Schwierige Wohnraumberechnung

  • Hallo miteinander,

    ich wohne in einem Altbau und habe in meiner Wohnung mehrere Räume, deren Deckenhöhe stark schwankt. D.h. je nachdem wo man im Raum steht beträgt die Höhe zwischen 1,95 und 2,04. Es ist nun aber keine echte Schräge erkennbar, so dass es schwierig ist, den Raum in solche Bereiche zu unterteilen. Ist halt einfach ein Altbau mit komischen/schiefen Decken. Wie berechne ich bei so etwas die Grundfläche?
    Im Moment sind mein Vermieter und ich am diskutieren, da seine angelegte Grundfläche knapp 10% höher ist, als meine gemessene, und da könnte dies noch ein entscheidender Unterschied sein.
    Falls es dazu kommt, dass ein Gutachten angefordert wird, wo finde ich für so etwas Gutachter, und was würde mich das etwa (ganz grob in welchen Grössenordnungen) kosten (Wohnraum beträgt etwa 90qm)?

    vielen Dank und gute Nacht,
    apate

  • apate:

    "laut VM 99,5, laut Mieter (mir) 90,5. Ist unabhängig von der Raumhöhe."
    99,5 minus 10% machen 89,55m², also ist die Abweichung weniger als 10%, das ist der Knackpunkt...
    Was steht denn diesbezüglich im MV?
    Wonach werden die BetrKosten berechnet?

  • Naja, genau da kommt ja meine Frage rein, einige Räume sind teilweise unter 2m hoch, so dass es evtl noch weniger wären als 90,5m^2 je nachdem wie das denn dann dort zu rechnen ist.
    Im MV steht leider keine qm Angabe drin, aber auf der Betriebskostenabrechnung steht diese. (Und danach werden sie auch berechnet, oder was genau meinst du)?

  • "Naja, genau da kommt ja meine Frage rein, einige Räume sind teilweise unter 2m hoch, so dass es evtl noch weniger wären als 90,5m^2 je nachdem wie das denn dann dort zu rechnen ist."
    Verstehe.
    Jetzt müsste ermittelt werden, wv. unter 2m ist, und die wären dann zu halbieren. Damit kämst Du dann sicherlich auf über 10% Unterschreitung, welches einen Mietmangel bedeuten würden. Aaber: Im MV ist ja keine Mietfläche angegeben...

    "Im MV steht leider keine qm Angabe drin, aber auf der Betriebskostenabrechnung steht diese. (Und danach werden sie auch berechnet, oder was genau meinst du)?"
    Ob im MV steht, dass X m² als Grundlage für die BKA herangezogen werden.


  • "Im MV steht leider keine qm Angabe drin, aber auf der Betriebskostenabrechnung steht diese. (Und danach werden sie auch berechnet, oder was genau meinst du)?"
    Ob im MV steht, dass X m² als Grundlage für die BKA herangezogen werden.

    Nein, leider nicht, aber laut diesem Urteil waere das doch aber auch irrelevant, da es ja auf der Nebenkostenabrechnung nochmal auftaucht von was der Vermieter ausgeht.
    Falsche Wohnfläche: Quadratmeterzahl muss nicht im Mietvertrag stehen | Immobilien News und Info – Nachrichten rund um Immobilien, Wohnen, Mieten und Kaufen

    Und mit dem nachmessen hab ich halt ein Problem da es schwierig ist grosse Flaechen auszumachen die unter 2m liegen, da wie gesagt, die ganze Deckenhoehe um die 2m schwankt. Sind halt viele kleinere Areale (aber sicher um die 20% der Wohnflaeche), die unter 2m liegen.
    Wo kriegt man fuer so etwas einen Gutachter her, und was kostet ein solcher denn ganz grob?

    vg, apate

  • Steht im MV überhaupt drin, dass Du - und wenn ja, welche - Betriebskosten zu zahlen hast?
    Wohnraum-ausmessen-GA sollen im unteren 3-stelligen Bereich liegen, habe ich mal irgendwo gelesen.

  • Ja, der MV enthält die Aufstellung der Betriebskosten, ist so ein Standardteil was so gut wie alles aufzählt was der Vermieter wohl darf. Es ist aber nicht geklärt auf welcher Grundlage (qm o.ä.) das berechnet wird. In der BKA stehen die zur Basis liegenden qm allerdings drin.

  • Wie gesagt, die 99,5 die der VM angibt.


    Jetzt wird es schwierig, da mir Erfahrung fehlt:
    Siehe II. BV - Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz
    und Teil IV
    Wohnflächenberechnung
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    § 42 Wohnfläche...
    Lies' mal nach, die 2. Berechnungsverordnung.

    Es dreht sich darum, ob die alte Berechnung mit 99,5 (oder zumindest 90,5) weiterhin Bestand hat oder durch eine neue zu ersetzen ist. Das wissen jedoch Profis besser als ich.
    Jedenfalls drehen wir uns solange im Kreise, bis die genauen Masse feststehen....:(
    Ich selbst bin Mieter und Vermieter und habe alle Masse, millimetergenau. Keine HK-Nischen, Türfüllungen, Säulen! Excel half prima.

  • wenn im mietvertrag keine wohnfläche angegeben ist, ist das minderungsecht eh hinfällig (so der bgh). ändern würde sich aber die betriebskostenabrechnung.

    es stellt sich aber die frage ob das hier lohnt, ein gutachter ist ja nicht ganz billig und er wird hier viel zu tun haben. wo man vor ort einen finden kann, könnte man z.b. bei der ihk erfragen.

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

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