wenn im mietvertrag keine wohnfläche angegeben ist, ist das minderungsecht eh hinfällig (so der bgh). ändern würde sich aber die betriebskostenabrechnung.
es stellt sich aber die frage ob das hier lohnt, ein gutachter ist ja nicht ganz billig und er wird hier viel zu tun haben. wo man vor ort einen finden kann, könnte man z.b. bei der ihk erfragen.
Sicher? Denn in dem oben von mir angegebenen Link steht ja:
ZitatDer BGH gab der Zahlungsklage der Mieterin statt. Zwar enthalte der Mietvertrag keine genaue Angabe zur Wohnungsgröße, was nach Ansicht der Richter aber nicht bedeutet, „dass sich die Parteien bei Abschluss des Vertrages bezüglich der Wohnfläche nicht vertraglich binden wollten“. Vielmehr ließen die Gesamtumstände darauf schließen, „dass die Parteien den schriftlichen Vertrag in der beiderseitigen, dem jeweiligen Vertragspartner erkennbaren Vorstellung geschlossen haben, die Wohnung weise die zuvor angegebene Wohnfläche auf. Dies begründet eine konkludente Vereinbarung über die Wohnungsgröße“, so die Karlsruher Richter.
Beim Deutschen Mieterbund (DMB) stieß das Urteil auf Zustimmung. „Der Vermieter kann sich jetzt nicht mehr mit dem Hinweis aus der Verantwortung stehlen, im Mietvertrag sei keine Vereinbarung zur Wohnfläche getroffen worden.
Kannst du ein Urteil angeben wo der BGH zwingend auf diese Angabe besteht?