Hm,
naja, in meiner BKA gibt die Vermieterin aber an, dass meine Wohnfläche 99.5m^2 betraegt. Wieso muss es jetzt dann noch irgendwo ein "zusichern" geben?
Beiträge von apate
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wenn im mietvertrag keine wohnfläche angegeben ist, ist das minderungsecht eh hinfällig (so der bgh). ändern würde sich aber die betriebskostenabrechnung.
es stellt sich aber die frage ob das hier lohnt, ein gutachter ist ja nicht ganz billig und er wird hier viel zu tun haben. wo man vor ort einen finden kann, könnte man z.b. bei der ihk erfragen.
Sicher? Denn in dem oben von mir angegebenen Link steht ja:
ZitatDer BGH gab der Zahlungsklage der Mieterin statt. Zwar enthalte der Mietvertrag keine genaue Angabe zur Wohnungsgröße, was nach Ansicht der Richter aber nicht bedeutet, „dass sich die Parteien bei Abschluss des Vertrages bezüglich der Wohnfläche nicht vertraglich binden wollten“. Vielmehr ließen die Gesamtumstände darauf schließen, „dass die Parteien den schriftlichen Vertrag in der beiderseitigen, dem jeweiligen Vertragspartner erkennbaren Vorstellung geschlossen haben, die Wohnung weise die zuvor angegebene Wohnfläche auf. Dies begründet eine konkludente Vereinbarung über die Wohnungsgröße“, so die Karlsruher Richter.
Beim Deutschen Mieterbund (DMB) stieß das Urteil auf Zustimmung. „Der Vermieter kann sich jetzt nicht mehr mit dem Hinweis aus der Verantwortung stehlen, im Mietvertrag sei keine Vereinbarung zur Wohnfläche getroffen worden.
Kannst du ein Urteil angeben wo der BGH zwingend auf diese Angabe besteht?
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Das gute liegt so nah.
Wohnflächenberechnung - Berechnung Wohnfläche
Naja, das habe ich schon gelesen gehabt, und bei Schrägen und anderen Dingen ist das auch relativ straightforward, aber wenn du eine stark schwankende Höhe hast die um 2m schwankt ist das nicht so einfach das in Bereich < 2m und Bereiche >= 2m einzuteilen.
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Ob im MV steht, dass X m² als Grundlage für die BKA herangezogen werden.Nein, da steht gar nichts drin auf welcher Grundlage sich das berechnet.
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Wieviele stehen drin?
Wie gesagt, die 99,5 die der VM angibt.
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Ja, der MV enthält die Aufstellung der Betriebskosten, ist so ein Standardteil was so gut wie alles aufzählt was der Vermieter wohl darf. Es ist aber nicht geklärt auf welcher Grundlage (qm o.ä.) das berechnet wird. In der BKA stehen die zur Basis liegenden qm allerdings drin.
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"Im MV steht leider keine qm Angabe drin, aber auf der Betriebskostenabrechnung steht diese. (Und danach werden sie auch berechnet, oder was genau meinst du)?"
Ob im MV steht, dass X m² als Grundlage für die BKA herangezogen werden.Nein, leider nicht, aber laut diesem Urteil waere das doch aber auch irrelevant, da es ja auf der Nebenkostenabrechnung nochmal auftaucht von was der Vermieter ausgeht.
Falsche Wohnfläche: Quadratmeterzahl muss nicht im Mietvertrag stehen | Immobilien News und Info – Nachrichten rund um Immobilien, Wohnen, Mieten und KaufenUnd mit dem nachmessen hab ich halt ein Problem da es schwierig ist grosse Flaechen auszumachen die unter 2m liegen, da wie gesagt, die ganze Deckenhoehe um die 2m schwankt. Sind halt viele kleinere Areale (aber sicher um die 20% der Wohnflaeche), die unter 2m liegen.
Wo kriegt man fuer so etwas einen Gutachter her, und was kostet ein solcher denn ganz grob?vg, apate
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Naja, genau da kommt ja meine Frage rein, einige Räume sind teilweise unter 2m hoch, so dass es evtl noch weniger wären als 90,5m^2 je nachdem wie das denn dann dort zu rechnen ist.
Im MV steht leider keine qm Angabe drin, aber auf der Betriebskostenabrechnung steht diese. (Und danach werden sie auch berechnet, oder was genau meinst du)? -
Ist unabhängig von der Raumhöhe.
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Hi Berny,
laut VM 99,5, laut Mieter (mir) 90,5.
vg, apate
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Hallo miteinander,
ich wohne in einem Altbau und habe in meiner Wohnung mehrere Räume, deren Deckenhöhe stark schwankt. D.h. je nachdem wo man im Raum steht beträgt die Höhe zwischen 1,95 und 2,04. Es ist nun aber keine echte Schräge erkennbar, so dass es schwierig ist, den Raum in solche Bereiche zu unterteilen. Ist halt einfach ein Altbau mit komischen/schiefen Decken. Wie berechne ich bei so etwas die Grundfläche?
Im Moment sind mein Vermieter und ich am diskutieren, da seine angelegte Grundfläche knapp 10% höher ist, als meine gemessene, und da könnte dies noch ein entscheidender Unterschied sein.
Falls es dazu kommt, dass ein Gutachten angefordert wird, wo finde ich für so etwas Gutachter, und was würde mich das etwa (ganz grob in welchen Grössenordnungen) kosten (Wohnraum beträgt etwa 90qm)?vielen Dank und gute Nacht,
apate
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