So sieht es aus. Eine wirkliche Begründung gibt es nicht, aber grundsätzlich ist die Mieterhöhung schon zulässig, weil es z.B. in den letzten 5 Jahren überhaupt keine gab und weil sich die Erhöhung am aktuellen Mietenspiegel orientiert. Nur hierbei wundert es mich, dass die Erhöhung über dem im Mietenspiegel angegeben Mittelwert liegt, aber dennoch in der genannten Spanne. Nur kann ich nicht verstehen, warum der VM über den Mittelwert geht und ob dies ohne Begründung überhaupt zulässig ist.
Mit ist bewusst, dass ich hier keine Rechtsberatung erhalte. Vielleicht hat ja ein Anwender Informationen dazu oder ähnliche Erfahrungen gemacht.
Danke & Grüße
Shredder