewegen (innerhalb der im Mietenspiegel genannten "Spanne")?
Mir ist bewusst, dass ich hier keine Rechtsberatung bekomme.
Danke & Grüße
Shredder