Beiträge von Shredder

    So sieht es aus. Eine wirkliche Begründung gibt es nicht, aber grundsätzlich ist die Mieterhöhung schon zulässig, weil es z.B. in den letzten 5 Jahren überhaupt keine gab und weil sich die Erhöhung am aktuellen Mietenspiegel orientiert. Nur hierbei wundert es mich, dass die Erhöhung über dem im Mietenspiegel angegeben Mittelwert liegt, aber dennoch in der genannten Spanne. Nur kann ich nicht verstehen, warum der VM über den Mittelwert geht und ob dies ohne Begründung überhaupt zulässig ist.

    Mit ist bewusst, dass ich hier keine Rechtsberatung erhalte. Vielleicht hat ja ein Anwender Informationen dazu oder ähnliche Erfahrungen gemacht.

    Danke & Grüße
    Shredder

    Hallo,

    Wenn man eine Mieterhöhung erhalten würde, in der eine Steigerung der Netto-Kaltmiete genannt werden würde, die über der Angabe "Mittelwert" im Mietenspiegel liegt, wäre diese Erhöhung zulässig?

    Anders gefragt: darf der Vermieter bei einer Mieterhöhung den unter "Mittelwert" angegeben Betrag als Maximum für die Berechnung (pro qm) nehmen oder darf er sich auch über diesem Mittelwert bewegen (innerhalb der im Mietenspiegel genannten "Spanne")?

    Mir ist bewusst, dass ich hier keine Rechtsberatung bekomme.

    Danke & Grüße
    Shredder

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