Fensterwartung 80Euro im Jahr Umlagefähig?

  • Hallo Zusammen,
    folgende Situation. Ich bin im Feb 2009 in meine Wohnung einzogen.
    Auf der Nebenkostenabrechnung für 2009 standen jetzt 80 Euro:eek: für eine Fensterwartung.
    Die Fensterwartung hat aber in dem Zeitraum, indem ich in der Wohnung garnicht stattgefunden.Der Vermieter hat diese in 2007 auf Rechnung(kein Wartungsvertrag) machen lassen (240 Euro:eek:) und legt diese jetzt auf die 36 Folgemonate um.
    Leider steht im Mietvertrag das Fensterwartung zu den Betriebskosten zählt. Hat das überhaupt Bestand? Ich habe immer gelesen, das Fensterwartung clip und klar Sache des Vermieters ist.Danke Euch!


  • ... für 2009 standen jetzt 80 Euro:eek: für eine Fensterwartung.
    Die Fensterwartung hat aber in dem Zeitraum, indem ich in der Wohnung garnicht stattgefunden.Der Vermieter hat diese in 2007 auf Rechnung(kein Wartungsvertrag) machen lassen (240 Euro:eek:) und legt diese jetzt auf die 36 Folgemonate um.

    Leider steht im Mietvertrag das Fensterwartung zu den Betriebskosten zählt. Hat das überhaupt Bestand? Ich habe immer gelesen, das Fensterwartung clip und klar Sache des Vermieters ist.Danke Euch!


    Hi,
    Fensterwartung, Du meinst sicherlich als Teil der Instandhaltung der Mietsache, ist eigentlich clip und klar Sache des Vermieters. Aber, da es im MV steht, ist es eben auf den Mieter umlegbar. Der VM hat nun diese Kosten, um die Mieter nicht auf einmal zu sehr zu belasten, auf 3 Jahre verteilt.
    Ich kenne keine gesetzliche Regelung, die dagegen spricht. An Deiner Stelle würde ich aber darauf achten, ob sich die Wartung in diesem Jahre wiederholt, denn die dürfte ja in 2007, 08 + 09 abgegolten worden sein.

  • Hier ein klares nein, zu der Aussage von "Berny".:)

    Vereinbarungen über Betriebskosten im Mietvertrag, die nicht Betriebskosten nach der Verordnung über die Aufstellung der Betriebskosten 2004 (§556 Abs1 BGB )sind, sind nichtig.

    Also, der gute Vermieter kann sich seine Fensterwartung an's Bein streichen.;)

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